Ackerland künftig besser geschützt

Naturschutzausgleich für Flächen, die an anderer Stelle zubetoniert worden sind, ist auch im produktiven Acker möglich. (c) Sabine Rübensaat
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Als Ausgleich für neue Stromtrassen, Gewerbegebiete und Verkehrswege verwandelte sich bisher selbst bestes Ackerland zwangsweise in Naturschutzflächen. Das soll nur noch ausnahmsweise möglich sein. Welche Maßnahmen Vorrang haben, dürfen Landwirtschaftsbehörden mit entscheiden.

Von Ralf Stephan

Durch das neue Logistikzentrum an der Autobahn oder die Eigenheimsiedlung am Ortsrand verliert die Landwirtschaft bisher gleich mehrfach an Boden. Zum einen werden von Bauern genutzte Flächen bebaut, zum anderen müssen die betroffenen Betriebe dann auch noch gutes Ackerland als Ausgleich für die Eingriffe in die Natur hergeben. Bis zum Dreifachen des zubetonierten Areals wird dann mit Naturschutzmaßnahmen „aufgebessert“. Die Flächen sind für die landwirtschaftliche Produktion verloren. Angesichts des Baubooms der letzten Jahre summiert sich der Verlust so weit, das er zumindest regional den Anstieg der Bodenpreise befeuert.

Erst einmal verlassene Betonflächen entsiegeln

Bäume und Hecken auf früheren Ackerflächen dienen oft als Naturschutzausgleich für Bauprojekte. (c) Sabine Rübensaat

Seit Jahren fordert die Landwirtschaft daher, die starre Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzes anzupassen. Eine wesentliche Forderung ist, erst einmal nicht mehr genutzte bebaute Areale zu entsiegeln. Gemeint sind leerstehende Fabrikgebäude, verlassene Kasernen oder ungenutzte Gebäude innerhalb der Kommunen. Sie abzureißen und die Flächen zu begrünen, wäre ein wirksamer Beitrag zu mehr Naturschutz.

Darüber hinaus lieferten verschiedene Modellvorhaben, zum Beispiel das F.R.A.N.Z.-Projekt, den Beweis, dass auch sogenannte produktionsintegrierte Maßnahmen dazu beitragen, Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Dabei setzen Landwirte auf ihren Produktionsflächen naturschutzrelevante Maßnahmen um. Beide Wege sollten in die neue Bundeskompensationsverordnung Einzug halten, die SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, so die Forderung.

Neue Wege der Kompensation

Der monatelange Streit um diese Verordnung ist nun beigelegt, das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche einen Entwurf auf den Weg gebracht. Demnach soll der Ausgleich künftig möglichst flächenschonend erfolgen. Bevor land- und forstwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden, müssen zunächst die Entsiegelung bebauter Flächen und die angesprochenen produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) berücksichtigt werden. Dazu zählen Blühstreifen, artenreiches Grünland und Gewässerrandstreifen.

Naturschutzbehörden entscheiden nicht mehr im Alleingang

Außerdem sollen immer dann, wenn agrarstrukturelle Belange betroffen sein könnten, die Land- und Forstwirtschaftsbehörden beteiligt werden müssen. Die Bewertung agrarstruktureller Belange soll allein diesen Behörden vorbehalten bleiben. Bisher trafen auch solche Entscheidungen ausschließlich die Naturschutzbehörden. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten, wenn künftig verstärkt Erneuerbare-Energien-Anlagen und neue Stromnetze errichtet werden. (mit AgE)