Afrikanische Schweinepest Bekämpfung: Differenzierter bewerten
Ob die Afrikanische Schweinepest einen Nutztierbestand trifft oder unter Wildschweinen grassiert, sollte einen Unterschied bedeuten, versucht Sachsen in Brüssel klarzumachen.
Die Restriktionsmaßnahmen nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen sollten sich von denen bei Wildschweinen unterscheiden. Das forderte am Dienstag Sachsens Sozialministerin Petra Köpping bei Gesprächen in Brüssel.
Die EU-Kommission müsse ihre Bekämpfungsstrategie differenzieren, betonte die für die Bekämpfung von Tierseuchen im Freistaat zuständige SPD-Politikerin.
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Wildtierbestand ist nicht gleich Haustierbestand
Unterschiedliche Verbreitungswege des Virus, beispielsweise ein Flächeneintrag in Wildtierbestände im Gegensatz zu einem Punkteintrag in einen Haustierbestand, erforderten unterschiedliche Bewertungen und Herangehensweisen.
Laut Köpping können die vereinzelten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Baden-Württemberg und Niedersachsen nicht auf infizierte Wildschweine zurückgeführt werden, sondern seien durch den Menschen verursacht worden.
„Wir sind zu enorm aufwendigen und teuren Bekämpfungsmaßnahmen gezwungen, obwohl es keinen Beleg dafür gibt, dass sich das ASP-Virus von Wildschweinen zu Hausschweinen übertragen hat“, kritisierte Köpping.
ASP-Bekämpfung: Ausbruchsort statt Restriktionsgebiete
Bei unterschiedlichen Bekämpfungsansätzen wären nur diejenigen landwirtschaftlichen Tierhalter betroffen, in deren Bestand die Seuche ausgebrochen ist. Wegen der ASP-Fälle bei Wildschweinen gelten aber für alle Haltungen von Nutzschweinen in den Restriktionsgebieten strenge Auflagen.
„Allein der Umstand, dass die schweinehaltenden und fleischverarbeitenden Unternehmen in einer ASP-Restriktionszone liegen, stellt die Betriebe vor existenzbedrohende wirtschaftliche Probleme. Das muss sich ändern“, machte Köpping klar.
Die Sozialministerin drängte zudem auf eine stärkere solidarische Beteiligung an den Kosten der ASP-Bekämpfung. „Wir wissen, dass die Tierseuchenbekämpfung Ländersache ist. Aber bei einem so massiven und andauernden Ausbruch wie der ASP werden die Bundesländer weitgehend allein gelassen“, monierte Köpping.
Die in Sachsen durchgeführten Maßnahmen seien eine Barriere, damit sich die Tierseuche nicht in andere Regionen oder Länder ausbreite. Im letzten halben Jahr habe eine weitere Ausbreitung der ASP weitgehend unterbunden werden können. Neue Fälle der Tierseuche konnten auf die aktuelle Restriktionszone in den Landkreisen Görlitz, Meißen und Bautzen beschränkt werden.
Sachsen hat nach Angaben des Ministeriums seit dem ersten ASP-Fall am 31. Oktober 2020 bis zum Ende des Jahres 2022 annähernd 40 Mio. € für die ASP-Bekämpfung ausgegeben. Für das laufende Jahr sind weitere 18 Mio. € dafür in den Landeshaushalt eingestellt.
Deshalb sei es angemessen, dass sich Europa, Bund und Länder ebenso stärker an den enormen Kosten für Zaunbau, Kadaversuche und verstärkter Bejagung beteiligten. Ministerin Köpping und der Leiter des sächsischen ASP-Krisenstabs, Staatssekretär Sebastian Vogel, hatten bereits im September 2022 in Brüssel für diese Änderungen geworben.
AGE/red