Dauergrünland und achte Ökoregelung. Eine Verbändeplattform setzt sich ein. (c) Sabine Rübensaat

Dauergrünland und eine achte Ökoregelung

Obwohl Dauergrünland einen besonders großen Beitrag zum Klimaschutz leistet, fiel es bei den Ökoregelungen der neuen GAP durch das Raster. Eine Verbändeplattform will das noch ändern.

Von Ralf Stephan

Eine achte Ökoregelung innerhalb der für die Direktzahlungen relevanten Eco-Schemes fordert eine Verbändeplattform und hat diese Forderung zur nächsten Agrarministerkonferenz (AMK) eingereicht.

Die zusätzliche Ökoregelung soll für das Dauergrünland gelten und dessen besonderen Beitrag zum Klimaschutz anerkennen.

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Klimaschutz: Dauergrünland spitze bei der CO2-Bindung

„Ausgerechnet das Dauergrünland ist in den Zeiten des Klimawandels bei den Direktzahlungen unterrepräsentiert, obwohl es einen herausragenden Stellenwert beim Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz einnimmt“, erläuterte Dr. Hans Hochberg, der mit dem Deutschen Grünlandverband (DGV) zu den Initiatoren des Vorstoßes gehört, gegenüber der Bauernzeitung.

Dauergrünland binde in Form von Bodenhumus den meisten Kohlenstoff aller Landnutzungsformen. Zugleich erfordere dieses Speicherpotenzial eine ununterbrochene und narbenerhaltende Bewirtschaftung. Die dadurch angepassten, stabilen Pflanzengemeinschaften seien klimaresilient.

Das Dauergrünland erbringt die größte Netto-Vermeidungsleistung von CO2-Emissionen. Eine effektive Maßnahme, die die natürlichen Leistungen des Dauergrünlandes für den Klimaschutz bei regenerativer Bewirtschaftung unterstützt und honoriert, fehlt jedoch, kritisieren die in der Plattform vereinten zwölf Fachverbände.

Sie fordern deshalb bei den Eco-Schemes eine zusätzliche, achte Regelung mit dem Namen „Klimaschutz durch regenerative Bewirtschaftung von Dauergrünland“. Auch die möglichen Zuwendungsvoraussetzungen haben sie bereits formuliert.

Wann sollte Dauergrünland förderwürdig sein?

Als sinnvolle Kriterien, die als Zuwendungsvoraussetzungen gelten könnten, schlagen die Verbände folgendes vor:

  1. Die beantragten Flächen befinden sich bereits mindestens fünf Jahre in dauernder Nutzung als Wiese oder Weide, und auf ihnen ist in den letzten fünf Jahren keine Grünlanderneuerung erfolgt, das heißt kein Pflügen, Grubbern, Scheiben oder scharfes Striegeln mit anschließender Neuansaat.
  2. Verzicht auf Grundbodenbearbeitung sowie auf Herbizidanwendung für anschließende Neuansaat.
  3. Bei lückigen bzw. durch Wild oder bewirtschaftungsbedingt geschädigten Narben sind nur flache mechanische Eingriffe für Nachsaat erlaubt.
  4. Einzelflächenbezogene Förderung.
  5. Umweltsensibles Grünland gem. Glöz  9 (FFH-, SPA-Gebiete und weitere gesetzlich geschützte Biotope) sowie Feuchtgebiete und Moore gemäß Glöz  2 sind ausgeschlossen.

Das Papier enthält zudem Vorschläge, wie die zusätzliche Ökoregelung mit den Eco-Schemes Extensivierung und Kennarten kombiniert werden kann.

„Wir erwarten, dass diese zusätzliche Ökoregelung fürs Dauergrünland im Ersten Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan des Bundes aufgenommen wird“, heißt es in dem Papier.

Unterzeichner sind neben dem Deutschen Grünlandverband die Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung (AG FUKO), der Interessenverband Milcherzeuger (IVM), die Bundesverbände Deutscher Galloway-Züchter und Angus-Halter, die Arge Heumilch, die Almwirtschaftlichen Vereine Oberbayern (AVO) und Allgäu (AVA), der Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung, der Landschaftspflegeverband und der Naturpark Thüringer Wald sowie der Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke (BLTD).

Die nächste AMK tagt vom 22. bis 24. März in Büsum (Schleswig-Holstein).  

(red)