Düngeverordnung auf Januar verschoben

Das Messnetz in MV und seine Aussagekraft sind seit Langem Streitpunkte zwischen Praxis und Landespolitik. (c) SABINE RÜBENSAAT
Agrarpolitik
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Die für Dienstag dieser Woche geplante Verabschiedung der Düngelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns wurde kurzfristig verschoben. Die Landespressekonferenz sagte einen angesetzten Termin mit Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus nur zweieinhalb Stunden vorher ab.

von red

Aufklärung über die Hintergründe schaffte der Minister selbst in einem Interview mit dem NDR in Schwerin. Nach seinen Wort kommt die überarbeitete Verordnung mit neu ausgewiesenen roten Gebieten nun erst im Januar 2023. Als Grund gab er eine kurzfristige Mitteilung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie an, dass nun die umfassend analysierten Nitratwerte für 2021 zur Verfügung stünden.

Diese Werte stammen aus dem Landesmessnetz und sind die aktuellen Daten zur Nitratbelastung des Grundwassers, die in MV vom Landesdienst erhoben wurden. „Diese Daten wollen wir noch in diesem Jahr auswerten und in die Düngelandesverordnung beziehungsweise in die Ausweisung der roten Gebiete einspeisen“, teilte Backhaus dem Sender mit. „Damit kommen wir unserem eigenen Anspruch, aber auch einer zentralen Forderung des Bauernverbandes aus der Verbändeanhörung Ende November nach.“

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Warum die Daten sein Ministerium so überraschend erreichten, erklärte der SPD-Politiker so: Das Land habe das Messnetz erneut auf den Prüfstand gestellt, um zu ermitteln, welche Messstellen mit der neuen Düngeverordnung des Bundes kompatibel sind. Konkret waren es über 1.600 Messstellen, von denen 816 im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind. Für 360 davon lägen nun aktuelle Nitratwerte vor. Dem reinen Ablesen folge ein aufwendiger Analyseprozess in Laboren, bei denen über 80 Parameter überprüft würden. Dies lasse sich nicht auf den Tag genau terminieren.

Backhaus räumte ein, dass das Timing „sicherlich nicht ganz glücklich gewesen“ sei. Am Ende sei es jedoch wichtiger, dass es eine Düngelandesverordnung gebe, die sich auf aktuelle Daten stützt und ein möglichst realistisches Bild von der Belastungssituation zeichne. Ein Schaden für die Landwirtschaft entstehe nicht, da die Düngesaison erst am 1. Februar beginnt, so Backhaus. Er gehe zudem nicht davon aus, dass die neuen Werte zu gravierenden Veränderungen der Kulisse für die roten Gebiete führen wird, sagte der Minister.

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