Etappensieg für Landwirte: AMK beschließt Bürokratieabbau
Agrarministerkonferenz in Oberhof: Ein Etappensieg für Landwirte? Die Aussetzung der Stoffstrombilanz birgt Hoffnung auf Bürokratieabbau und erleichtert Düngemaßnahmen. Die aktuellen Veränderungen im Düngegesetz und die geplanten Erleichterungen für die Landwirtschaft kommentiert Claudia Duda.
Von Claudia Duda
Erfolg oder Misserfolg – das ist hier die Frage? Wer die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof betrachtet, darf hier durchaus von einem Etappensieg für die Landwirtinnen und Landwirte sprechen. Cem Özdemir sah sich nach den anhaltenden Protesten gezwungen, die Stoffstrombilanz auszusetzen. Der grüne Bundeslandwirtschaftsminister musste sich von diesem Vorhaben verabschieden, nachdem die Länder der Novelle des Düngegesetzes bereits im Juli im Bundesrat eine Abfuhr erteilt hatten. Obwohl er vor Ort gute Miene zum ernüchternden Spiel machte, muss er erneut einen Misserfolg verbuchen.
Nährstoffbilanz ist auch vom Tisch
Denn auch die ersatzweise geplante Nährstoffbilanz wird es definitiv in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben – was quasi einer Beerdigung des Vorhabens gleichkommt. Gefordert wird von den Ländern eine Monitoring-Verordnung, um verursachergerechte, differenzierte Düngemaßnahmen zu ermöglichen. Ob damit der sogenannte Düngestreit beendet werden kann, ist noch offen. Das Düngegesetz bildet die Grundlage der Monitoring-Verordnung, auf die nicht nur die Länder, sondern auch die EU-Kommission wartet.
Bürokratie für Landwirte nimmt ab
Mit Blick auf die Proteste vom Jahresbeginn dürfen die Bauern außerdem darauf hoffen, dass der bürokratische Aufwand sinkt. Die ungeheuer aufwendige Daten-Dokumentation, die die Stoffstrombilanzierung erfordert hätte, bleibt ihnen nun erspart. Bei den Ökoregelungen gelten einfachere Regeln zur Umsetzung. Außerdem soll ab 2025 laut Bundesministerium auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung verzichtet werden. Es habe sich gezeigt, dass feste Zeiträume, die sogenannte Datumslandwirtschaft, nicht praxistauglich sind.
Betriebe müssen weniger dokumentieren
Auch bei den Meldepflichten der Betriebe sind Entlastungen geplant: Ab 2025 soll die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgestellt werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Betriebe künftig seltener befragt werden, welche Feldfrüchte sie anbauen. Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche sollen sogar noch in diesem Jahr abgeschafft werden. Und auch im Weinbau sollen Meldepflichten vereinfacht und teilweise sogar abgeschafft werden.
AMK: 35 Vorschläge zum Bürokratieabbau wurden umgesetzt
Von den insgesamt 194 Vorschlägen zum Bürokratieabbau, die die Frühjahrs-AMK an den Bund übergeben hat, sind laut Bilanz der AMK-Vorsitzenden Susanna Karawanskij bereits 35 umgesetzt oder zumindest geplant. Zugegeben: Es ist ein Weg der kleinen Schritte, und vielen betroffenen Landwirtinnen und Landwirten geht es möglicherweise nicht schnell genug. Aber die Proteste haben neben Aufmerksamkeit in der Bevölkerung eben auch Bewegung in jahrzehntelange Stagnation gebracht.
Agrarminister haben mit Özdemir verhandelt
Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij darf die oben genannten kleine Schritte durchaus auch als Erfolg für sich verbuchen. Unter Vorsitz der Linken-Politikerin wurde seit dem Frühjahr in der AMK über den Bürokratieabbau mit dem Bund verhandelt. Die Stoffstrombilanz wollte Thüringen schon im Herbst des Vorjahres beerdigen, stand damit aber noch allein auf weiter Flur. Letztlich – und das ist eine wesentliche Erkenntnis – konnte dies unter dem Druck und mit dem Rückenwind aus den Bauernprotesten gelingen.
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