Schweine-Zucht im Osten: Sauenhalter investieren in Deckzentrum
Trotz schwieriger Bedingungen wollen die meisten Sauenhalter in Ostdeutschland in den Umbau ihrer Deckzentren investieren. Was bedeutet die neue Haltungsverordnung für Schweinezüchter im Osten? Welche Vorschriften, Fristen und Fördergelder gibt es?
Von Frank Hartmann
Von einzelnen Betrieben abgesehen, wollen die noch knapp 300 Sauenhalter in Ostdeutschland in den Umbau ihres Deckzentrums investieren. Bis zum 9. Februar verpflichtete die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) bundesweit alle Betriebe mit mehr als zehn Sauen, ihren Veterinärämtern ein Betriebs- und Umbaukonzept für ihr Deckzentrum vorzulegen oder die geplante Aufgabe der Schweinezucht zu erklären.
Schweine-Zucht im Osten: Wie ist der Stand in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern?
Anfang 2021 war die unter der schwarz-roten Vorgängerregierung geänderte Haltungsverordnung in Kraft getreten, die für jedes Tier im Deckzentrum mindestens fünf Quadratmeter „uneingeschränkt nutzbare“ Fläche vorschreibt. Bis Anfang 2029 muss der Umbau vollzogen sein. In Mecklenburg-Vorpommern etwa betrifft dies 55 Betriebe, davon 37 größere Anlagen mit über 500 Plätzen; in Thüringen sind es ebenfalls 55 Betriebe, davon 30 größere.
Dass es in Thüringen nur noch 55 Sauenhalter gibt, zeuge von den schwierigen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre, die etliche Betriebe zur Aufgabe der Schweinezucht veranlassten, urteilt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen (IGS Thüringen) auf Anfrage. Dass bereits zehn Betriebe ihr Denkzentrum angepasst habe, sieht die IGS zugleich als Beleg für die Entschlossenheit, der Sauenhaltung treu zu bleiben.
Christian Schmoll vom Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost zeigte sich froh, dass sich bis auf einen Betrieb alle in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftenden Sauenhalter weiter mit der Schweinezucht und Ferkelproduktion befassen wollen. Nun heiße es, den nächsten Schritt zu gehen und den Bauantrag zu stellen.
Sauenhaltung: Genehmigungsverfahren und offene Regelungen
Für die große Mehrzahl der ostdeutschen Sauenhalter, darunter rund 180 Betriebe mit mehr als 500 Tierplätzen, bedeutet dies ein Anzeige- oder auch Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – abhängig davon, ob die Stallhülle für den Platzbedarf im Deckzentrum erweitert werden muss.
Für gewerbliche Anlagen gelten ungleich schwierigere Bedingungen. Ob jeder Betrieb den jetzt erklärten Umbau auch tatsächlich vollziehen wird, dürfte wesentlich von den noch immer offenen bau- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen abhängen, sagen Experten. So liegen für die Sauen- und Ferkelhaltung noch immer keine Ausführungshinweise für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vor.
Ebenso offen ist, ob die Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) zum Platzangebot der Sauen im Abferkelbereich überarbeitet werden. In der Verordnung war 2021 geregelt worden, dass die Abferkelbuchten mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein müssen. Durch Auslegungen der LAV müssten die Buchten erheblich größer werden.
Zwar bleibt Sauenhaltern zum Umbau des Abferkelbereiches bis 2036 Zeit. Allerdings werden die Betriebe, um kein Geld aus dem Fenster zu werfen, die Größe ihres Deckzentrums am später noch vorhandenen Sauenbestand ausrichten.
Deckzentrum-Umbau im Osten: Vorgaben noch offen
Die Zeit drängt also, zumal Umbauförderungen von Bund und Ländern wie die Thüringer Tierwohlrichtlinie bereits laufen. Die IGS Thüringen rechnet damit, dass die Ferkel-Produktion im Osten für Deutschland an Bedeutung gewinnen wird.
Bundesweit wurden zum letzten Stichtag im November 1,4 Millionen Zuchtsauen in 5.200 Betrieben erfasst. Die Hälfte stand in 580 Betrieben mit über 500 Sauen. Durch den Strukturwandel im Westen werde, so die IGS, die Zahl der in Deutschland erzeugten Ferkel spürbar zurückgehen. Daher fordern die Thüringer, gerade den größeren Betrieben im Osten keine weiteren Steine in den Weg zu legen und ihren Weg beim Umbau zu besseren Haltungsbedingungen zu begleiten.
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