Alt Tellin: Ermittlungsverfahren eingestellt
Das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung im Fall der abgebrannten Schweinezucht Alt Tellin ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Von Nicole Gottschall
Nach dem Brandgutachten gerieten menschliches Handeln oder Unterlassen zur Entstehung des Brandes in den Fokus. Zuvor wurde ein technischer Defekt als Ursache ausgeschlossen.
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Fahrlässige Brandstiftung: Anfangsverdacht gegen zwei Mitarbeiter
Der Brandursachenermittler stellte fest, dass sich die Ausbruchsstelle im Bereich der Luftwäsche des Wartestalls 2 befand. Dort sei eine Zündquelle an die wabenförmigen Kunststoffgitter der Abluftanlage gelangt.
Ermittlungen hatten ergeben, dass sich zwei Mitarbeiter der Schweinezuchtanlage eine halbe Stunde vor dem Ausbruch des Feuers zu Reinigungsarbeiten nahe der Luftwäsche aufhielten. Gegen sie bestand der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Brandstiftung. Beiden Beschuldigten ist die Täterschaft nicht nachzuweisen. Auch die Zündquelle konnte nicht ermittelt werden. Somit ließ sich nicht feststellen, wie das Feuer ausgebrochen ist. Weder das Auswerten von Betriebstagebüchern und Videoaufnahmen noch das Vernehmen zahlreicher Mitarbeiter konnten zur Aufklärung beitragen. Auch vorsätzliches Inbrandsetzen der Anlage kann letztlich nicht völlig ausgeschlossen werden.