Düngeverordnung

An der Realität im Land vorbei

Düngung hatte schon immer Einfluss auf den Ertrag. (C) Historisches Archiv der Bauernzeitung
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Vier Wochen, nachdem Brandenburg im Bundesrat der neuen Düngeverordnung zugestimmt hat, befassten sich die Agrarpolitiker des Landtags mit den Folgen, die zu erwarten sind. Die Urteile von Landwirten und Wissenschaftlern fielen ungewöhnlich einhellig aus.

Von Ralf Stephan

Eigentlich hätte das Fachgespräch nach dem ersten Redebeitrag beendet werden können. Mit seinen Darlegungen nämlich fasste Prof. Dr. Frank Eulenstein auf den Punkt zusammen, was die neue Düngeverordnung für Brandenburg bedeutet. „Verschärfungen der Bundesverordnung sind nötig, weil Deutschland ein Nitratproblem hat“, stellte der Düngungsexperte vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandforschung in Müncheberg (Zalf) fest. Zur offenkundigen Überraschung einiger Abgeordneter ergänzte er dann: „Das aber gilt nicht für Brandenburg.“ Deshalb gehen nach Eulensteins Einschätzung auch die in der Düngeverordnung enthaltenen Auflagen an der Realität im Land vorbei.

Deutschland hat ein Nitratproblem – Brandenburg nicht

Der Wissenschaftler forscht in Müncheberg unter anderem zu ressourcenschonenden Düngestrategien. Er vertritt zu diesem Thema das Zalf seit über 25 Jahren in bundesweiten Fachgremien. Eulenstein eröffnete die Runde der Experten, die der Agrarausschuss des Brandenburger Landtages zu seiner Sitzung am 29. April in Potsdam eingeladen hatte. Erklärtes Ziel des Fachgespräches war es, „langfristige Folgewirkungen der vom Bundesrat am 27. März 2020 beschlossenen Düngeverordnung auf die Agrarbetriebe im Land Brandenburg und Erwartungen der Landwirtschaft an die Neuausweisung der roten Gebiete“ zu erörtern, hieß es in der Einladung.

Prof. Frank Eulenstein Zalf
Prof. Frank Eulenstein.
(c) Zalf

Prof. Eulenstein sprach von einer „ökologischen Katastrophe“, als er auf den durchschnittlichen Stickstoffüberschuss der deutschen Landwirtschaft zu sprechen kam. Er bezifferte ihn mit rund 100 kg/ha – „eine irre Menge“, wie er sagte, die etwa 20 Kubikmetern Gülle pro Hektar entspreche. Mit dem Überschuss der gesamten deutschen Nutzfläche ließe sich die Müritz zur Hälfte mit Gülle füllen. Das sei nicht tolerierbar, zumal nur 50 Prozent des gedüngten Stickstoffs in die Pflanze gingen.

Doch für die Verhältnisse in Brandenburg ist das neue Regelwerk aus seiner Sicht ungeeignet. Denn die Überschüsse verteilen sich bundesweit sehr ungleichmäßig, veranschaulichte Eulenstein den Abgeordneten anhand von Schaubildern. Östlich der Linie Hamburg-Hannover-Göttingen sei davon wenig zu sehen: „Im Land Brandenburg beträgt der Stickstoffüberschuss mit 30 bis 35 kg/ha sogar mitunter weniger als ein Drittel des Bundesdurchschnitts. Das könnte als Beleg für ökologisch korrektes Wirtschaften interpretiert werden.“ Nicht einmal in die Nähe des Höchstwertes der neuen Düngeverordnung von 50 kg N/ha kommt man im Land.

„Nitratwerte sagen nichts über die heutige Bewirtschaftung“

Geradezu vernichtend fiel das Urteil des Wissenschaftlers zum Hauptinstrument der Verordnung aus, den zusätzlichen Beschränkungen in den roten Gebieten. Zwar sei richtig, dass sich 36 Prozent der Brunnen Nitratwerte über 50 mg aufweisen.

Das Oderbruch zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands - mit der neuen Düngeverordnung ein doppelter Nachteil. (c) Sabine Rübensaat
Das Oderbruch zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – mit der neuen Düngeverordnung ein doppelter Nachteil für die Landwirte dort. (c) Sabine Rübensaat

„Nur ist es so, dass die Nitratkonzentration an der Grundwasseroberfläche überhaupt kein Kriterium ist, um die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung zu beurteilen“, sagte der Professor und erwähnte die bekannten Erkenntnisse über die Einflussfaktoren im Boden. „Sie beproben in 10 bis 20 Metern Tiefe in der Regel nichts, was mit der Bewirtschaftung von heute zu tun hat.“

Eulensteins Hauptkritik an der Düngeverordnung beruht zudem auf der Tatsache, dass Brandenburger Landwirte gegenüber Berufskollegen in regenreicheren Regionen benachteiligt sind. Seine Rechnung: Bei einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von 500 Millimetern und 100 Millimeter Grundwasserneubildung dürften Landwirte in Brandenburg nur elf Kilogramm Stickstoff an der Bodenoberfläche lösen. Im noch niederschlagsärmeren Oderbruch – oder am Süßen See in Sachsen-Anhalt – wären es sogar nur drei Kilogramm.

Vorschlag: Keine Auflagen bis 40 kg Bilanzüberschuss

„In Regionen mit 900 oder 1.000 Millimetern darf die bis zu fünffache Menge im Vergleich zum Brandenburger Landesdurchschnitt gelöst werden, um auf den gleichen Nitratwert zu kommen – das ist eine unzulässige Benachteiligung von Landwirten in Trockengebieten“, stellte der Wissenschaftler fest. „Die Beurteilung der korrekten landwirtschaftlichen Flächennutzung ist ausschließlich über den Nährstoffsaldo, also die Betriebsbilanz möglich. Und die ist in Brandenburg außerordentlich positiv“, lautet das Fazit des Müncheberger Düngeexperten.

Um die Umsetzung der Düngeverordnung zu praxisbezogen und mit überschaubarem Aufwand zu gestalten, schlug Eulenstein vor, einen Grenzwert einzuführen: „Wenn die Verordnung 50 kg N/ha erlaubt, könnte Brandenburg 40 kg als Maximum festlegen. Alle Landwirte, die mit ihrer Stoffstrombilanz diesen Grenzwert einhalten, blieben von zusätzlichen und unnötigen Auflagen befreit. Damit wären zugleich klimaschädliche Lachgasemissionen ohne bürokratischen Mehraufwand abgedeckt.“

Schwere Fehler und ungewollte Nebenwirkungen

Gegen den Vorwurf Eulensteins, die Düngeverordnung sei handwerklich mangelhaft, wehrte sich sein Kollege Prof. Dr. Eckhard George vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau in Großbeeren (IGZ). Das hatte einen verständlichen Grund, denn George hat am Gesetzentwurf mitgearbeitet. Allerdings ließ auch er erkennen, dass er zwischen dem politisch Gewollten und dem wissenschaftlich Begründbaren unterscheidet.

Prof. Eckhard George. (c) IGZ
Prof. Eckhard George.
(c) IGZ

Dass die Verordnung statt in Kreisläufen zu denken auf Höchstgrenzen setzt, bezeichnete der Spezialist für Düngung im Freilandgemüsebau als „ungewollte Nebenwirkung“. Gleiches gelte für die zuvor von den beiden Ackerbauern in der Runde beschriebene Einschränkung der Kulturartenvielfalt, die zu erwarten ist. Ein „schwerer Fehler“ war es aus seiner Sicht, die Einschränkungen beim Phosphor für alle Böden einheitlich festzulegen.

Mit der Agrarforschung im Land Pilotprojekte starten

Dennoch empfahl das IGZ-Vorstandsmitglied im Landtag, die „Textkritik“ zurückzustellen und sich auf mögliche Handlungsschwerpunkte zu konzentrieren. Als solche hat er den bürokratischen Aufwand sowie den Bedarf an Beratung und an Investitionen ausgemacht. „Das Land Brandenburg verfügt über eine sehr leistungsfähige Agrarforschung, die man gut in Pilotprojekte einbinden könnte“, appellierte George an die Abgeordneten.

In diese Kerbe schlug auch Prof. Eulenstein, der an erfolgreiche Projekte zur Beregnung erinnerte. „Dieses Potenzial lässt sich nutzen, um zu Modellen zu kommen. Mit denen könnte man die grundwasserschonende Bewirtschaftung eines Betriebes tatsächlich bewerten, statt nur an einzelnen Messpunkten Werte zu sammeln“, ergänzte der Müncheberger.

Ähnlich einschneidende Folgen für „Bios“ und „Konvis“

Dr. Thomas Gäbert, agt Trebbin, im Landtag Potsdam
Dr. Thomas Gäbert von der agt Trebbin.
(c) Screenshot/Stephan

Zuvor hatten Dr. Thomas Gäbert von der agt Agrargenossenschaft Trebbin und Sascha Philipp vom Landgut Pretschen vor dem Agrarausschuss dargelegt, welche Folgen sie für die von ihnen geleiteten Betriebe erwarten. Sowohl im konventionellen 4.000-Hektar-Betrieb als auch im 800-Hektar-Ökobetrieb werden einige Kulturen aus der Fruchtfolge fallen. Beide setzen viel organischen Dünger ein. In Trebbin betrifft das Ausbringverbot im Herbst rund 1.000 Hektar. In der Folge wurde bereits der Rapsanteil reduziert, dafür mehr Wintergerste und mehr Mais angebaut.

Landgut-Chef Philipp, zugleich Sprecher der Ökoverbände im Land, machte klar: „Wir müssen organischen Dünger im Herbst ausbringen, damit der Stickstoff im Frühjahr pflanzenverfügbar ist. Tun wir es nicht, wird es schon bald kein Backgetreide aus Brandenburg mehr geben.“

Als problematisch stufte Gäbert zudem den Grenzwert beim Phosphor ein. „Wir düngen schon seit 15 Jahren kein P mehr. Die Überversorgung stammt aus der Zeit vor 1989.“ Die Konsequenz müsste daher lauten, Gülle und Mist durch mineralischen Stickstoffdünger zu ersetzen, weil der kein P enthalte. Ob dies tatsächlich gewollt sei?

Verordnung vernachlässigt die eigentlich gewollte Humuspflege

Beide Betriebsleiter mahnten im Landtag dazu, alles zu vermeiden, was zu einem weiteren Abbau der Viehbestände im Land führen könnte. Der organische Dünger werde gerade auf den hier weit verbreiteten leichten Standorten gebraucht, um „das Bodenleben zu füttern und das Wasserhaltevermögen zu verbessern“, betonten Gäbert und Philipp nahezu wortgleich. Die Düngeverordnung achte nicht mehr darauf, was der Boden braucht, kritisierten sie.

Sascha Philipp vom Landgut Pretschen. (c) Screenshot/Stephan
Sascha Philipp vom Landgut Pretschen.
(c) Screenshot/Stephan

Auf die Nachfrage des Abgeordneten Johannes Funke (SPD) bestätigte Prof. Eulenstein diese Einschätzung der Praktiker: „Humuspflege ist ein fester Bestandteil der guten landwirtschaftlichen Praxis. Das berücksichtigt die Düngeverordnung nicht ausreichend.“

60 Prozent Investitionsförderung müssen sein

Gäbert verwies auf die nun auf die Betriebe zukommenden Investitionen. Sein Betrieb müsse Technik für das Ausbringen im Bestand im Frühjahr anschaffen und neue Güllelager bauen – nach ersten Schätzungen im Umfang von mehreren hunderttausend Euro. Investitionen, hinter denen kein neuer Erlös stehe.

Philipp machte klar, welche Unterstützung die Ökobetriebe von der Politik erwarten. Die bisherige Investitionsförderung (AFP) sei nicht mehr als „nett gemeint“. „Ich wüsste nicht, woher die Betriebe in ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation das Geld für die Eigenmittel aufbringen sollten“, stellte er fest und sagte: „Wir brauchen einen Fördersatz von 60 Prozent. Alles andere ist illusorisch. Punkt.“

LsV: Kleine wie Große werden Tiere abschaffen

Christoph Plass, LsV-Brandenburg. (c) Screenshot/Stephan
Christoph Plass, LsV-Brandenburg.
(c) Screenshot/Stephan

Christoph Plass, Landwirt aus Liebenwalde und Sprecher von „Land schafft Verbindung“ (LsV) in Brandenburg, verdeutlichte den Abgeordneten, dass vor allem kleinere Betriebe wohl eher aus der Tierhaltung aussteigen werden als zu investieren. Auch Betriebe, die für eine neues Güllelager „erst das gesamte BImSchG-Verfahren aufmachen müssen“, werden davon Abstand nehmen. „Das Baurecht muss Investitionen auch zulassen“, machte der LsV-Sprecher deutlich.

Plass forderte vom Land „wirklich gute Beratung und Informationen“ für die Landwirte. Außerdem müsse es mehr Transparenz bei den Messtellen geben, damit das Verursacherprinzip konsequent durchgesetzt werden könne. Plass forderte, die Düngeverordnung nur als „Übergangsverordnung“ anzusehen und beim Bund darauf zu drängen, sie bald wieder ad acta zu legen. „Wir müssen so schnell wie möglich dazu kommen, die Betriebe an ihren Bilanzen zu messen“, sagte Plass.

„Von Anfang an fehlerhaft ausgeführt“

Reinhard Jung vom Bauernbund Brandenburg wies darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland „von Anfang an fehlerhaft“ verlaufen sei. Bereits 1996 habe der Bund eine flächendeckende Düngeverordnung erlassen, obwohl die Europäische Kommission nur ein Aktionsprogramm in gefährdeten Gebieten verlangt hätte. Die Düngeverordnung von 2017 sei ein „gigantisches Investitionsförderprogramm“ für die Hersteller von Gülletechnik gewesen, mit der Düngeverordnung 2020 kämen nun auch noch Produktionseinschränkungen für die Landwirte hinzu.

Jung bewirtschaftet selbst einen kleinen Ökohof mit Mutterkühen im Nebenerwerb. Er nannte es „unerklärlich“, wie die Landesregierung im Bundesrat „einer Verordnung zugestimmt habe, die es Ökobetrieben nicht mehr ermöglicht, Festmist auszubringen, ohne den Boden zu beschädigen oder das Futter zu verschmutzen“. Jung kündigte Klagen aus seinem Verband gegen das neue Düngerecht an.

Messnetz überprüfen und nach Verursachern suchen

Mehrere Abgeordnete nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Landwirte und Wissenschaftler zur Wirkung der Düngeverordnung für Brandenburg zu stellen. Einige, darunter Thomas Domres (Linke), wollten wissen, welchen Spielraum die Landesregierung überhaupt für eigene Festlegungen habe. Diese Frage ging allerdings nicht an die Gäste aus der Praxis, sondern an Agrarminister Axel Vogel (Grüne), der das Fachgespräch als Zuhörer verfolgte. Er sagte zu, die Anregungen der Teilnehmer zu berücksichtigen. Während der wöchentlichen Telefonkonferenzen mit den Vertretern aller Verbände solle ein praxistauglicher Weg gesucht werden, sagte der Minister. Zugleich räumte er ein, dass die Vorgaben es Bundes wenig Spielraum ließen.

Ingo Senftleben (CDU) fragte, ob das Land sein Messnetz tatsächlich überprüfen müsse, obwohl es mit über 1.000 Messtellen bereits recht dicht sei. Sowohl der Landwirt Plass als auch der Wissenschaftler George bejahten dies. Alle Zahlen müssten auf den Tisch, je genauer gemessen werde, um so besser.

Christine Wernicke (BVB/ Freie Wähler) merkte an, ihr komme die Suche nach den Verursachern der Nitratbelastung bei allem zu kurz. Sie sieht die Landesregierung hier weiter in der Pflicht und regte an, dies bei der künftigen Landesdüngeverordnung zu berücksichtigen.

Der Agrarausschuss tagte im Plenarsaal des Potsdamer Landtag. Das Fachgespräch wurde im Livestream übertragen. (C) Screenshot/Stephan
Der Agrarausschuss tagte im Plenarsaal des Potsdamer Landtag. Das Fachgespräch wurde im Livestream übertragen. (C) Screenshot/Stephan

Lars Hünich (AfD) forderte die Regierung auf, gar keine roten Gebiete auszuweisen, da die Düngeverordnung „offenkundig in Gänze illegal“ sei. „Man solle „nicht in das offene Messer der angekündigten Klagen laufen“, sagte er in Hinblick auf den Beitrag des Bauernbund-Vertreters. Da die Verordnung nicht für Brandenburg nicht passe, müsse sie an die Bundesregierung zurückverwiesen werden, schlug Hünich vor. Rechtlich möglich ist dies allerdings nicht und zudem ungewöhnlich. Denn das Land müsste eine Verordnung ablehnen, der es im Bundesrat zugestimmt hatte.

Isabell Hiekel (Grüne) stellte sich vor als Vertreterin „der Partei, die hier für den Wasserschutz eintritt“. Sie wollte Einzelheiten zu den Messverfahren erfahren, die Prof. Eulenstein als Alternativen zur Nitratmessung an der Grundwasseroberfläche vorgestellt hatte. Zudem wollte sie von Sascha Philipp wissen, ob auch der Ökolandbau von Ertragseinbußen betroffen sein könnte. Der Biobauer fasste noch einmal zusammen, was er bereits in seinem Statement ausgeführt hatte: Er rechnet sowohl mit Einbußen beim Ertrag als auch in der Qualität (Backgetreide) sowie mit dem Verlust von Kulturen in der Fruchtfolge. Prof. George bekräftigte: „Ertragsentwicklungen sind bei jeder Bewirtschaftungsweise vom Düngen abhängig.“

Ungewöhnlich großes Interesse im Internet und die eine offene Frage

Das Fachgespräch dauerte deutlich länger, als die Organisatoren geplant hatten. Am Ende waren drei Stunden vergangen. Fast 600 Interessierte hatten den Livestream im Internet aufgerufen. Durchschnittlich verfolgten sie das Geschehen am PC oder Smartphone fast 80 Minuten lang. Beide Werte sprechen für ein außergewöhnlich großes Interesse, wie es nur wenige politische Themen hervorrufen. Die Ausdauer der Zuschauer allerdings war angesichts der hochkompetenten Besetzung und der faktenreichen Wortbeiträge der eingeladenen Gäste dann doch gar nicht so erstaunlich.

Die einzige Frage, die am Schluss offener als zuvor im Raum stand, lautete: Warum nur hat es eine so sachkundige und kritische Diskussion zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik nicht schon gegeben, bevor das Kind Düngeverordnung für Brandenburg in den Brunnen gefallen ist? Auf Fortsetzungen darf man gespannt sein.

(Der Livestream ist leider nicht mehr zum nachträglichen Ansehen verfügbar.)