Antibiotikarückstände: Nur eine von 3.000 Proben über Grenzwert
Mehr als 3.000 Proben von Nutztieren und tierischen Produkten wurden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt auf Antibiotikarückstände untersucht. Nur eine Probe überschritt den zulässigen Grenzwert.
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt konnte zum Europäischen Antibiotikatag am 18. November 2020 eine erfreuliche Meldung herausgeben: Bei Kontrollen auf Antibiotikarückstände wurden in den beiden vergangenen Jahren insgesamt 3.220 Proben von Nutztieren bzw. von tierischen Erzeugnissen untersucht. Das Ergebnis: Lediglich eine einzige dieser Proben überschritt die gesetzlich zulässigen Höchstmengen für Antibiotika. Das entspricht einem Anteil von 0,03 % aller untersuchten Proben.
Antibiotikaeinsatz seit Jahren rückläufig
2018 und 2019 wurden im Land demnach in 3.051 Proben oder 94,77 % der Fälle keinerlei Antibiotikarückstände nachgewiesen. Bei 4,53 % der Proben (absolut 146) wurden Spuren bis zur Höhe von einem Zwanzigstel des gesetzlichen Grenzwertes festgestellt. Bei 0,46 % der Proben (15) waren es lediglich bis zu einem Zehntel und bei weiteren 0,21 % der Proben (7) bis zur Hälfte des gesetzlichen Grenzwertes.
Damit setze sich der seit einigen Jahren beobachtete Trend von sinkenden Nachweisraten bei den Antibiotikarückständen fort. Das teilte das Landesamt jetzt in Halle mit. Die Ergebnisse zeigten aber auch, so die Behörde weiter, dass dennoch die Bemühungen für eine weitere Senkung des Antibiotikaeinsatzes sowie die strikte Einhaltung der Anwendungsvorschriften und Wartezeiten fortgeführt werden müssen.
Betriebe und Schlachtstätten auf Antibiotikarückstände kontrolliert
Verschärfte gesetzliche Bestimmungen hätten in der Veterinärmedizin in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Senkung der eingesetzten Mengen an Antibiotika geführt, so das Landesamt weiter. Auch hätten sich die Therapiehäufigkeiten reduziert. Um die fachgerechte und rechtskonforme Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu überwachen, erfolgten unter anderem amtliche Kontrollen in Erzeugerbetrieben und Schlachtstätten.
Die damit verbundenen umfassenden Analysen auf Antibiotikarückstände würden im Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz durchgeführt. Dabei werde das Untersuchungsspektrum jährlich mit neuen, relevanten Substanzen aktualisiert. Zur Untersuchung gelangten alle maßgeblichen Nutztierarten und verschiedene tierische Produkte wie Fleisch, Milch, Eier und Honig.
Antibiotikatag soll Bewusstsein schärfen
Wie das Landesamt für Verbraucherschutz weiter mitteilte, seien Antibiotika in der modernen Medizin ein zentraler Bestandteil bei der Therapie von bakteriellen Infektionskrankheiten. Sie stellten sicher, dass viele Erkrankungen behandelbar sind, die noch vor wenigen Jahrzehnten mit hohen Todesraten einhergingen, etwa die Tuberkulose. Jedoch erhöhe jeder Antibiotikasatz langfristig das Risiko zur Ausbildung von Resistenzen gegen die Wirkstoffe.
Zwar könne dem durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt werden. Der sorgsame Einsatz dieser Arzneimittel bleibe dennoch Grundvorrausetzung dafür, dass auch in der Zukunft wirksame Präparate vorhanden sein werden, um die Patienten bei bakteriellen Infektionen wirksam therapieren zu können.
Der Europäische Antibiotikatag wurde ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch Antibiotikaresistenzen zu schärfen und über die umsichtige Anwendung von Antibiotika zu informieren.