Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten: Antragsfrist verlängert

Symbolbild (c) IMAGO / blickwinkel
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Bis zum 1. Dezember können schweinehaltende Betriebe in Brandenburg Anträge zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten stellen.

Schweinehaltende Betriebe in ASP-Restriktionszonen, die den De-minimis-Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, können jetzt noch bis zum 01.12.2021 Anträge im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen“ einreichen.

Bis 20.000 Euro Unterstützung

Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden derzeit nur von einem Schlachthof in Schleswig-Holstein angenommen. Das Land Brandenburg unterstützt die Betriebe und gewährt einen Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Mehrkosten beim Transport von Schweinen auf Basis von De-minimis bis maximal 20.000 Euro.


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Anträge bis zum 1. Dezember einreichen

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bis zum 01.12.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten sind auf der Internetseite des Agrarministeriums eingestellt. red

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