Koalitionsverhandlungen

Arbeitspapier: Das sind Pläne der Koalition für die Landwirtschaft

Schwarz-Rot planen umfangreiche Maßnahmen für die Landwirtschaft – die Kosten werden im Arbeitspapier mit fast 15 Mrd. € angegeben. (Symbolfoto) (c) Ralf/stock.adobe.com
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Wie sieht die Zukunft der Landwirtschaft aus? 15 Milliarden Euro für ländliche Räume, GAP-Reform, Bürokratieabbau und mehr Tierwohl – die neue Koalition hat ambitionierte Pläne. Erfahren Sie jetzt, welche konkreten Maßnahmen geplant sind.

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Mit den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wurden zentrale Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Räume, der Landwirtschaft sowie des Umwelt- und Ernährungsschutzes festgelegt. Ein Arbeitspapier der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Franziska Kersten, Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt, liegt der Bauernzeitung vor und enthält zahlreiche konkrete Verabredungen. Nach den Zahlen im Arbeitspapier lösen die vorgeschlagenen Maßnahmen finanzwirksame Mehrkosten von insgesamt fast 15 Milliarden Euro aus.

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

Ein Schwerpunkt der Verhandlungen liegt auf der Erhöhung der finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), um die ländliche Entwicklung sowie Hochwasser- und Küstenschutz zu fördern. Die Evaluierung bestehender Probleme beim Mittelabruf soll zeitnah erfolgen. Eine mögliche Förderung von Mehrgefahrenversicherungen wird geprüft. Zudem sollen vielfältig strukturierte Agrar-Kultur-Landschaften durch Blühflächen, Hecken und Grünstreifen unterstützt werden.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Stärkung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Koalition bekennt sich zur Notwendigkeit eines eigenständigen GAP-Budgets im nächsten EU-Finanzrahmen und strebt an, die GAP einkommenswirksam, bürokratieärmer und effizienter zu gestalten. Besonders Junglandwirte sollen von erhöhten Förderungen profitieren.

Arbeitspapier: Das ist für die Nutztierhaltung geplant

Die Koalition will klare Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung schaffen und genehmigungsrechtliche Hürden abbauen. Hierzu gehört auch der Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe und die Entwicklung eines praxistauglichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Konventionelle oder ökologische Landwirtschaft?

Darüber hinaus erkennt die Koalition sowohl die konventionelle als auch die ökologische Landwirtschaft als gleichwertige Bewirtschaftungsformen an. Mit einer Biostrategie soll allerdings der Ökolandbau als nachhaltiges Element der Landwirtschaft gestärkt und Hindernisse abgebaut werden.
Das mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring soll im Düngegesetz verankert werden. Die Stoffstrombilanzverordnung soll abgeschafft werden. Es ist geplant, ein Instrument zu schaffen, um zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Der effiziente Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird als ein wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung angesehen. Die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln soll verbessert werden, und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit soll gesorgt werden. Gleichzeitig soll der Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert werden, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz.

Wolf soll im Jagdrecht aufgenommen werden

Zudem wird eine nachhaltige Waldbewirtschaftung angestrebt, einschließlich des Herdenschutzes und der Anpassung des Bundesjagdgesetzes an den Schutzstatus des Wolfes. In der Praxis bedeutet das, dass der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht aufgenommen werden soll.

Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder kommen

Im Bereich Digitalisierung sollen neue Technologien wie Drohnen in der Landwirtschaft praxistauglich eingesetzt werden. Die Koalition plant zudem, die Agrardiesel-Rückvergütung wieder einzuführen und den Einsatz alternativer Kraftstoffe von der Energiesteuer zu befreien.

Maßnahmen zum Bürokratie-Abbau

Um Bürokratie abzubauen, sind Vereinheitlichungen und Vereinfachungen von Agraranträgen vorgesehen. Auch die Berichtspflichten im Bereich der Kreislaufwirtschaft sollen überprüft werden. Ziel ist die Überprüfung der Berichtspflichten im Bereich der Kreislaufwirtschaft auf EU-Ebene sowie die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit von Berichtspflichten auf nationaler Ebene.

Einführung von Bürokratie-Praxischecks

Die Arbeit des bestehenden Bund-Länder-Gremiums soll fortgeführt und die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratierückbau neu bewertet werden. Die Einführung von Bürokratie-Praxischecks ist vorgesehen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Entbürokratisierung in der Land- und Forstwirtschaft nicht zu einer Absenkung des Ambitionsniveaus im Umwelt- und Klimaschutzbereich führt. Das Agrarstatistikgesetz soll novelliert werden, um Unternehmen durch die Nutzung bereits vorliegender Behördendaten für statistische Erhebungen zu entlasten und Doppelmeldungen zu beenden. In Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die Weitergestaltung von Bagatellschwellen vorgesehen. Unnötige doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten sollen abgeschafft und Datenbanken zusammengeführt werden.

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