Schafe sind oft von der Blauzungenkrankheit betroffen. Es gibt eine Impfung zur Vorsorge. (c) Stephane Leitenberger/Adobe Stock

Blauzungenkrankheit bedroht Schafe und Rinder: Impfung ab sofort möglich

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) breitet sich in Deutschland schnell aus und kann für Schafe und Rinder schwere Folgen haben. Der einzige wirksame Schutz ist die Impfung. Ab sofort sind drei Impfstoffe notfallzulässig.

Von Dr. Annett Gefrom*

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue, BT) handelt es sich um eine durch Gnitzen (mit etwa 1–3 mm Länge sehr kleine, blutsaugende Mücken) übertragene Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Die Krankheit tritt in der Regel in den warmen Monaten auf, wenn diese Gnitzen aktiv sind, und kann zu schweren gesundheitlichen Problemen bis zum Tod führen.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt.

Der einzige wirksame Schutz gegen die Blauzungenkrankheit besteht in der Impfung. Schon im September 2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in den Niederlanden, die im weiteren Verlauf insbesondere bei Schafen zu großen Verlusten geführt haben. Aber auch Rinderbestände waren betroffen, hier war unter anderem der Milchrückgang ein Leitsymptom. Ab Oktober 2023 wurde auch in Deutschland das BTV-3-Virus nachgewiesen (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinlad-Pfalz).

Blauzungenkrankheit: Rasche Ausbreitung befürchtet

Ebenso wie der an einem früheren Geschehen beteiligten Serotyp 8 (2006–2011) kann dieser Serotyp 3 schwere Symptome bei Schafen (bis zum Tode) und Rindern (massiver Rückgang der Milchleistung) verursachen. Infolge des neuerlichen Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, zum Beispiel Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen. In betroffenen Regionen werden Bekämpfungsprogramme sowie Verbringungsregeln für die Ausfuhr von Tieren aus diesen Gebieten erstellt, so wie es jetzt bereits in Niedersachsen, Bremen und NRW schon erfolgt ist.

Man geht von einer raschen Verbreitung der Erkrankung in Richtung Osten aus. Sobald die Temperaturen ansteigen, sind die Bedingungen für die blutsaugenden Insekten und die Virusvermehrung optimal.

Welche Symptome ruft die Blauzungenkrankheit hervor?

Die Infektion der Tiere geht mit starken klinischen Erscheinungen einher, die aber immer zwingend differenzialdiagnostisch abzuklären sind. In gefährdeten Gebieten sind alle Halter von empfänglichen Tierarten aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine BT-Infektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Bei Fragen können die Veterinärämter, die Tiergesundheitsdienste und Tierärzte Auskunft geben.

Symptome der Blauzungenkrankheit sind:

  • Läsionen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase
  • Fieber
  • Apathie
  • Nasenausfluss
  • Durchblutungsstörungen
  • Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge
  • Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge
  • Entzündungen am Kronsaum
  • sinkende Milchleistung und Gewichtsentwicklung
  • abnehmende Fruchtbarkeit infizierter Tiere

Welche Impfstoffe sind gegen BTV-3 verfügbar?

Der einzige wirksame Schutz vor einer Verbreitung und vor einer starken klinischen Ausprägung der Erkrankung sind die Impfung und ein grundsätzlich guter Gesundheitsstatus der Tierbestände. Derzeit gibt es noch keinen in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Mit diesem ist frühestens im Herbst zu rechnen.

Aufgrund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome wollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedoch schnellstens eine Impfmöglichkeit für die Tiere schaffen. Zudem flammt das Infektionsgeschehen aktuell wetterbedingt durch die Aktivität der Gnitzen wieder auf. Deshalb gestattet das BMEL per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem BT-Virus des Serotyps 3.

Es stehen als Impfstoff zur Verfügung:

  • Bultavo 3 (Boehringer Ingelheim Vetmedica),
  • Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.)
  • Syvazul BTV-3 (Laboratorios Syva S.A./ Vertrieb über Virbac)

Wie wird die Impfung durchgeführt?

Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe bis zur Zulassung eines Impfstoffes gestattet – man folgt dem Beispiel der Niederlande und Belgiens. Die Impfung der Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit wird von der ständigen Impfkommission und dem Friedrich-Loeffler-Institut uneingeschränkt empfohlen.

Nach einer aktuellen Mitteilung von Boehringer Ingelheim ist ausreichend Impfstoff auf Lager, sodass ab sofort mit der Impfung empfänglicher Tiere begonnen werden kann. Von den niederländischen Kollegen wurden bisher nur wenige Nebenwirkungen berichtet, obwohl bereits tausende Schafe gegen BTV-3 geimpft wurden.

Zu bedenken ist auch, dass eine belastbare Immunität erst 20–30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten ist. Beim Rind sind zwei Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Abstand von drei Wochen für die Grundimmunisierung notwendig, bei Schafen ist eine Injektion ausreichend. Für weibliche Ziegen ist eine Immunisierung nicht unbedingt notwendig. Grund ist der vergleichsweise milde Verlauf dieser Erkrankung bei Ziegen. Für Ziegenböcke ist aufgrund zu erwartender Fruchtbarkeitsstörrungen eine Impfung angeraten.

Eine amtliche Anordnung zur Impfung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine Entschädigung für aufgrund der Blauzungenkrankheit verendete Tiere.

Thüringen unterstützt Tierhalter bei Impfung

In den einzelnen Bundesländern wird an Regelungen zur Unterstützung der Tierhalter bei der Immunisierung Ihrer Bestände gearbeitet. Das Land Thüringen und die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter in Form einer Impfbeihilfe in Höhe von gesamt 60 Cent (Schaf, Ziege) und 1 Euro (Rind) je Impfung. Für Fragen dazu steht die Tierseuchenkasse und die Tiergesundheitsdienste der Länder zur Verfügung.

* In Zusammenarbeit mit Thüringer Tierseuchenkasse, Schaf- und Ziegengesundheitsdienst und dem LKV Sachsen-Anhalt

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