Blauzungenkrankheit in Ostdeutschland: Was Landwirte jetzt wissen müssen
Das Blauzungenvirus breitet sich rasant aus und steht unmittelbar vor den ostdeutschen Landesgrenzen. Erste Fälle sind weniger als 30 km von Sachsen-Anhalt und Thüringen entfernt. In den Grenzregionen ist die Nachfrage für die Impfung unter Tierhaltern bereits hoch.
Von Jeremy Deane
Die Blauzungenkrankheit breitet sich immer weiter aus. In Niedersachsen und Hessen ruft das Landwirtschaftsministerium zur Impfung gegen das Virus auf. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden seit dem 1. Juli über 700 Fälle bestätigt (Stand: 29.07.24). Der Schwerpunkt der Infektionen liegt derzeit in NRW, doch auch in Niedersachsen traten im selben Zeitraum schon 64 Fälle auf. Die Gefahr breitet sich schnell aus und steht unmittelbar vor Ostdeutschland.
BTV-3 Fälle – Keine 30 km vor Sachsen-Anhalt und Thüringen
Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt rechnet mit den ersten Fällen der Blauzungenkrankheit in den nächsten Wochen. Ein erster Fall ist laut Friedrich-Löffler-Institut im niedersächsischen Landkreis Gifhorn am 22.07.2024 gemeldet worden. Der Landkreis liegt in unmittelbarer Grenznähe (<30 km) zu Sachsen-Anhalt. Und auch im hessischen Kassel, welches ebenfalls weniger als 30 km von Thüringen entfernt ist, wurde ein Fall gemeldet (22.07.2024).
Seit dem 07.06.2024 sind drei nicht zugelassene Impfstoffe per Verordnung vom BMEL zur Anwendung erlaubt. Impfungen sollten möglichst zeitnah erfolgen, denn von Mai bis Oktober sind Gnitzen, die Hauptüberträger, besonders aktiv. Die Krankheit kann in den Tieren überwintern und ist dadurch das ganze Jahr über eine Gefahr.
Nur Impfung schützt – Nachfrage in Grenzregionen hoch
Der derzeit einzige wirksame Schutz vor der Blauzungenkrankheit und ihrer Verbreitung ist die Impfung. Mit den steigenden Fällen, welche bis dicht an die Ländergrenzen heranrücken, ist es wenig verwunderlich, dass die Nachfrage hoch ist. Die Bekämpfung der Gnitzen stellt immer noch eine Herausforderung dar. Zwar können die Bestände mit Repellentien behandelt werden, doch sind diese kein 100 % Schutz. Schon ein Stich reicht um das Virus zu übertragen.
In Thüringen sind dem Landesamt für Verbraucherschutz auf 66 Betrieben schon 5.867 Impfungen bei Schafen und 255 Impfungen bei Ziegen, 7.289 Impfungen bei Rindern amtlich bekannt (Quelle: HI Tier-Datenbank). Für die anderen Bundesländer liegen noch keine offiziellen Zahlen vor.
Auch Sachsen-Anhalt impft fleißig. Insbesondere bei Schafen ist eine hohe Nachfrage zu beobachten. Die Tierseuchenkasse hat angegeben, dass schon 100.000 € an Beihilfen geleistet wurden.
Wo wird die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gefördert?
In Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit einer Erstattung (8,30 Euro) in fast voller Höhe der Kosten einer Impfung. Für Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist, nach Angaben der Tierseuchenkassen nur eine anteilige Förderung möglich. Sachsen prüft gegenwärtig eine Impfbeihilfe bei Schafen in Höhe von bis zu 1,00 Euro. Eine Entscheidung steht hier derzeit noch aus.
Thüringen fördert bei Schafen und Ziegen je 0,60 Euro und für Rinder je 1,00 Euro pro Impfung. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen Betriebe je Bestandsbesuch 20,00 Euro Beihilfen. Dazu kommen je Impfung, einschließlich Impfstoffkosten bei Rindern 0,50 Euro und bei Schafen und Ziegen 1,00 Euro.
In Brandenburg findet ebenfalls eine anteilige Kostenerstattung in Unterscheidung der Impfstoffe statt. Der monovalente Impfstoff wird mit je 3,25 pro Tier bei Rindern und mit 2,55 Euro pro Tier bei Schafen und Ziegen gefördert. Beim bivalenten Impfstoff beträgt dies 4,25 Euro für Rinder und 3,10 Euro bei Schafen und Ziegen. Dazu kommt noch eine Beihilfe zur Bestandsgebühr von 38,16 Euro.
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Weitere Informationen
Eine Voraussetzung für die Bewilligung der Beihilfen ist in allen Bundesländern ein Nachweis für die Impfung gegen das Blauzungenvirus. Entweder durch den Tierarzt, Dokumentationen der Impfung oder durch eine Eintragung in das HIT-System. Nähere Informationen sind auf den jeweiligen Seiten der Tierseuchenkassen der Länder zu finden. Auch wenn nicht überall gleichermaßen verpflichtend, empfiehlt sich die Eintragung im HI-Tier-Datenbank. Das kann Probleme bei zukünftigen Kontrollen vermeiden und Sicherheit bei der späteren Vermarktung schaffen.
Was muss ich bei der Impfung beachten?
Eine Impfung gegen den Serotyp 4 oder 8 des Blauzungenvirus kann sich in Abhängigkeit mit der Tierseuchenlage empfehlen. Hier können die zuständigen Veterinärämter Auskunft geben. Wichtig zu beachten ist, dass Impfungen gegen Typ 4 und 8 oder eine Infektion mit diesen zu keiner Immunität gegen das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) führt. Die Veterinärämter der Länder empfehlen eine Impfung für Schafe, Ziegen, Rinder und Neukamele.
Verbringung von Tieren aus betroffenen Landkreisen ist bisher nicht verboten. Trotzdem können zusätzliche Auflagen der Veterinärämter in den einzelnen Bundesländern bestehen. Hier empfehlen sich die jeweiligen Webseiten, um informiert zu bleiben. Außerdem empfiehlt die EU-Kommission keine für BTV-3 empfänglichen Tiere ohne vorherige PCR-Untersuchung und Behandlung mit Repellentien zu verbringen. Außerdem empfiehlt sich eine Quarantäne für neue Tiere, bevor diese in den Bestand eingeführt werden.
Für die Ausbildung einer Immunität bedarf es bei den vorhandenen Impfstoffen einer ein- oder zweimaligen Impfung, um die Grundimmunisierung zu erreichen. Ab einem Alter von 1-3 Monaten kann eine Impfung bei Jungtieren erfolgen. Erwachsene Tiere müssen vor der Belegung geimpft sein, um die Geburt virämischer Jungtiere zu verhindern.
Informationen über das aktuelle Infektionsgeschehen veröffentlicht das Friedrich-Löffler-Institut regelmäßig auf Ihrer Website.
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