Bis zum 16. Mai 2022

Ab sofort Anträge auf Agrarförderung einreichen

Symbolbild/Fotocollage (c) Sabine Rübensaat
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Die Anträge auf Agrarförderung in Brandenburg für das Antragsjahr 2022 können ab sofort bis zum 16. Mai 2022 eingereicht werden. Darüber informierte am Donnerstagmittag das brandenburgische Agrarministerium.

Wie gewohnt erfolge die Antragstellung online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2022 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Landwirtinnen und Landwirte sind dazu aufgerufen, ihre Antragsunterlagen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 16. Mai 2022, einzureichen.

Fristen einhalten

Die Antragstellung für die Agrarförderung in Brandenburg erfolgt auch 2022 online. Somit ist eine kontaktlose Abgabe aller Antragsunterlagen gewährleistet. Zur Fristwahrung ist der physische Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins entscheidend, welcher bei dem jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen ist. Der unterschriebene Datenbegleitschein kann vorab per E-Mail oder Fax im Landwirtschaftsamt eintreffen und das unterschriebene Original innerhalb von fünf Arbeitstagen nachgereicht werden. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die nach dem 16. Mai 2022 einzureichen sind. Agrarförderanträge, die nach dem 10. Juni 2022 eingehen, gelten als verfristet und müssen abgelehnt werden.

Landwirte sind gebeten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 vertraut zu machen. Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2022 sowie Informationen zur EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 sind hier einzusehen. In den nächsten Monaten würden auf dieser Website weitere Informationen zur Umsetzung veröffentlicht, informiert das Agrarministerium. red

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