Das steht im brandenburgischen Koalitionsvertrag

Die Gründung eines Kulturlandschaftsrates war im Koalitionsvertrag beschlossen worden. (c) Heike Mildner
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Schnell sollte es gehen, und es ging schnell: In Brandenburg haben SPD, CDU und Bündnis90/DieGrünen ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Lesen Sie, was das neue Regierungsbündnis agrarpolitisch ändern will.

Von Heike Mildner

Schon die oberflächliche Erbsenzählanalyse zeigt, wohin die Reise geht: Kommt im Koalitionsvertrag der alten rot-roten Regierung der Wortstamm „Landwirt“ insgesamt zehnmal vor, sind es im rot-schwarz-grünen Vertrag gleich dreimal so viele Nennungen. Und so geht es weiter: „Landnutzung“ (von 1 auf 7), „Natur“ (von 16 auf 36), davon „Naturschutz“ (von 5 auf 13), „ökologisch“ (von 9 auf 24) und das „Insekt“ schaffte es von Null auf fünf Nennungen. Ab Seite 68 des 84-seitigen Papieres geht es unter der Überschrift „Landnutzung, Natur- und Umweltschutz, Verbraucherschutz“ unter anderem auch um die Landwirtschaft.

„Die Koalition steht für eine moderne, leistungsstarke und an der Nachhaltigkeit orientierte regionale, flächengebundene Landwirtschaft mit vielfältigen und wettbewerbsfähigen Betrieben mit einer breiten Streuung des Eigentums. Die Mittel, die das Land Brandenburg durch die Erhöhung der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule erhält, werden zur Stärkung der KULAP-Programme verwendet. Wir werden die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in Brandenburg darauf ausrichten, die Landwirtschaft beim umwelt- und klimagerechten Umbau zu unterstützen, Leistungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu honorieren und tiergerechte Haltungssysteme zu fördern“, heißt in diesem Abschnitt.

Kernpunkte des Koalitionsvertrages sind die Erarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes, ein Reduktionsprogramm für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, sowie eine weitere Ausweitung des ökologischen Landbaus.

Gesetz zur Agrarstruktur

Kraniche fliegen über einem Acker in der Schorfheide in Brandenburg
(c) Imago Images/Christian Thiel

Bis spätestens 2021 will die Koalition „im Rahmen eines umfassenden Dialogprozesses mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand, zivilgesellschaftlichen Gruppen, Wissenschaft und Verwaltung“ ein agrarstrukturelles Leitbild erarbeiten, das Grundlage für ein Agrarstrukturgesetz sein soll. Ziel des Agrarstrukturgesetzes ist es, „den  Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Anteilen an Landwirtschaftsbetrieben durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren und ortsansässige Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform zu stärken“. Landeseigene Agrar- und Forstflächen sollen grundsätzlich nicht mehr verkauft werden (Ausnahme Arrondierung von Kleinstflächen). „Mit dem Bund wird über die Überführung der verbliebenen BVVG-Flächen in Landesbesitz verhandelt. Dazu wird die Koalition eine Bundes­ratsinitiative einbringen“, heißt es.

 

Insektenschutzprogramm

Ackerhummel auf einer Blume
(c) Imago Images/F. Hecker

Ebenfalls bis 2021 will die Koali­tion eine „ambitionierte Reduk­tions­strategie für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ erarbeiten. Auf deren Grundlage soll bis 2030 die eingesetzte Menge „nach Möglichkeit“ halbiert werden. Hierzu solle auf bestehende Bildungs- und Beratungsangebote aufgebaut und wissenschaftliche Erkenntnisse aus Untersuchungen wie dem F.R.A.N.Z.-Pro­jekt genutzt werden. „Wir fördern die Anschaffung von Ausbringungstechnik für einen zielgenauen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung und anderen Verfahren der alternativen Schädlingsbekämpfung“, versprechen die Koalitionäre.

Nutztierstrategie

Kühe in einer Liegebox
(c) Imago Images/Pius Koller

Die künftigen Koalitionspartner bekennen sich zu einer „flächengebundenen, regionalverträglichen und tiergerechten Nutztierhaltung“. Die Koalition wolle bis 2021 eine Nutztierstrategie entwickeln, Tierschutzstandards erhöhen und den Landestierschutzplan gemeinsam mit berufsständischen Vertretungen, agrarwissenschaftlichen und tiermedizinischen Institutionen sowie Umwelt- und Tierschutzverbänden weiterentwickeln und umsetzen. Die Umsetzung der Anliegen des Tierschutzes seien maßgeblich an die Handlungsfähigkeit der Veterinärbehörden gebunden. „Wir wollen das Vollzugspersonal stärken, um geltendes Recht bei bestehenden Anlagen risikoorientiert zu überprüfen und durchzusetzen.“

Fazit

Im Vergleich zum Vorgängerpapier wirkt der Koalitionsvertrag klarer strukturiert und in landwirtschaftlichen Belangen viel konkreter. Erstaunlich, in wie kurzer Zeit die Weichen für den agrarpolitischen Fahrplan gestellt worden sind. Fortsetzung folgt.