ASP: Abschussprämie für Schwarzwild

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Um Jäger zu motivieren, zur Seuchenprophylaxe öfter auf Schwarzwildjagd zu gehen, gibt es Abschussprämien und Vermarktungszuschuss – aber nur in einzelnen Landkreisen.

Von Heike Mildner

Drei Monate ist es her, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) einen Sprung von Ost- nach Westpolen machte. Vor einem Monat rückte sie auf zwölf Kilometer an die deutschpolnische Grenze heran. Zäune wurden gezogen, Arbeitsgruppen formieren sich, Pläne für den Ernstfall liegen bereit. Auf der Todo-Liste des Verbraucherschutzministeriums stehen intensive Fallwildsuche, verstärkte Bejagung und umfassendere Untersuchungen von Tierkörpern. Für die Jagd ist das Landwirtschaftsministerium zuständig, außerdem muss man sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abstimmen.

Heike van Reekum neben ihrer Kühlkammer in Neuhof. (c) Heike Mildner

Zu den Maßnahmen zähle die Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus, hieß es Anfang Dezember 2019 aus dem Hause Nonnemacher. Jägern die Jagd anzuordnen, ist allerdings schwierig, solange sie – wie der größte Teil der Jägerschaft – in der Freizeit jagen. Das Zauberwort heißt Motivation. Die fiel von Landesseite bescheiden aus Daher ließen sich manche Landkreise zusätzlich etwas einfallen.

Praxis wirft Fragen auf

Das fiel Heike van Reekum aus Neuhof bei Platkow (Märkisch-Oderland) auf, die von der Jagd lebt, obwohl sie keine Berufsjägerin ist. Den Fußstapfen ihres Vaters folgend, absolvierte sie bereits mit 17 ihre Jägerprüfung. Schlachten und Wursten sind ihr seit der Kindheit auf einem Bauernhof am Niederrhein vertraut. Heute ist sie dreimal reifer, geht etwa zweimal die Woche ins Revier, zerlegt und vermarktet Wildfleisch, verkauft Versicherungen – vor allem Jagdhaftpflicht –, und leitet in der Freizeit eine Jagdhornbläsergruppe. Seit 25 Jahren ist sie in Neuhof zu Hause und teilt sich mit sechs Pächtern ein 1.000 ha großes Jagdrevier. Mit vielen anderen Jägern, die ihr das von ihnen geschossene Wild verkaufen, ist sie im Gespräch, erfuhr von Pürzelprämie hier und Direktvermarktungszuschuss da. Wir wollten es genauer wissen und fragten bei den Amtsveterinären der Landkreise nach, welche Anreize sie setzen, und wer die Kosten für die Trichinenuntersuchung trägt. Das Bild ist bunt:

Regelungen der Landkreise zur Abschussprämie

Der Landkreis Uckermark zahlte im Januar 2020 für jedes abgeschossene Wildschwein 25 Euro. Prämien für 1.200 Abschüsse seien im Februar ausgezahlt worden, informiert Dr. Dieter Saß, doppelt so viele wie im Januar 2019. Für die Trichinenuntersuchung (TU) kommt seit zwei Jagdjahren der Landkreis auf. Wegen ihrer Ortskenntnisse seien die Jäger unverzichtbarer Bestandteil der Tierseuchen-Bekämpfungsstrategie, ergänzt Saß. Auf Kreisjagdversammlungen und Jägerstammtisch werde regelmäßig Kontakt gehalten und die Bedeutung der Jagd auf Wildschweine in der gegenwärtigen Phase betont. Zudem werde auf die Pflicht der Jäger zur Gesunderhaltung der Wildbestände entsprechend des Jagdgesetzes hingewiesen.

Motivation von Landesseite
Einer 50-Euro-Prämie liegt als
Referenzmenge die Zahl der
Abschüsse 2015/16 zugrunde.
Alle Abschüsse darüber hinaus
werden prämiert. Im Jagdjahr
2018/19 waren das 10.167 Stück (Quelle: Agrarministerium).
Mit Ende des Jagdjahres
2019/20 am 31. März gibt es
aktuelle Zahlen. Von der
Prämie ausgenommen sind
Landesforstbetrieb, Bundesforst
und die Berliner Forsten.
Für Proben zur ASP-Untersuchung
von verendet aufgefundenen
Wildschweinen und
Unfallwild werden 50 Euro
vom Land gezahlt. Voraussetzung
sind Probennahme und
-abgabe im Veterinäramt,
Einsendungsbeleg und
korrekte Probenverpackung.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten die Jäger bereits seit April 2018 eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro vom ersten erlegten Wildschwein bis zum Erreichen des Streckenwertes 2015/16 (3.900 Tiere). Danach greift die Prämie des Landes. Die Kosten für die TU (6,70 Euro je Probe) trage der Verfügungsberechtigte, informiert der Landkreis. Man behalte sich jedoch vor, beim Eintreten eines ASP-Falls entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um zusätzliche Anreize zu schaffen. Zudem prüfe der Landkreis Möglichkeiten, den regionalen Absatz von Schwarzwildfleisch zu fördern.

Der Landkreis Oder-Spree zahlt seit 2018 einen Euro je Kilogramm Schwarzwildfleisch an Direktvermarkter, die die Bedingungen für registrierte Jäger erfüllen und die Vermarktung in der Region verstärken. Das wären bei den aktuellen Wildaufkaufpreisen, oft mehr als 100 % Zuschlag. Ende 2019 wurde die Direktvermarkterprämie auf alle Jäger in den Jagdgebieten an Oder und Neiße ausgedehnt. Mit Erfolg: Die Zahl der TU sei seit November auf das Doppelte pro Monat angestiegen, konstatiert Amtsveterinärin Petra Senger. „Insgesamt schätzen wir aber ein, dass selbst mit diesen Abschusszahlen keine wirksame Absenkung der Populationsdichte zu erreichen ist. Wir schulen daher Jäger im Fallenfang“, so Senger.

Die TU-Kosten wurden befristet ausgesetzt, der Kreistag entscheidet über die Dauer. Senger bedauert, dass die Landkreise jeder für sich arbeiten. „Seit 2018 fordern wir das Land auf, die Bejagung von Schwarzwild so zu fördern, wie es für die ASP-Prävention notwendig ist“, schreibt Senger der Bauernzeitung. Die Jäger sollten auf Dauer eine echte Aufwandsentschädigung bekommen und Überpopulation erlegen, auch wenn sie schwer zu vermarkten ist, so Senger.

Die benachbarten Landkreise Spree-Neiße und Cottbus haben die TU der Altersklasse Null kostenfrei gestellt und setzen ansonsten auf Aufklärung. Die TU sind außerdem u. a. in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin (2018-2024), Elbe-Elster (seit 2020, nur bis 30 kg), Märkisch-Oderland (auf Antrag, vorerst bis Ende 2020), Barnim (nur Altersklasse 0) und Teltow-Fläming kostenlos.

Auf Fallenfang werden die Jäger in Oder-Spree geschult, und auch Teltow-Fläming setzt in schwer bejagbaren Gebieten auf Fallenfang. Allerdings gebe es derzeit keinen Jäger in Teltow-Fläming, der die Möglichkeit nutzen möchte, teilt der Landkreis mit.

Gerecht und einfach

Kein Wunder, sagt Heike van Reekum. Fallenfang und entsprechende „Entnahme“ sei mit Tierschutz und ethischen Grundsätzen nur schwer zu vereinbaren. Als einfachste und gerechteste Motivation sieht sie eine landesweit einheitliche Pürzelprämie und eine landesweit einheitliche Regelung für die TU-Kostenübernahme. Natürlich habe sie nichts gegen eine Förderung der Direktvermarktung. Aber die müsse dann auch landesweit gelten und nicht an der Landkreisgrenze enden. Das sei ungerecht und verzerre den Wettbewerb, so van Reekum.

Die Jäger seien grenzübergreifend unterwegs, Wohnort und Jagdpacht häufig nicht identisch. Heike van Reekum kann sich aber eine andere Unterstützung bei der Direktvermarktung vorstellen: Den Berliner Verbrauchern Wildschweinfleisch aus Brandenburg schmackhaft zu machen und ihnen eine diffuse und zudem unbegründete Angst vor der ASP zu nehmen, wäre ein lohnendes Ziel.