Düngeverordnung in Brandenburg: Mist-Management und Co. neu verordnet
Brandenburg hat eine novellierte Düngeverordnung. Montag wurde sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht, am 1. Januar 2021 tritt die neue Düngeverordnung in Brandenburg in Kraft. Zudem wird die Nutzung eines digitalen Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger zur Pflicht.
Die Novellierung der Landesdüngeverordnung war infolge der seit 1. Mai 2020 geltenden neuen Bundes-Düngeverordnung (DüV 2020) notwendig geworden. Die Kulisse für die mit Nitrat belasteten Gebiete wurde entsprechend der neuen rechtlichen Anforderungen neu ermittelt. Ab 1. Januar 2021 umfasst diese 1,8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für diese sogenannten roten Gebiete müssen in der Landesverordnung mindestens zwei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen der DüV 2020 für diese Gebiete einzuhalten.
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düngeverordnung in Brandenburg: Für Phosphor gelten pauschale Abstände
Für die mit Phosphor aus der Landwirtschaft belasteten Gebiete wird keine eigene Kulisse ausgewiesen. Es gilt somit eine landesweite Abstandsregelung in einem fünf Meter breiten Streifen entlang von Gewässern. Bei einer Anwendung von Präzisionstechnik bei der Ausbringung kann dieser Abstand auf einen Meter verringert werden.
Auf den ausgewiesenen Flächen der Nitratkulisse sind zwei zusätzliche Anforderungen einzuhalten:
- verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung,
- verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden (sogenannte Nmin-Untersuchung).
Im Land Brandenburg ist die Nitrat-Belastung des Grundwassers geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat-Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation sei auch der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand, so das Ministerium.
Die neue Nitratkulisse ist in der Web-Applikation Feldblockkataster veröffentlicht und über die Internetseite des Ministeriums abrufbar. Der Datendownload ist über den Geobroker möglich.
digitales Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wird laut düngeverordnung BRandenburg Pflicht
Zeitgleich wird ein neues, digitales Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger verpflichtend. Dazu heißt es vonseiten des LELF, Referat Ackerbau, Grünland in Paulinenaue: Seit Einführung der Düngeverordnung 2017, die präzisere Regeln für das Ausbringen von Gülle, Gärresten und anderen organischen Düngemitteln enthält, ist eine kontinuierliche Zunahme von Wirtschaftsdüngertransporten zu beobachten.
Um auch in Zukunft die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen und der hohen Standards der EU-Wasserrahmenrichtlinie wirksam zu gewährleisten, nutzt das Land Brandenburg, beginnend ab dem Jahr 2021, die Ermächtigung nach § 6 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV). Am 24.11.2020 ist für die Umsetzung dieser Ermächtigung die „Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB)“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg -Teil II veröffentlicht worden.
Abgeber- und Empfängerdaten werden abgeglichen
Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sowie Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, sind, so das LELF, ab dem 1. Januar 2021 verpflichtet, ihre Aufzeichnungen nach § 3 (2) der WDüngV in elektronischer Form im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger des Landes Brandenburg durchzuführen. Damit wird zugleich der Meldepflicht nach § 4 WDüngV entsprochen.
Grundlage dafür ist eine Datenbank, in die Abgeber und Empfänger der genannten Stoffe auf Basis Ihrer ZIT- bzw. HIT-Nummer alle erforderlichen Angaben eintragen müssen. Falls eine solche Nummer nicht vorliegt, wird dafür auf Antrag eine Registriernummer durch das LELF zugeteilt (WDB-Nummer).
Auf der Grundlage der gemeldeten Daten erfolgt ein Abgleich zwischen Abgeber- und Empfängerdaten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Betriebsspiegel mit den Abgaben/Lieferungen zu erstellen, Daten zu suchen, eigene Analysen/Kennzeichnungen der Wirtschaftsdünger zu hinterlegen oder Richtwerte zu nutzen.
Das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger BB ist ab Januar 2021 verbindlich zu nutzen. Hier gelangen Sie direkt zum Programm. Informationen zu gesetzlichen Grundlagen etc. gibt es auf der Internetseite des LELF. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation seien in der nächsten Zeit ausschließlich Online-Informations- und Schulungsveranstaltungen vorgesehen, so das LELF. Rückfragen zum Meldeprogramm können direkt an:
- Laura Dommisch (0172/1507817) Laura.Dommisch@lelf.brandenburg.de;
- Antje Domke (033237 – 848-113) Antje.Domke@lelf.brandenburg.de
- und Thomas Grimm (033237- 848-113) Thomas.Grimm@lelf.brandenburg.de
- gerichtet werden, teilt das LELF mit. mil
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