Brandenburg

EU-Wasserrahmenrichtlinie: Breite Bürgerbeteiligung erwünscht

Der Oder-Neiße-Radweg - auch für seine künftige Gestaltung ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie von Bedeutung. (c) Heike Mildner
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Wasser-Politik der Länder über Grenzen hinweg regeln. Bis zum Sommer können alle Brandenburger ihr Anliegen bei deren Umsetzung einbringen.

Seit dem 22. Dezember sind alle Brandenburger aufgerufen, sich mit ihren Anliegen in den Prozess der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzubringen. Nach dem von der EU vorgegebenen Verfahren sind für jeden der sechsjährigen Bewirtschaftungszeiträume Anhörungen der Öffentlichkeit vorgeschrieben.

Aktuell geht es um den 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2021 bis 2027. Alle Brandenburger können sich bis zum 22. Juni 2020 am Verfahren beteiligen. Nach Eingang und Auswertung aller Stellungnahmen sollen die WRRL-Bewirtschaftungspläne für das Land Ende kommenden Jahres in aktualisierter Form vorliegen.

EU-Wasserrahmenrichtlinie: Mitmachen erwünscht

Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel wünscht sich eine breite Beteiligung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: „Ein guter Zustand unserer Fließgewässer und Seen sowie auch des Grundwassers sind kein Selbstzweck. Nur intakte und auch ästhetisch ansprechende Gewässer können den vielfältigen Nutzungsansprüchen heute und in der Zukunft gerecht werden.“

Derzeit werden die Gewässerüberwachungsprogramme der letzten Jahre ausgewertet und mit den Ergebnissen die ökologischen und chemischen Zustände der Oberflächen- und Grundwasserkörper neu bewertet. Damit einhergehend werden die derzeit gültigen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder überprüft und aktualisiert. Ende 2021 werden dann alle Dokumente öffentlich zur Diskussion gestellt.

Auf https://mluk.brandenburg.de/info/wrrl-zweite-anhoerung oder https://kurzlink.de/Lkcj3R1Ur wird erklärt, wie Stellungnahmen und Hinweise abgegeben werden können. Dort finden sich alle Dokumente zur EU-Wasserrahmenrichtlinie.■