Förderung für Streuobstwiesen und Dauerkulturen
Potsdam. Auf rund 2 000 Hektar wird in Brandenburg Obst im integriert kontrollierten Anbau angebaut. Für landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen in Brandenburg und Berlin werden zwei Förderprogramme angeboten, die den Anbau alter Obstsorten unterstützen – die Pflege von Streuobstwiesen sowie der Anbau von Dauerkulturen im Rahmen des Programms ökologischer Landbau.
534 Hektar Streuobstwiesen in Brandenburg ERFASST
Im Förderzeitraum von 2007 bis 2013 sind landesweit 534 Hektar Streuobstwiesen erfasst worden, von denen für 371 Hektar eine Förderung beantragt wurde. Für deren Pflege hat das Land jährlich rund 290 000 Euro bereitgestellt. Für Obstanlagen in ökologisch betriebenen Dauerkulturen (588 Hektar) reicht das Land 275 000 Euro jährlich aus.
Streuobstwiesen sind in der EU-Förderperiode von 2007 bis 2013 gefördert worden, wenn sie eine Mindestgröße von 0,5 Hektar und mindestens 30, aber höchstens 100 Bäume aufweisen. Das darunterliegende Grünland muss mindestens einmal im Jahr gemäht oder beweidet werden. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist verboten. Die Bäume sind durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte zu pflegen.
Die Pflege von Streuobstwiesen wurde mit 10 bis 15 Euro je Baum und die (einmalige) Nachpflanzung von Einzelbäumen in Altanlagen mit 38 bism 50 Euro je Baum gefördert.
Autor: Presseinformation
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