Brandenburg

Heute Nachmittag: Spannende Debatte zum Insektenschutz

Vertreter der Volksinitiativen und Mitglieder des Agrar- und Umweltausschusses haben die Beschlussvereinbarung unterschrieben. (c) Holger Brantsch, LBV
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Es ist ein wohl einmaliger Vorgang in Deutschland: Landnutzer und Naturschützer verständigen sich auf Regelungen zugunsten des Arten- und Insektenschutzes. Einmalig könnte auch der Umgang des Brandenburgischen Landesparlamentes mit den Ergebnissen des Insektendialoges der beiden Volksinitiativen zu diesem Thema werden: Drei Vertreter der Regierungsfraktionen bringen einen Gesetzesantrag ein, die Fraktionen selbst einen selbstständigen Entschließungsantrag.

Von Heike Mildner

Heute Nachmittag, voraussichtlich ab 14.55 Uhr, wird über den Insektenschutz in Brandenburg und die Ergebnisse des Dialogprozesses der beiden Volksinitiativen beraten. In erster Lesung soll das „Gesetz zur Stärkung des Insektenschutzes, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Kulturlandschafts- und Insektenschutz-Stärkungsgesetz – BbgKuInStG)“ besprochen werden.

Der Gesetzentwurf – und das ist unüblich und lässt viel Raum für Spekulationen – wird nicht von den Regierungsfraktionen, sondern von einzelnen Abgeordneten dieser Fraktionen, nämlich Johannes Funke (SPD-Fraktion), Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Ingo Senftleben (CDU-Fraktion) eingebracht. Sie hatten als agrarpolitische Sprecher ihrer Fraktionen den Dialogprozess der Volksinitiativen begleitet.

Von den Regierungsfraktionen selbst kommt hingegen ein gemeinsamer Entschließungsantrag. Sie wollen über den „Umgang mit den Ergebnissen des Dialogprozesses zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft“ abstimmen. Vonseiten der Opposition haben Linke und BVB/Freie Wähler einen eigenen Antrag zum Thema eingebracht, der sich an den Ergebnissen des Dialogprozesses der Volksinitiativen orientiert.

Klares Bekenntnis sieht anders aus

Der Landesbauernverband (LBV) schätzt es als problematisch ein, dass der Gesetzentwurf nicht von den Koalitionsfraktionen, sondern nur von drei Abgeordneten in den Landtag eingebracht wird. Ein klares Bekenntnis der Koalition zum Ergebnis des Dialogprozesses hätte anderes ausgesehen, heißt es vonseiten des LBV. „Wir Landwirte haben uns mit weitreichenden Eingriffen bei der Bewirtschaftung in Naturschutzgebieten einverstanden erklärt, wenn wir im Gegenzug einen vollen finanziellen Ausgleich erhalten. Bauern müssen mit den gestiegenen Ansprüchen beim Insektenschutz leben und mit ihren Dienstleistungen Einkommen generieren können. Außerdem wollen wir auch eine breitere wissenschaftliche Begleitung. Es muss evaluiert werden, welche Maßnahmen wirken und welche nicht“, erklärte im Vorfeld der Landtagssitzung LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Die Verbände appellieren an die Abgeordneten, das Artikelgesetz und alle eingebrachten Anträge in das weitere Verfahren zu überweisen. Der Handschlag der Vereinbarung sieht nach der ersten Lesung weitere Kompromisse vor. Die Beratungen jedoch ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Einschränkungen, ohne die Anträge zum finanziellen Ausgleich zu beginnen, würde nicht dem Geist des Dialogverfahrens entsprechen. „Wir vertrauen weiter auf den eingeschlagenen Weg und auf die Vereinbarung“, so Wendorff. „Nun, da es ans Geld geht, werden wir sehen, ob zeitgleich alle Maßnahmen umgesetzt werden können, zumal auf europäischer und Bundesebene viel in Bewegung ist“, so Wendorff.


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Auch Naturschutzverbände sind besorgt

Vertreter der Volksinitiative der Naturschützer sehen es ähnlich. Sie erinnern in ihrer Pressemitteilung an die Vorgeschichte der heutigen Debatte: Im Februar 2020 hatten die Vertreter der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Landnutzerverbände gemeinsam mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen eine Vereinbarung unterzeichnet, dass eine Zusammenführung der beiden Volksinitiativen erfolgen soll. Dazu hat der Landtag einen aufwendigen Dialogprozess mit professioneller Moderation unterstützt und finanziert.

Mitte März 2021 haben die Vertreter der Volksinitiativen gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten das Ergebnis des Dialogprozesses der Präsidentin des Landtages übergeben. Für den vorgesehenen gesetzlichen Ausschluss des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten sowie in Gewässerrandstreifen erhalten die Landwirte einen gesicherten finanziellen Ausgleich. Die Landnutzer und Naturschützer haben darüber hinaus zwölf Anträge zum Arten- und Insektenschutz zur Einbringung in den Landtag entworfen.

Die Vereinbarung vom Februar 2020 habe auch die Festlegung enthalten, dass das Ergebnis des Dialogprozesses dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, betonen die Vertreter der Volksinitiativen. Mit Sorge hätten sie die Diskussionen im Vorfeld der Einbringung des Ergebnisses des Dialogprozesses in den Landtag verfolgt. „Die Koalitionsfraktionen haben die zwölf Anträge nicht direkt in den Landtag zur weiteren Behandlung in den Ausschüssen eingebracht, sondern nur mittelbar durch allgemeine Bezugnahme auf das Ergebnis des Dialogprozesses. Der Gesetzentwurf selbst wird nicht von den Koalitionsfraktionen, sondern nur von drei Abgeordneten in den Landtag eingebracht. Ein klares Bekenntnis der Koalition zum Ergebnis des Dialogprozesses ist in diesem Verhalten nicht erkennbar“, heißt es in der Pressemitteilung.

Rechtzeitig auf Veränderungen einstellen

Nur mühsam habe erreicht werden können, dass die Einbringung in den Landtag nicht weiter aufgeschoben wird. „Gerade die Landwirte brauchen eine zügige Verabschiedung der Regelungen, damit sie sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen können. Auch die im Dialogprozess erarbeiteten Anträge zur Ausrichtung der Agrarförderung müssen zügig im Landtag behandelt und beschlossen werden“, heißt es weiter.

Im Archiv des Landtages ist sie auch später noch einsehbar.

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