Livestream: Rote Gebiete sind Thema im Landtag
Mit den möglichen Folgen der neuen Düngeverordnung für die Landwirtschaftsbetriebe befasst sich der Agrarausschuss des Brandenburger Landtages am Mittwoch. Das Fachgespräch mit Experten und Praktikern wird online übertragen.
In seiner nächsten öffentlichen Sitzung will sich der Agrarausschuss des brandenburgischen Landtags von Landwirten und Wissenschaftlern informieren lassen, welche langfristigen Auswirkungen die im März beschlossene Düngeverordnung haben wird. Außerdem geht es um die Erwartungen der Praxis an die Neuausweisung der roten Gebiete.
Zum Gespräch mit den Abgeordneten eingeladen wurden
- Prof. Dr. Frank Eulenstein (Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, Zalf, Müncheberg);
- Dr. Thomas Gäbert (agt Agrargenossenschaft Trebbin);
- Sascha Philipp (Landgut Pretschen, Märkische Heide);
- Prof. Dr. Eckhard George (Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau, IGZ, Großbeeren);
- Christoph Plass (LsV – Land schafft Verbindung, Liebenwalde);
- Reinhard Jung (Bauernbund Brandenburg).
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Tagung wird online übertragen
Alle sechs im Potsdamer Landtag vertretenen Fraktionen haben Fragen an die Gesprächsteilnehmer eingereicht. Da sich aus diesen Fragen durchaus politische Schwerpunkte der einzelnen Parteien ablesen lassen, veröffentlichen wir alle 40 Fragen am Ende dieser Meldung.
Weil der Ausschuss zwar öffentlich tagt, Interessenten aber aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen jedoch nicht vor Ort teilnehmen dürfen, wird die Tagung live im Internet übertragen. Das Fachgespräch beginnt laut vorliegender Tagesordnung am Mittwoch, dem 29. April, um 13.30 Uhr. Der Zugang zum Livestream erfolgt über die Startseite des Landtages oder über diesen Link.
Fragen der SPD-Fraktion
1. Welche grundlegenden Änderungen haben sich in der Düngepraxis im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb seit der Novellierung der Düngeverordnung im Mai 2017 ergeben?
2. Welche grundlegenden Änderungen werden sich in der Düngepraxis im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb mit den ergänzenden Beschlüssen des Bundesrates vom März 2020 ergeben?
3. Welchen Wissensstand haben Landwirte im Land Brandenburg/ Sie in Ihrem Betrieb über die Grundwasser- und Oberflächengewässerqualität im Einzugsgebiet des eigenen Betriebes in Bezug auf Nitrat- und Phosphorgehalte?
4. Welche Informations- und Beratungsangebote hat es zur Umsetzung der neuen Auflagen von 2017 im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb gegeben?
5. Welche Informations- und Beratungsangebote hat es bislang zur Umsetzung der zusätzlichen Auflagen von März 2020 im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb gegeben?
6. Welche Auswirkungen haben die neu festgelegten Düngeobergrenzen auf die Agrarproduktion im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb?
7. Welche Auswirkungen haben die Festlegungen zur Herbstdüngung auf Agrarproduktion im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb?
8. Welche Auswirkungen haben die Festlegungen zu veränderten Sperrfristen der Ausbringung auf Agrarproduktion im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb?
9. Sind die Festlegungen zu Dokumentationspflichten im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb den Anforderungen entsprechend umgesetzt?
10. Haben die Änderungen des Düngerechtes Auswirkungen auf die Tierbestände im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb?
11. Haben die Änderungen des Düngerechtes Auswirkungen auf die Fruchtfolgen im Ackerbau im Land Brandenburg/in Ihrem Betrieb?
12. Haben die Änderungen des Düngerechtes Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Landwirte im Land Brandenburg/Ihres Betriebes?
13. Sehen Sie für das Land Brandenburg/ für Ihren Betrieb Möglichkeiten, Flächen, die bereits in einem niedrigen Versorgungszustand mit pflanzenverfügbaren Nährstoffen sind, entsprechend aufzuwerten?
14. Welche Forderungen haben Sie an den Landtag des Landes Brandenburg in Bezug auf die weitere Umsetzung der Düngeverordnung?
Fragen der CDU-Fraktion
15. Welche Änderungen ergaben sich in der betrieblichen Düngepraxis durch die Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 und welche Veränderungen ergeben sich durch die Novelle im März 2020 hinsichtlich der Bestimmungen der Düngeverordnung, die ab sofort sowie ab dem 1.1.2021 gelten?
16. a) Sind Ihnen Defizite bzw. Fehler bei der der Auswahl von Messstellen und der Ausweisung belasteter Gebiete in Brandenburg bekannt? Wenn ja, welche?
b) Welche Anforderungen müssen aus Ihrer Sicht bei der Konzeption eines geeigneten Messstellennetzes, der Standortwahl der Messstellen sowie der sich daran anschließenden Festsetzung roter Gebiete erfüllt sein, um die Anforderungen „Verursachergerechtigkeit“, „Nachvollziehbarkeit“ und „Passgenauigkeit“ zu erfüllen?
c) Gibt es aus Ihrer Sicht geeignete Vorschläge zur Konzipierung eines geeigneten Messstellennetzes aus anderen Bundesländern, die berücksichtigt werden sollten?
d) Wie bewerten Sie die ab dem 1.1.2021 geltenden strengeren Bestimmung hinsichtlich der Düngung in den roten Gebieten aus Ihrer einzelbetrieblichen Perspektive?
17. Welchen zusätzlichen Investitionsbedarf, z. B. in die Lagerung oder Ausbringungstechnik von Gülle, ziehen die neuen Düngeregelungen nach sich?
18. Neben einer Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik sowie Aufbereitung von Gülle spielen auch andere Rechtsbereiche, wie z. B. Bau- und Planungsrecht, eine wichtige Rolle. Welche Erwartungen haben Sie konkret an bau- und planungsrechtliche Vorgaben, um ggf. zusätzliche Lagerkapazitäten errichten zu können?
Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
19. Wie bewerten Sie die Änderungen zur Düngeverordnung insgesamt in Bezug auf die Landwirtschaft und die Erhaltung sauberer Trinkwasserreservoires?
20. Sehen Sie grundsätzliche Unterschiede in der Betroffenheit von konventionellen und ökologischen Landwirtschaftsbetrieben hinsichtlich der Umsetzung der neuen Düngeverordnung – wenn ja, welche sind das?
21. Welche Änderungen der Düngeverordnung wirken sich auf Ihren Betrieb besonders aus und in welcher Art?
22. Welche Schwierigkeiten/Probleme sehen Sie für Landwirte, die sich innerhalb der roten Gebiete befinden und den Düngebedarf um 20 Prozent im Durchschnitt des Betriebes reduzieren müssen? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie?
23. Haben die Änderungen der Düngeverordnung Auswirkungen auf Ihren Betrieb hinsichtlich der Tierbestände, der Fruchtfolgen und Flächennutzung sowie möglicher Investitionen?
24. Wie wirkt sich die Ausweitung der Dünge-Sperrfristen auf Ihren Betrieb/andere Betriebe konkret aus (z. B. Lagerung) und wie kann die Politik die Landwirte bei der Umsetzung unterstützen? Welche Unterschiede sehen Sie hier in Bezug auf die konventionelle und die ökologische Landwirtschaft?
25. Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten wünschen Sie sich konkret und wo sehen Sie Priorisierungsbedarf?
26. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen Kriterien für die Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete erarbeitet werden. Haben Sie diesbezüglich konkrete Vorstellungen, welche Kriterien Eingang finden sollten?
27. Welche Folgen ergeben sich aus der Düngeverordnung Ihrer Ansicht nach für die Landwirtschaft in Brandenburg innerhalb/außerhalb der roten Gebiete vor dem Hintergrund der größtenteils ertragsschwachen Böden? Gibt es Kulturen, bei denen Sie besondere Probleme sehen?
28. Wie beurteilen Sie das Informations- und Beratungsangebot in Brandenburg zur Umsetzung der Düngeverordnung durch die Landwirte? Haben Sie hier konkrete Wünsche an die Politik?
Fragen der AfD-Fraktion
29. Welche konkreten Änderungen für die landwirtschaftliche Praxis sind mit der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu erwarten?
30. Welche Handlungsschwerpunkte sind in Verbindung mit der Ausweisung der sehr begrenzten „roten Gebiete“, die 2,3 % der Landwirtschaftsfläche umfassen, für die Landwirte in Brandenburg in den einzelnen Teilbereichen der Landwirtschaft (Ackerbau, Grünlandnutzung, Rinderhaltung auf Grünland und Stallhaltung von Milchvieh, Schweinezucht und Schweinemast, Geflügelhaltung, Obst- und Gemüseanbau und Fischerei zu erwarten?
31. Welche Möglichkeiten der politischen Einflussnahme bestehen noch, um Änderungen an den Inhalten der Umsetzungsvorschriften für die Düngeverordnung in den unterschiedlich stark betroffenen Gebieten herbeizuführen?
32. Erwarten Sie die Bereitstellung von weiteren Fördermitteln, um die Ziele der Düngenovelle schneller zu erreichen?
33. Welche Maßnahmen werden oder sind getroffen worden, um die negativen Folgen ungeeigneter Messstellen und falscher Messergebnisse für die betroffenen Landwirte zu vermeiden?
34. Erwarten Sie infolge der Düngenovelle klimatische Verbesserungen in Deutschland und Brandenburg?
35. Sind mit der Umsetzung der Dünge-VO flächendeckende Verbesserungen der Wasserqualität in ausgewählten Regionen Brandenburgs oder eher kleinräumige Verbesserungen der Grundwasserqualität in den roten Gebieten zu erwarten?
Fragen der Fraktion Die Linke
36. Welche Auswirkungen hat die neue Düngeverordnung Ihrer Einschätzung nach auf die bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen?
37. Wie kann die Düngung optimiert werden, um Pflanzen bedarfsgerecht zu versorgen, ohne Böden und Gewässer zu belasten?
Fragen der Fraktion Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
38. Auf welcher Grundlage wurden die roten Gebiete ausgewiesen?
39. Wie ist die Auswahl der Messstellen und der Ausweisung der belasteten Gebiete in Brandenburg erfolgt? Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt? Sind Fehler bekannt – falls ja, welche sind dies?
40. Wie müssen die planungs- und baurechtlichen Vorgaben ausgestaltet sein, um rechtzeitig zusätzliche Lagerkapazitäten für Gülle zu ermöglichen?
Die Bauernzeitung wird über die Ergebnisse des Fachgespräches im Agrarausschuss zusammenfassend informieren. ste