Kosten der Seuche

MKS in Brandenburg: Wer zahlt für Kontrollen, Untersuchungen und Entschädigung?

Milch-Entsorgung, Transportverbote und Kontrollen: Wer kommt für die seit dem MKS-Ausbruch in Brandenburg geltenden Sofortmaßnahmen und damit verbundenen hohen Kosten auf? © tanapon/stock.adobe.com

Milch-Entsorgung, Transportverbote und Kontrollen: Die seit dem MKS-Ausbruch in Brandenburg geltenden Sofortmaßnahmen und damit verbundenen hohen Kosten belasten die Landwirte. Was Tierhalter jetzt wissen müssen:

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Seit am Freitag (10.01.) der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Hönow, Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg), bestätigt wurde, überschlagen sich die Ereignisse in Brandenburg – und auch in Berlin.

THW umzäunt Weiden eines Tierheims in Berlin-Lichtenberg

In der Nacht zum Mittwoch waren 22 Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks (THW), Ortsverbands Berlin Lichtenberg, unterwegs. Sie stellten 1,5 Kilometer Zaun auf, um zwei Weiden zu schützen. Es handele sich um eine Schutzmaßnahme vor der Maul- und Klauenseuche, teilte eine THW-Sprecherin mit.

© THW/ Daniel Busse

Landkreis Märkisch-Oderland dankte der kommunalen Familie für die Unterstützung

Gernot Schmidt, Landrat im Landkreis Märkisch-Oderland, dankte am Mittwoch (15.1.) für die Unterstützung in den vergangenen Tagen: „Wir sind sehr dankbar für die schnelle, kompetente und uneigennützige Hilfe der Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Prignitz. Diese Unterstützung trägt maßgeblich dazu bei, die Situation unter Kontrolle zu halten und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Es zeigt einmal mehr, wie wertvoll interkommunale Zusammenarbeit in solch herausfordernden Zeiten ist“, so Schmidt. Diese kollektive Anstrengung stärke nicht nur die Sicherheit in der Region, sondern setzt auch ein starkes Zeichen der Solidarität und Kooperation über Kreisgrenzen hinweg. Ebenso gelte der Dank der Freiwilligen Feuerwehr Hönow, den betroffenen Kommunen sowie den Mitarbeitern des Veterinäramtes und des Krisenstabes des Landkreises MOL für die kurzfristige und entscheidende Unterstützung.

Tierhaltungen unbedingt beim Veterinäramt melden

Der Landkreis forderte am 15. Januar noch einmal alle Halter von Klauentieren in Märkisch-Oderland auf, ihre Haltung unter Angabe von Namen, Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, gemäß der Allgemeinverfügung vom 10.01.2025 beim Veterinäramt anzuzeigen soweit dies noch nicht geschehen ist.

Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet: Betroffene Betriebe und Maßnahmen im Überblick

Landwirtschaftsbetriebe in der Schutz- und Überwachungszone (Karte), die Umgang mit MKS-empfänglichen Tieren haben, tragen momentan die Hauptlast der Maßnahmen. Es geht um Halter von Rind, Schaf, Ziege, Büffel, Cerviden (Geweihträger), Kameliden, Reh-, Rot- und Damwild, Haus- und Wildschweinen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sowie der Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen. Diese verbieten neben der Verbringung dieser Tiere fast alles, außer sie zu füttern und zu beproben.

Rund um die Schutzzone erstreckt sich die Überwachungszone in mehreren Landkreisen und Teilen von Berlin.
Rund um die Schutzzone erstreckt sich die Überwachungszone in mehreren Landkreisen und Teilen von Berlin. © MLEUV

Rohmilch-Verbringungsverbot: Eine halbe Million Euro Schaden für Stadtgut Birkholz

Folgenschwerste Maßnahme scheint derzeit das Verbot der Verbringung von Rohmilch zu sein. Beim Stadtgut Berlin Birkholz KG in Werneuchen geht es um die Milch von 1.400 Kühen. Der Landwirtschaftsbetrieb liegt in der Überwachungszone im Landkreis Barnim. Laut dessen Allgemeinverfügung gelten die Maßnahmen in dieser Zone 30 Tage. An jedem einzelnen müssen rund 39.000 l in die Gülle-Auffanggrube entsorgt werden.

Am Dienstag bekam Betriebsleiter Vincent Overmars beratende Unterstützung vom Landesbauernverband (LBV). Dessen Geschäftsführer Denny Tumlirsch und die juristische Referentin Marie Eckert waren vor Ort, um die Möglichkeiten der Unterstützung durch den Verband auszuloten.

In diesem Fall sei die Rechtslage klar, sagt Denny Tumlirsch nach dem Treffen der Bauernzeitung. Der Landwirt handele entsprechend der Allgemeinverordnung, die finanziellen Auswirkungen habe der Landkreis zu tragen. Im Fall des Stadtgutes wären das rund eine halbe Million Euro, die in den 30 Restriktionstagen zusammenkommen werden.

Sachbezogenes Miteinander in der Wertschöpfungskette

Was den weiteren Umgang mit Fleisch- und Milcherzeugnissen aus dem Land Brandenburg außerhalb des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets betrifft, appelliert der LBV an alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette, insbesondere an Verarbeitung und Handel, sachbezogen und nicht panisch zu agieren.

In dieser Situation seien besonders die politischen Entscheidungsträger gefragt, alle Partner an einen Tisch zu holen, die Voraussetzungen für die reibungslose Abnahme der Tiere und der Erzeugnisse nach Aufheben des Verbringungsverbots zu klären und die Betriebe über das weitere Vorgehen zu informieren, heißt es dazu weiter vonseiten des LBV.

LBV lädt heute, 15.1., 15 Uhr, zum Online-Meeting

Darüber hinaus informiert der LBV seine Mitglieder seit Ausbruch des MKS in Brandenburg fast täglich mittels Sondermitteilungen über den Fortgang der Maßnahmen. Er organisierte für Mittwoch (15.1.) ein Online-Meeting zur MKS und gestattet auch Nicht-Mitgliedern dabei zu sein. Angefragt sind Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch, die Tierseuchenkasse und das Ministerium. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ohne Anmeldung möglich.

Online-Meeting zur MKS des LBV

Wann: 15. Januar 2025, um 15 Uhr

Plattform Webex: Hier einloggen
Meeting-Kennnummer: 2379 367 9223 
Meeting-Passwort: G2TfKQGKw87 
Per Telefon beitreten: +49-619-6781-9736 (kostenpflichtig) 
Zugriffscode: 23793679223 
Meeting-Passwort für Audio: 42835745

Tierseuchenkasse und Kostenübernahme: Wer zahlt für Kontrollen und Untersuchungen?

Immer wieder treten Fragen nach der Kostenübernahme für Kontrollen im Zusammenhang mit der MKS in Brandenburg auf. Dem LBV zufolge müsse man folgende Maßnahmen unterscheiden: „Soweit der zuständige Landkreis eine Untersuchung als Kontrollmaßnahme angeordnet hat, gewährt die Tierseuchenkasse einen Zuschuss zur Probennahme“, informiert der LBV. Voraussetzung sei, dass im Rahmen einer Allgemeinverfügung oder im Rahmen eines betriebsbezogenen individuellen Bescheids die Beprobung konkret angeordnet worden sei und durch Tierärzte bzw. den Landeskontrollverband erfolge. Dazu gehören demnach die Entnahme von Blutproben und Tupferproben sowie Kot- und Umgebungsproben und die Bereitstellung von Milchproben für tierseuchenrechtliche Untersuchungen.

Darüber hinaus übernehme die Tierseuchenkasse stets die labordiagnostischen Untersuchungen zum Ausschluss oder Nachweis von Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche durch das Landeslabor am Standort Frankfurt (Oder). Das bedeute, dass die Überprüfung bereits aus reiner Vorsicht durch die Tierseuchenkasse bezahlt und von dieser auch getragen werde.

Sperrzone: Wie geht es weiter?

Wie der LBV mitteilt, wird die Sperrzone für mindestens 15 Tage, die Überwachungszone für mindestens 30 Tage aufrechterhalten. Erst nach drei Monaten Seuchenfreiheit und Aufhebung der Restriktionszonen um den Ausbruch herum kann Deutschland wieder den Status „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ erlangen und damit ungehindert am internationalen Handel teilnehmen.

Impfung: Ist das Impfen jetzt schon sinnvoll?

Eine flächendeckende Impfung erscheint nach dem derzeitigen Stand des Wissens noch nicht sinnvoll, heißt es beim LBV. Dies insbesondere weil dadurch der Status „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ nicht erreicht erreicht würde und die Seuche auch nicht unbedingt getilgt wäre, sondern nur die akute Erkrankung beseitigt würde. Im Übrigen handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um einen isolierten Einzelfall.

Wildtierbeobachtung: Landesjagdverband (LJVB) ruft zur Wachsamkeit auf

Der Landesjagdverband (LJVB) rief in Abstimmung mit dem Landestierarzt seine Mitglieder umgehend zu besonderer Wachsamkeit auf. Sollten Wildtiere mit entsprechenden Krankheitsbildern aufgefunden werden, sei eine unverzügliche Meldung an den zuständigen Amtstierarzt erforderlich.

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Untersuchung im Labor
Untersuchungen im Labor haben ergeben, dass es zunächst keine weiteren MKS-Fälle in Brandenburg gibt. (Symbolbild) (c) Seventyfour/stock.adobe.com