MKS-Überwachungszone in Brandenburg aufgehoben – Sperrzone bleibt bestehen
Update 28.02.: Die nach dem Ausbruch der der Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgestellte Überwachungszone wurde aufgehoben. Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen der Maul- und Klauenseuche:
Gute Nachrichten für Tierhalter in Brandenburg: Die nach dem Ausbruch der der Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgestellte Überwachungszone wurde aufgehoben. Dies gab das brandenburgische Landwirtschaftsministerium am Mittwoch (26.02.) bekannt.
Die Aufhebung der Überwachungszone, die einen Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb in Hönow umfasste, bedeutet eine große Erleichterung für die betroffenen Landwirte. Allerdings bleibt eine Sperrzone mit einem Radius von 6 Kilometern bestehen, die voraussichtlich noch bis zum 11. April 2025 in Kraft bleibt.
Wann ist Deutschland wieder MKS-frei?
Die Bundesregierung strebt die Wiederanerkennung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) an. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft. Der entsprechende Durchführungsbeschluss der EU ist seit dem 11.02. rechtskräftig und kann hier abgerufen werden.
Wann Deutschland seinen Status als „frei von Maul- und Klauenseuche“ von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurückerhält, ist weiterhin unklar. Dies teilte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), die über den Seuchenstatus entscheidet, AGRA Europe am Donnerstag (27.2.) auf Anfrage mit.
Laut WOAH-Regularien muss Deutschland nach der Keulung der betroffenen Tiere drei Monate warten, bevor ein Antrag auf Wiedererlangung des Status gestellt werden kann.
Wirtschaftliche Schäden
Der Ausbruch der MKS Anfang Januar in einem Wasserbüffelbestand in Hönow hat in Brandenburg zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt. Das Landwirtschaftsministerium schätzt den bisher entstandenen Schaden auf rund 8 Millionen Euro. Deutschlandweit dürften die Schäden aufgrund von Handelsbeschränkungen und Exportstopps noch deutlich höher ausfallen.
Hintergrund
Die MKS war Anfang Januar 2025 in einem Wasserbüffelbestand in Hönow nachgewiesen worden. Infolgedessen wurden Restriktionen für insgesamt 120 angrenzende Höfe, vor allem mit Schweine- und Milchviehhaltung, verhängt.
Özdemir: „Kein Hof soll wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen“
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) betonte die Bedeutung dieser Entwicklung: „Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken. Wir haben als Land für unser konsequentes und transparentes Vorgehen international von vielen Seiten Anerkennung erhalten und Vertrauen aufgebaut.“
Özdemir zeigte sich zuversichtlich, dass sich dies auch in den Verhandlungen mit den europäischen Partnern auszahlen werde. Zugleich dankte er allen Beteiligten und versprach: „Kein Hof soll wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen – daran arbeiten wir mit Hochdruck“.
Erleichterung beim Landesbauernverband (LBV)
Mit Erleichterung reagierte der Landesbauernverband Brandenburg (LBV). „Es war höchste Zeit, die Zonen aufzuheben, sonst wäre unsere regionale, modernisierte und tierwohlgerechte Brandenburger Schweinefleischerzeugung geopfert worden“, erklärte LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch. „Rufe nach einer weiteren Verlängerung der Restriktionszeit, um den für den Export in Drittländer notwendigen Status ,MKS-frei‘ wieder zu erlangen, schadeten mehr, als sie halfen. Das erzeugte nur eine noch größere Unruhe am Markt.“
Der Landesbauernverband forderte die Schlachtindustrie auf, beim Abbau des bestehenden Staus in den Ställen Brandenburgs zu unterstützen und die Abholfrequenzen schlachtreifer Tiere ab sofort zu erhöhen. Gleichzeitig mit der hoffentlich zügigen Normalisierung der Abläufe bei der tierschutzgerechten Erzeugung und Vermarktung von Fleisch aus Brandenburg müssten die Entschädigungszahlungen an die betroffenen Tierhaltungsbetriebe sowohl in den Restriktionszonen als auch landesweit so schnell wie möglich bereitgestellt werden, so eine Forderung des LBV.

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