Brandenburg

Neue Düngeverordnung im Agrarausschuss diskutiert

Für AGRUM DE fehlt in Brandenburg die Datengrundlage. Daher sollen düngefreie Zonen mit pauschalen Abständen zu allen Gewässern gelten. (c) Heike Mildner
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Im Agrarausschuss befassten sich die Abgeordneten am Mittwoch (2.12.) mit der Brandenburgischen Düngeverordnung. Sie tritt am 1.1.2021 in Kraft. Besonders zum Umgang mit eutrophierten Gebieten gibt es noch Klärungsbedarf.

Von Heike Mildner

Am Ende der Beratungsrunde des Agrarausschusses zur Düngeverordnung stand ein Beschluss, der eine Bitte ist: Die Landesregierung möge sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Nährstoffmodellierung anhand des Modells AGRUM DE schnellstmöglich weiterentwickelt werde. Zuvor diskutiert die Abgeordneten, ob die Phosphorkulisse nach AGRUM DE für Brandenburger Landwirte wirklich günstiger ausfallen würde als die gesetzlich mögliche B-Variante. Sie wird vom Brandenburger Ministerium favorisiert und gerade vorbereitet: eine pauschale Abstandsregelung zu  allen Brandenburger Gewässern, die das Düngen je nach Hanglage auf einem fünf bis 30 Meter breiten Gewässerrandstreifen verbietet.

DATENGRUNDLAGE FÜR AGRUM DE NOCH NICHT VORHANDEN

Hintergrund: Für AGRUM DE fehlt in Brandenburg bisher die Datengrundlage. Während es bei der Nitratkulisse um Grundwassermessdaten geht, handelt es sich bei der Phosphorkulisse um die Qualität des Oberflächenwassers sämtlicher Gewässer – vom großen Binnensee bis zum Abzugsgraben. Vorgeschrieben sei eine Gewässerbewertung auf Grundlage der Oberflächengewässerverordnung, die sich an den berichtspflichtigen Gewässern orientiert, erläutert Jean Henker vom zuständigen Referat. „Wir haben nicht für jeden Graben die entsprechenden Daten: Von 193 geprüften Seen lassen 155 eine Bewertung zu. Bei den 10.000 km Fließgewässern in Brandenburg sind 1.375 km berichtspflichtig. Davon wiederum erlauben nur 337 km eine phosphorrelevante Bewertung.“ Es brauche ein bis drei Jahre, um die entsprechenden Messstellen einzurichten, schätzt Henker.

Pauschale Abstände oder Modellierung?

Modellversuche hätten gezeigt: „Wenn wir Seen modellieren, kommen wir zu deutlich größeren Abständen, das können bis zu hundert Meter sein“, erläutert Henker. Auch Agrarminister Axel Vogel hält die pauschale Abstandsvariante für die, die den Interessen der Landwirte näher kommt als die AGRUM-Modellierung. Vogel schlug vor, sich erst einmal zwei bis fünf Gewässer vorzunehmen und dann zu entscheiden, ob nicht die Pauschalvariante auch langfristig besser wäre. Noch im Dezember sollen im Geobroker die entsprechenden Flächen ausgewiesen sein.

Nitratkulisse steht, 1,8 % der Nutzfläche sind belastet

Bei der Nitratkulisse der Düngeverordnung soll die einzelbetriebliche Auswertung bis zum 9. Dezember feststehen, kündigte Petra Bodenstein an, die im Ministerium für diesen Bereich zuständig ist. Man sei zufrieden, dass Brandenburg schon bei der Erstberechnung gut lag. Der Anteil der belasteten Gebiete sein nun von 2,3 % der LNF auf 1,8 % zurückgegangen. Das sind 23.319 ha. Das neue Gesetz sehe allerdings keine Ausnahmeregelungen mehr vor, so Bodenstein.

Gute Werte, Ursache schlecht

Der Minister machte deutlich, dass sich Brandenburg mit mehr als 1.000 Messstellen und einer Dichte von einer Messstelle auf 50 km2 gegenüber den Vorgaben des Bundes „auf der absolut sicheren Seite“ fühle. Er kündigte für den 10. Dezember zu diesem Thema eine Telefonkonferenz mit den Verbänden an. Johannes Funke, der für die SPD im Agrarausschuss arbeitet, erinnerte daran, dass die relativ gute Nitratkulisse auch eine Folge der 30 Jahre andauernden Reduzierung der Tierbestände in Brandenburg ist. Die Schulung der Landwirte zu den Düngevorgaben müsse dringend auf den Weg gebracht werden, so Funke.