Brandenburg

Rote Gebiete: Normenkontrolle beantragt

Grundwassermessstelle in Brandenburg. (c) Heike Mildner
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Auch ein Landwirt aus dem Brandenburger Landkreis Oberhavel hat jetzt einen Normenkontrollantrag zur Ausweisung roter Gebiete gestellt. Der Landesbauernverband Brandenburg unterstützt das Normenkontrollverfahren aktiv.

Wie der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) informiert, habe die verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei am 2. April beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag auf Normenkontrolle zur Ausweisung der roten Gebiete gestellt und Akteneinsicht beantragt.

Interessant sind die Unterlagen über das Zustandekommen der Brandenburgischen Düngeverordnung sowie die Auswertung der Messergebnisse. Entscheidungen aus diesem Verfahren sind für Brandenburg allgemeinverbindlich. Der Betrieb steht exemplarisch für die teilweise nicht wissenschaftliche und unbegründete Festlegung von Gebieten, in denen die Bewirtschaftung stark eingeschränkt wird.

30.000 ha sind „rot gefärbt“: Tendenz steigend

Hintergrund des Verfahrens ist die Novellierung der Düngeverordnung von 2017, bei der bislang 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Brandenburgs als rote Gebiete ausgewiesen wurden.

Nach ersten Schätzungen könnte sich der Umfang, der mit erheblichen Einschränkungen verbundenen Flächen deutlich erhöhen, befürchtet der LBV. Gleichwohl sei noch nicht einmal gesichert, dass alle bisherigen Ausweisungen auch tatsächlich fachlich korrekt erfolgten.

LBV ruft Landwirte zur Unterstützung auf

Da das Normkontrollverfahren eine große fachliche Expertise und personelle Kapazitäten erfordert, wird es von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei begleitet. Um die dafür notwendigen Mittel aufzubringen, ruft der LBV zur Unterstützung durch die Landwirte auf. „Die Landwirtschaft ist solidarisch und wehrt sich gemeinsam gegen Ungerechtigkeiten!“, erklärt LBV-Vizepräsident Heiko Terno.

Ihren Unterstützungsbeitrag können Landwirte mit dem Verwendungszweck „Düngeverordnung“ auf das Konto des LBV überweisen. „Gerade Betriebe, die ebenfalls in einem roten Gebiet liegen, können bei Erfolg des Verfahrens direkt profitieren“, heißt es vonseiten des LBV. mil