Brandenburg

Mehr Unterstützung für Weidetierhalter auf Landesebene

Schaf- und Ziegenhalter müssen besser honoriert werden. (c) Heike Mildner
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Nach dem Scheitern der Weidetierprämie im Bund will Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel eine bessere Unterstützung für Weidetierhalter auf Landesebene prüfen. Neben den Investitionskosten soll auch der Unterhalt für Maßnahmen zum Wolfsschutz gefördert werden.

Seit geraumer Zeit diskutieren Bund und Länder darüber, wie die wirtschaftliche Lage von Weidetierhaltern verbessert werden kann. Es geht um eine angemessene Honorierung der von ihnen erbrachten Biodiversitätsleistungen. Die Bundesregierung hat die Einführung einer gekoppelten Weidetierprämie für Schafe und Ziegen zurückgewiesen.

Grünland muss angemessen genutzt werden

„Die Bundesregierung hat die Weidetierprämie abgelehnt, aber keinen Vorschlag unterbreitet, wie anderweitig eine Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung erfolgen kann. Der Verweis auf eine in der nächsten Agrarreform zu verhandelnde Prämie ist keine Option, sondern das Eingeständnis, in dieser Legislaturperiode nicht mehr tätig zu werden“, kritisiert Agrarminister Axel Vogel. „Das können wir angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schäfereien nicht hinnehmen. Ein weiterer Rückgang der Schafhaltung würde in vielen Regionen dazu führen, dass die Bewirtschaftung aufgegeben oder naturschutzfachlich hochwertiges Grünland ‚unternutzt‘, also nicht angemessen genutzt würde“, so Vogel.

Unterstützung für Weidetierhalter: Honorierung von naturschutzleistungen wird geprüft

Das Ministerium prüft nach Rücksprache mit dem Vorstand des Schafzuchtverbands Berlin-Brandenburg e. V. intensiv weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Schaf- und Ziegenhaltung. Schnellstmöglich sollen laufende Unterhaltungskosten für den Wolfsschutz gefördert werden. Hier wartet das Land auf die Notifizierung des entsprechenden GAK-Fördergrundsatzes (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz – GAK) durch die Europäische Union. Geprüft wird außerdem, bei welchen Tatbeständen die Honorierung von naturschutzfachlichen Pflegeleistungen an die entstehenden Aufwendungen angepasst werden muss.