Bürokratie-Abbau in Sachsen: Frust und Unverständnis beim LsV
Der Verband Land schafft Verbindung (LsV) übt scharfe Kritik an den Bemühungen Sachsens zum Bürokratie-Abbau. In einem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer wird bemängelt, dass Erleichterungen für Landwirte nur schleppend umgesetzt werden.
Land schafft Verbindung (LsV) Sachsen ist unzufrieden mit dem versprochenen Bürokratie-Abbau in Sachsen. Das teilte der Verband dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) jetzt in einem Brief mit. Das Thema war zwischen dem Ministerpräsidenten und LsV besprochen worden, als die Landwirte Ende März ihre Zukunfts-Resolution in der Staatskanzlei übergeben hatten. Kretschmer hatte darum gebeten, aus Sicht der Landwirte über den Fortgang der Bürokratieabbau-Bemühungen des Landwirtschaftsministeriums informiert zu werden.
Bürokratie: LsV schreibt an Ministerpräsident
In der Besprechung des Agrarministeriums mit den Verbänden am 27. März sei zwar auf der Sachebene ein ehrliches Bemühen zu spüren gewesen, Möglichkeiten für Erleichterungen zu finden. „Das Ergebnis war allerdings für uns außerordentlich ernüchternd“, heißt es in dem Schreiben von LsV. Nur wenige der vielen Vorschläge seien überhaupt auf eine Prüfliste gesetzt worden, kein einziger könne umgesetzt werden. Dies führe unweigerlich zu Frust und Unverständnis und beeinflusse unmittelbar das Stimmverhalten bei den anstehenden Wahlen, schreiben die Verfasser des Briefes.
Termin-Chaos und Informationsdefizit: Frust wegen Bescheiden
Verstärkt wird dieser Frust offenbar auch durch die parallel in den Betrieben einlaufenden Bescheide zu den sächsischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK). Das Landesprogramm sei hochkomplex und -bürokratisiert, was in letzter Konsequenz zu zahlreichen Abzügen und Sanktionen führte, teilt LsV dem Ministerpräsidenten mit. Die Probleme seien allerdings durch „das Termin-Chaos und die Informationsdefizite des SMEKUL bei der Anmeldung und Beantragung“ begründet. Dies habe man bereits im Vorfeld so vorausgesagt.
Bürokratie: Ursache im Europarecht
Zwar beruhten die stärksten bürokratischen Einschränkungen auf Europarecht und seien damit für Sachsen bindend. In anderen Bundesländern entschieden Ministerien und Agrarverwaltung jedoch wesentlich praxisnäher. Der Spielraum im Freistaat sei hierbei groß und müsse entsprechend genutzt werden. So seien die Agrar-Umweltmaßnahmen einseitig dem Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes untergeordnet, obwohl der GAP-Strategieplan eine Reihe weiterer Ziele, wie die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette, vorsehe. Landwirte in Sachsen hätten derzeit einen Standortnachteil.
LsV kritisiert Umsetzung in Sachsen
Mit ihrer Kritik, dass Sachsen nicht den Weg anderer Bundesländer gehe, die mit ihren Landesprogrammen mehr Geld in die eigene Landwirtschaft holen wollen, ist LsV nicht allein. Auch der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Heinz, bemängelt dies. So seien bestimmte AUK-Maßnahmen ausgeschlossen, wenn die Ökoregel ÖR5 (vier Kennarten auf Grünland) beantragt wurde.
Nicht kombinierbar
Die entsprechenden AUK-Maßnahmen seien von sächsischen Landwirten 2023 auf rund 27.700 ha beantragt worden. Theoretisch hätten für diese Flächen zu diesem Zeitpunkt auch rund 6,65 Mio. Euro für die Ökoregel ÖR5 bezogen werden können, wenn dies in Sachsen nicht ausgeschlossen wäre. „Selbst bei der Annahme, dass nur auf der Hälfte die vier Kennarten zu finden ist, müssen sächsische Landwirte durch den Ausschluss auf einige Millionen verzichten“, so Heinz.
Bürokratie: Sachsen geht andere Wege
Und dies sei nicht das einzige Beispiel, bei dem Sachsen im Ländervergleich andere Wege gehe. „Die Kleinteiligkeit von Förderkulissen, wie sie in Sachsen der Fall ist, ist mir aus anderen Ländern nicht bekannt“, sagt der Landtagsabgeordnete. Dass auf Einzelflächen wegen der kleinteiligen Kulissen mehrere Schläge gebildet werden, führe zu hohem Aufwand und auch Kontrollrisiken, weshalb viele Landwirte darauf verzichteten.
LsV-Kritik: So reagiert das Ministerium
Das Agrarministerium begründet den Ausschluss der Kombination von ÖR5 und den meisten Grünlandmaßnahmen des AUK-Programms mit europarechtlichen naturschutzfachlichen Vorgaben. Grünlandbiotope mit besonderem Wert für den Arten- und Biotopschutz bräuchten spezifische zielgerichtete Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Zudem dürften Maßnahmen bei übereinstimmenden Zuwendungsvoraussetzungen nicht kombiniert werden
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