Ausnahmen für Einreisestopp

Bund lässt jetzt 40.000 Saisonkräfte einfliegen

(c) Sabine Rübensaat
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Der seit Mitte letzter Woche bestehende Einreisestopp für osteuropäische Saisonkräfte wird gelockert. Das Landwirtschafts- und das Innenministerium des Bundes haben sich auf Ausnahmen verständigt. (aktualisiert)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium haben sich jetzt auf Ausnahmen bei den Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte verständigt. Darüber informierte Julia Klöckner heute Nachmittag in Berlin. Die Maßnahmen wurden mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) abgestimmt. Laut Klöcker ist vorgesehen, in den Monaten April und Mai jeweils rund 40.000 Saisonarbeiter einreisen zu lassen. Da bereits rund 20.000 Arbeitskräfte bis zum aktuellen Einreisestopp Mitte vergangener Woche nach Deutschland eingereist waren, könnten ab Mai etwa 100.000 Saisonarbeiter vornehmlich aus Rumänien und Bulgarien zur Verfügung stehen.

Bundesministerin Klöckner informierte per Video über die neue Regelung. (c) AgE
Bundesministerin Klöckner informierte per Video über die neue Regelung. (c) AgE

Einreise nur per Flugzeug möglich

Die Einreise darf ausschließlich mit dem Flugzeug erfolgen. Die Bundespolizei soll zusammen mit den Landesbauernverbänden die Flughäfen festlegen, über die die Einreise erfolgt. Die Erntehelfer müssen sich bei der Einreise einem standardisierten Gesundheitscheck unterziehen.

Die Arbeitskräfte müssen von den Betrieben direkt am Flughafen abgeholt werden. Die Betriebe haben zu gewährleisten, dass Arbeiten und Wohnen in gleichbleibenden Gruppen von fünf bis zehn, maximal jedoch rund 20 Personen erfolgt. Mit Ausnahme von Familien darf die Zimmerbelegung mit höchstens halber Kapazität erfolgen. In den Unterkünften sind detaillierte Hygieneregeln einzuhalten.

Betriebe müssen Quarantäne sichern

Auch beim Arbeiten sowie dem Transport zwischen Unterkunft und Einsatzort gelten die Infektionsschutzregeln. Während der ersten 14 Tage unterliegen die Saisonkräfte einer faktischen Quarantäne. Das heißt, sie müssen getrennt von den bereits vorhandenen Arbeitern untergebracht und bei der Arbeit eingesetzt werden.

Meldeportal wird in der 15. Woche freigeschaltet

Die Meldung der für die Einreise benötigten Daten, darunter Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden, teilten die beteiligten Verbände am Freitag mit. Dort soll es auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie zu den benötigten Daten und Unterlagen geben.

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit ergänzenden Infektionsschutzregeln einhalten und sich entsprechend vorbereiten. Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag (6. April) gelten. Die Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen organisiert werden. (red/AgE)