Weitgehender Verkaufs- und Verpachtungsstopp

Bund stoppt BVVG-Geschäfte

(c) Sabine Rübensaat
News
Artikel teilen

Ab sofort dürfen die Bodenverwerter des Bundes keine BVVG-Flächen mehr verkaufen und verpachten. Die Regierung will Zeit für neue Richtlinien gewinnen.

Das Bundesfinanzministerium hat am heutigen Freitag einen weitgehenden Verkaufs- und Verpachtungsstopp für die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verhängt. Bereits gestern machten Regierungskreisen in Berlin bekannt, dass die Verfügung für das Moratorium bei BVVG-Flächen zunächst für acht Wochen gilt. Hintergrund sind offenbar die vielfältigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, mit den ehemals volkseigenen Flächen anders als bisher verfahren zu wollen.

Spezielle Pläne für BVVG-Flächen

Unter anderem haben sich SPD, Grüne und FDP in den Leitlinien für ihre Regierungsarbeit darauf verständigt, die BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Klima- und Artenschutz zu nutzen. Dabei sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an „besonders nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert werden“. Daneben sollen BVVG-Areale als Standorte für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie dem Naturschutz- und als Wildnisgebiete dienen. Dafür müsste der Bund aber die bisher für die Privatisierung von ehemals volkseigenen Flächen geltenden Grundsätze ändern.

Zustimmung aus Schwerin

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister, Till Backhaus, hat die Entscheidung für den weitgehenden Verkaufs- und Verpachtungsstopp von BVVG-Flächen begrüßt. Der SPD-Politiker hatte nach Angaben de Pressdienstes Agra-Europe (AgE) hatte das Bundesfinanzministerium gebeten, den Verkauf der BVVG-Flächen auszusetzen und gemeinsam mit den Ländern zu klären, wie weiter verfahren werden könne. Er selbst habe sich während der Koalitionsverhandlungen dafür stark gemacht, die Verwertungsziele zu ändern. „Ich freue mich, dass nun der Grundstein für die Umsetzung gelegt ist“, so Backhaus.

Moratorium für vorerst zwei Monate

Das Moratorium gilt ab heute und soll zunächst zwei Monate Bestand haben. Weiter zulässig sein sollen Flächenverkäufe für Wohn- und Gewerbezwecke sowie nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG). Inwieweit auch laufende Verkaufsverhandlungen an Landwirte dem Stopp unterliegen, soll im Einzelfall geprüft werden. Die Verpachtung von BVVG-Flächen an Ökobetriebe läuft indes weiter.

Die BVVG verfügt derzeit noch über rund 92.000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF). Davon befinden sich gut 33.000 ha in Mecklenburg-Vorpommern, etwa 29.000 ha in Brandenburg und rund 19.000 ha in Sachsen-Anhalt. Erst kürzlich gab die bundeseigene Gesellschaft bekannt, aufgrund der tendenziell rückläufigen Flächen die Zahl ihrer Standorte zu reduzieren. red/AgE