Sachsen-Anhalt

Bundesgerichtshof verbietet Pferdehaltung

Pferd im Stall "hinter Gittern" (c) Detlef Finger
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Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil in einem Streit zwischen einem Pferdehof und einem Grundstücksnachbarn verkündet. Die Karlsruher Richter untersagten der Inhaberin des Betriebes, noch einmal Pferde in ihrem Offenstall einzustellen.

Von Detlef Finger

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil in einem jahrelangen Streit zwischen einem Pferdehof und einem Grundstücksnachbarn gefällt. Die Karlsruher Richter untersagten der Inhaberin des Betriebes, noch einmal Pferde in ihrem Offenstall einzustellen. Handlungsort des andauernden Nachbarschaftsstreits ist Räthern, ein Ortsteil von Teicha, unweit der Stadt Halle/Saale.

Offenstall ohne Genehmigung gebaut

Die beklagte Pferdehofbesitzerin errichtete dort vor Jahren ohne Baugenehmigung auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück einen Offenstall und stellte darin Pferde ein. Die Bauaufsichtsbehörde des Saalekreises lehnte im September 2013 die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung ab.

Eine Klage der Hofbetreiberin dagegen wies das Verwaltungsgericht Halle ab. Zur Begründung hieß es, der Offenstall lasse die gebotene Rücksichtnahme auf das benachbarte Wohnhaus vermissen. Ins Gewicht falle insbesondere, dass der Stall unmittelbar an der Grundstücksgrenze nur etwa zwölf Meter vom Nachbarhaus mit seinen Ruheräumen entfernt sei und die Boxen für die Pferde mit dem Auslauf zum Wohnhaus ausgerichtet seien.

Streit nahm immer mehr an Fahrt auf

Auf zivilrechtlicher Ebene ging der Streit zwischen den Nachbarn dann jedoch erst richtig los. Das Landgericht Halle verurteilte die Betreiberin des Hofes im September 2018, die Haltung von Pferden in diesem Offenstall zu unterlassen. Die Geschäftsfrau legte indes Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg ein und erzielte damit ihrerseits im April 2019 einen Erfolg.

Das OLG kam seinerseits zu dem Urteil, dass die zulässigen Lärmschutzgrenzwerte nach der jeweils geltenden TA Lärm durch eine Nutzung des Offenstalls nicht überschritten werden dürfen. Es müsse allerdings dem Reiterhof überlassen bleiben, wie er den Schutz für die Nachbarn umsetze. Gegen dieses Urteil legte wiederum der Hausbesitzer Revision beim Bundesgerichtshof ein. Sein Ziel war ist, dass es beim generellen Verbot für die Pferdehaltung im Offenstall bleiben soll.

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Nach einem rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteil könne die Genehmigung auch nachträglich nicht erteilt werden, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Dies begründe auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, entschieden die Karlsruher Richter des 5. Zivilsenats am BGH. Der Kläger habe mithin einen Anspruch darauf, nicht durch lautes Wiehern oder laute Hufschläge aus dem nur zwölf Meter von seinem Wohnhaus entfernten Pferdestall gestört zu werden.

Der Bundesgerichtshof hob mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil auf und stellte das Urteil des Landgerichts gegenüber der Pferdehofbetreiberin in der Sache wieder her. Trotz des jetzigen Urteils ist der Streit damit aber nicht gänzlich zu Ende. Schließlich richtete sich die Klage auch gegen eine Reitschule auf dem Hof, deren Geschäftsführerin die Inhaberin des Pferdehofs ist. Unbekannt sein soll, ob jemals Pferde der Reitschule in dem Stall gestanden haben. Das müsse nun noch das Oberlandesgericht in Naumburg klären. Der BGH hat den Fall in dieser Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.