Der Bundesrat hat seine Zustimmung zum Düngegesetz verweigert. (c) Sabine Rübensaat

Bundesrat: Länder verweigern Zustimmung zum Dünge-Gesetz

Mit der Novelle des Düngegesetzes wollte das Bundesagrarministerium die Stoffstrombilanz-Verordnung verschärfen. Eine deutliche Mehrheit der Bundesländer hält sie als Bürokratie-Monster für überflüssig.     

Von Frank Hartmann

Der Bundesrat hat entschieden: Er lehnt die vom Bundestag beschlossene Novelle des Düngegesetzes ab. Eine deutliche Ländermehrheit folgte heute damit der Empfehlung des Agrarausschusses. Damit ist das Bundesagrarministerium mit einer weiteren Verschärfung der Stoffstrombilanzverordnung, die jetzt Nährstoffbilanz-Verordnung heißen sollte, gescheitert. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung auf den Weg gebracht werden. Dies verzögert sich nun weiter. Die Länder kritisierten bis zuletzt, dass das Bundesministerium bis heute keinen Entwurf für eine Monitoring-Verordnung vorgelegt hat. Die Bundesregierung oder der Bundestag haben noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln, so die Bundesratsverwaltung.  

Stoffstrombilanz-Verordnung ist sinnloses Instrument

Sowohl Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) als auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sowie Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) kritisierten im Plenum die Stoffstrombilanzverordnung als sinnloses Instrument, das viel Bürokratie aber keine Wirkung entfaltet, schon gar nicht, um das notwendige Prinzip der Verursachergerechtigkeit bei der Nitratbelastung zu etablieren. Sie erinnerten daran, dass die Stoffstrombilanzverordnung ein deutscher Alleinweg ist.

Die Parlamentarische Agrarstaatssekretärin im Bundesagrarministerium, Ophelia Nick (Grüne), hatte vor der Abstimmung der Länderkammer für die Zustimmung geworben. Mit einer Protokollerklärung bot das Bundesministerium den Ländern bei Zustimmung zum Entwurf des Düngegesetzes an, Änderungen an der Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen und neu mit den Ländern zu verhandeln. Das stimmte die Länder ebenso wenig um wie die sicher nicht zufällige Veröffentlichung des Nitratberichtes 2024 einen Tag vor dem Bundesratsvotum.

Stoffstrombilanzung ist noch nicht vom Tisch

Mit der Verweigerung der Länder zur Zustimmung bleibt die bestehende Stoffstrombilanz-Verordnung in Kraft. Im Herbst 2023 war die Bundesrats-Initiative Thüringens zur Streichung der Stoffstrombilanz-Verordnung gescheitert. Nach den Bauernprotesten fand sich die Forderung erneut auf der 194-Punkte-Liste der Bundesländer zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Das Bundesagrarministerium zeigte sich davon aber unbeeindruckt.

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