Düngeverordnung

Bundesrat zieht nächste Sitzung vor

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Am 3. April wollte die Länderkammer über die verschärfte Düngeverordnung entscheiden. Die Sitzung wurde abgesagt. Voraussichtlich tagt der Bundesrat nun am 27. März. Ob es dann um das Düngerecht geht, ist nicht sicher.

Von Ralf Stephan

Die Coronakrise wirkt sich immer mehr auch auf die parlamentarische Arbeit in Berlin aus. Damit gerät der von der EU-Kommission gesetzte letzte Termin in Gefahr, bis zu dem die verschärfte Düngeverordnung verabschiedet sein muss.

Bislang war geplant, dass die Ländervertreter am 3. April zusammentreten. Dieser Termin wurde inzwischen abgesagt. Voraussichtlich wird die Plenarsitzung auf den 27. März vorgezogen. Grund dafür ist aber nicht die Düngeverordnung. Vielmehr werden sich die Ländervertreter mit dem Corona-Gesetzespaket befassen müssen, das in den nächsten Tagen erwartet wird.

Alles dreht sich um Corona-Gesetze

Inzwischen steht fest, dass Kanzlerin Angela Merkel ihr Kabinett nicht wie gewohnt am Dienstag, sondern bereits am Montag zusammenruft. Dann können aktuelle Gesetzentwürfe zur Bewältigung der Coronakrise verabschiedet werden. Mit ihnen wird sich der für den Mittwoch in kleiner Besetzung einberufene Bundestag befassen. Am Freitag, dem 27. März, könnten die neuen Gesetz bereits den Bundesrat passieren. Auch er wird in kleiner Besetzung tagen. Aus jedem Land reist nur ein Vertreter an.

Ob dann die Düngeverordnung auf der Tagesordnung stehen wird, ist längst nicht sicher. Bis heute Mittag können die Länder zu den bisher schon vorliegenden Anträgen noch weitere Änderungswünsche zum Entwurf der Bundesregierung einbringen. Doch die beiden Staatssekretäre vom Umwelt- und vom Landwirtschaftsministerium des Bundes, Flasbarth und Kasch, machten am Donnerstag in einem Schreiben an ihre Länderkollegen noch einmal klar: Das Vertragsverletzungsverfahren werde lediglich dann ausgesetzt, „wenn der vorliegende Entwurf (Bundesratsdrucksache 98/20) ohne Änderungen durch den Bundesrat“ angenommen wird.

Umlaufverfahren statt Ausschuss

Über die von den Ländern eingebrachten Anträge berät dieses Mal nicht, wie sonst üblich, der Agrarausschuss des Bundesrates. Stattdessen werden die Anträge im „Umlaufverfahren“ an alle Länder geschickt. Diese teilen dann mit, wie sie sich zu den einzelnen Anträgen positionieren. Der Bund strebt an, die neue Düngeverordnung am 27. März anzunehmen. Allerdings kann sie auch in letzter Minute bis zu Beginn der Plenarsitzung um 9.30 Uhr von der Tagesordnung genommen werden. Zuletzt war das mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erleben.

Möglich ist nach wie vor, dass die Verordnung nicht verabschiedet wird. Was das bedeutet, ist angesichts der Coronakrise nicht sicher. So gibt es Spekulationen, die EU-Kommission habe derzeit andere Probleme zu bewältigen und werde mit Deutschland wegen der Düngeverordnung noch einmal nachsichtig sein. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass Brüssel gerade mit Blick auf den EU-weiten Seuchennotstand der Bundesrepublik fast 30 Jahre nach Verabschiedung der EU-Nitratrichtlinie keine weitere Schonfrist gewährt. Bislang gilt die Aufforderung, die neue Düngeverordnung spätestens am 4. April zu verabscheiden.