BVD-Virus: Impfung von Rindern künftig verboten
Sachsen-Anhalt verbietet seinen Rinderhaltern ab sofort ihre Tierbestände gegen das BVD-Virus zu impfen. Damit will das Land den amtlichen Status „BVD-frei“ erlangen und sichern.
Ab dem 1. April 2021 ist das Impfen von Rindern gegen eine Infektion mit dem Erreger der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) in Sachsen-Anhalt verboten. Befristete Ausnahmen von diesem Verbot sind dementsprechend in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen zugelassen. Diese sind gegeben, wenn aufgrund der betrieblichen epidemiologischen Situation eine Impfung gegen das BVD-Virus fachlich zwingend notwendig erscheint. Erforderlich hierfür ist allerdings eine behördliche Genehmigung. Diese trifft das Landesverwaltungsamt in Halle/Saale nach einer Risikobewertung.
Die Festlegungen zum Impfverbot gegen das BVD-Virus hierzulande trifft eine Allgemeinverfügung vom 26. März 2021. Diese tritt zum 1. April 2021 in Kraft. Darüber informierte jetzt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Behörde hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen das BVD-Virus auf sachsen-anhaltischem Gebiet übrigens auch erlassen.
Tilgung des BVD-Virus läuft seit 2004
Sachsen-Anhalt stieg demzufolge bereits im Jahr 2004 mit einer Landesverordnung als erstes Bundesland in die flächendeckende, verpflichtende Tilgung der BVD ein. Einige andere Länder folgten schließlich diesem Beispiel. Der Bund entschied sich demgegenüber erst 2008, dies mit einem bundesweiten Verfahren zu regeln. Das konsequente Bekämpfen und Überwachen der Viruserkrankung hierzulande führte jedenfalls zum Erfolg: Seit 2016 gab es in Sachsen-Anhalt keine autochthone, das heißt im Land entstandene Infektion mit dem BVD-Virus mehr.
Die letzten BVD-Ausbrüche in den Jahren 2016 und 2017 ließen sich auf den Zukauf von Rindern zurückführen. Diese hatten sich außerhalb des Landes infiziert. Seitdem ist das BVD-Virus in Sachsen-Anhalt nicht mehr nachgewiesen worden.
BVD-frei: Land beantragte den Status
Mit Datum vom 1. Dezember 2020 hat das Land Sachsen-Anhalt den Antrag auf Gewährung des Status „frei von BVD“ als BVD-seuchenfreie Region im Sinne des Artikel 36 der EU-Verordnung Nr. 2016/429 gestellt. Diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Regelungen zu Tierseuchen sowie zum Tiergesundheitsrecht. Der Status „BVD-frei“ ermöglicht es dann, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Sachsen-Anhalt vor Neuinfektionen mit dem BVD-Virus zu schützen.
Eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Status „frei von BVD“ ist gemäß dem Artikel 72 und den zugehörigen Anhängen der ergänzenden Delegierten Verordnung Nr. 2020/689 der EU-Kommission das Verbot der Impfung gehaltener Rinder gegen das BVD-Virus.
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kaum noch impfungen gegen BVD-Virus
Seit dem Inkrafttreten der nationalen BVD-Verordnung am 1. Januar 2011 sind in Sachsen-Anhalt Impfungen von Rinderbeständen demnach nur im Einzelfall durchgeführt worden. Diese günstige epidemiologische Situation erlaube den Erlass eines allgemeinen Impfverbotes ab dem 1. April 2021, hieß es seitens des Landesverwaltungsamtes. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung gelten übrigens als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis 30.000 Euro geahndet werden.
Auf der Startseite des Landesverwaltungsamtes im Internet ist die Allgemeinverfügung eingestellt.