Grundsätze ohne Diskriminierung gefordert

BVVG verpachtet wieder: Neue Regeln umstritten

Öko- und besonders nachhaltig wirtschaftende Betriebe sollen bevorzugt Land von der BVVG pachten können. (c) Sabine Rübensaat
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Die BVVG hat damit begonnen, ihre Flächen zu verpachten. Aber nur an bestimmte Betriebe. Und das, obwohl mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zwei betroffene Bundesländer den neuen Regeln nicht zugestimmt haben.

Seit dem 14. Juni 2023 verpachtet die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nach neuen Regeln. Die ersten Ausschreibungslose stehen seit diesem Tag auf der BVVG-Webseite online. Die neuen Regeln sind in den „Grundsätze für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen der BVVG“ definiert. Sie enthalten nach Angaben des bundeseigenen Unternehmens die von nun geltenden Ausschreibungs- und Zuschlagsregelungen.

Diese Grundsätze sollen gewährleisten, dass sowohl Aufgaben des Klima-, Arten- und Tierschutzes, der Biodiversität als auch agrarstrukturellen Ziele Berücksichtigung finden. Regional verankerte landwirtschaftliche Betriebe sollten gestärkt, der Generationswechsel unterstützt und eine ökologische und nachhaltige Erzeugung befördert werden, heißt es. Bestehende Erwerbsansprüche, etwa nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, will die BVVG weiterhin erfüllen.

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BVVG steht unter Zeitdruck

Detlef Kurreck
(c) BVMV/Klein

Rund 26.000 ha Acker- und Grünland, die in diesem Jahr pachtfrei werden, beabsichtigt die BVVG, nach den neuen Grundsätzen vertraglich neu zu binden. „In möglichst großem Umfang“ soll das bis zum Abschluss des Pachtjahres Ende September erfolgen.

Zur Beschleunigung der Vergabe ist für alle Lose eine Ausschreibungsfrist von vier Wochen vorgesehen. Die Größe der einzelnen Ausschreibungslose begrenzt die bundeseigene Gesellschaft grundsätzlich auf 13 ha. Die Details für die Gebotsabgabe sind in den Ausschreibungsbedingungen nachzulesen. Entsprechend den politischen Vorgaben aus der Ampelkoalition soll an ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe pachten können. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem.

Mit harscher Kritik hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern auf die neuen Verpachtungsmodalitäten der BVVG reagiert. Verbandspräsident Detlef Kurreck kritisierte die bevorzugte Vergabe an ökologische und „nachhaltige“ Betriebe. Er sprach von einem „unerträglichen Versuch, den Berufsstand zu spalten.“ „Wir Landwirte wirtschaften alle nachhaltig, sonst würden wir keine Gelder im Rahmen der GAP bekommen“, erklärte Kurreck. „Ab diesem Jahr ist die Basisprämie als Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit definiert“, betonte Kurreck.

Daher brauche es keine weiteren Nachhaltigkeitssysteme, „die einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten.“ Der Verbandspräsident rief Bund und Länder dazu auf, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, „die den Vergabeprozess zu legitimen Grundsätzen ohne Diskriminierung erlaubt.“

Zwei Länder lehnen Regeln offen ab

Schon unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Verwertungsgrundsätze Anfang Mai hatten auch die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Einwände erhoben. Sowohl CDU-Landwirtschaftsminister Sven Schulze aus Magdeburg als auch sein Schweriner SPD-Amtskollege, Till Backhaus, kündigten umgehend an, den vorgesehenen Regelungen für die Verpachtung nicht zuzustimmen. „Für uns sind Ökolandbau- und konventionell nachhaltig wirtschaftende Betriebe gleichwertig“, sagte Minister Schulze. „Diese einseitige Bevorzugung ökologisch wirtschaftender Betriebe ist für uns nicht vertretbar. Eine Chancengleichheit ist hierbei nicht gegeben.“

Der Magdeburger CDU-Politiker informierte, er habe dem Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Brief mitgeteilt, die vorgelegte Vereinbarung zur BVVG nicht zu unterzeichnen. „Wir fordern eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Land. Dabei muss eine Übergangslösung geschaffen werden, in der bei auslaufenden Verträgen eine Verlängerungsoption um weitere drei Jahre angeboten wird“, so der Agrarminister. 

„Ich weiß nicht, was Mecklenburg-Vorpommern von diesen Vorschlägen hätte“, hatte Backhaus dem Pressedienst AgE gesagt. Der Koalitionsvertrag, dessen Landwirtschaftskapitel er mitverhandelt hat, sehe vor, die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt. „Das ist hier nicht der Fall“, stellte der Minister fest. Da werde man „weiter drüber reden müssen“. Demgegenüber zeigten sich die Grünen-Landwirtschaftsminister aus Brandenburg und Sachsen, Axel Vogel und Wolfram Günther, einverstanden mit dem neuen Konzept. (red)

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