Maßnahmen für Betriebe

Coronavirus: Was machen die Tierhalter?

(c) Sabine Rübensaat
News
Artikel teilen

Gerade Tierhaltungsbetriebe sind dabei, Notfallpläne zu erstellen. Dazu gehört, getrennte Arbeitsgruppen aufzubauen. Im Ernstfall müssen Mitarbeiter, die ausfallen, ersetzt werden.

Das Coronavirus wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen. Der Chefvirologe der Berliner Charité, Prof. Dr. Christian Drosten, hält es für wahrscheinlich, dass sich 60 bis 70 % der Menschen infizieren können. Die meisten von ihnen würden nur leichte Erkältungssymptome oder gar keine Symptome aufweisen. Diese Situation vor Augen, müssen gerade Tierhaltungsbetriebe mit Lohnarbeitskräften frühzeitig klären, wie sie ihre Tiere weiter versorgen, wenn Mitarbeiter ausfallen. Denn sind Personen infiziert, werden diese sowie alle möglichen Kontaktpersonen (auch wenn diese nicht infiziert sind) 14 Tage unter (häusliche) Quarantäne gestellt.

Isolierung der Mitarbeiter an erster Stelle

Der Thüringer Bauernverband hat bei den Gesundheitsämtern im Freistaat nachgefragt, wie speziell landwirtschaftliche Betriebe mit solch einer Situation umgehen sollen. Danach stehe die Isolierung der Menschen an erster Stelle, auch bei Verdachtsfällen und Kontaktpersonen. Die Betriebe würden aufgefordert, selbst entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Dies bedeute, entweder Kohorten zu bilden oder aber die Angestellten nicht zusammen arbeiten zu lassen, soweit dies möglich ist.


Was sind Kontaktpersonen?

Das Robert Koch Institut (RKI) versteht unter Kontaktpersonen jene Personen, die einen definierten Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten und bei denen seit dem zweiten Tag erste Erkrankungs-Symptome auftreten. Ein Ende der infektiösen Phase des Coronavirus ist laut RKI momentan noch nicht absehbar. Weitere Informationen und genauere Definitionen von Kontaktpersonen gibt es hier.

(c) Imago images / Jens Koehler

Erste Betriebe haben entsprechende Notfallpläne aufgestellt. Das beginnt mit den Personal- bzw. Schichtplänen. Dies zielt darauf ab, dass ausschließlich die gleichen Teams zusammenarbeiten bzw. Kollegen Kontakt haben. Wo es möglich ist, werden etwa unterschiedliche Eingänge und separate Räume genutzt.

Soziale Kontakte so weit wie möglich vermeiden

Alle Mitarbeiter sollten grundsätzlich auch private Kontakte (z. B. nach Feierabend, im Dorf, im Verein) auf das Notwendigste einschränken. Wo dies konsequent durchgeführt wird, muss im Ernstfall unter Umständen nicht die gesamte Belegschaft unter Quarantäne gestellt werden. Derartige Maßnahmen sollten aber in jedem Fall mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden. Denn bislang gibt es weder klare noch einheitliche Regeln.


Hilfreiche Webseiten

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmwi.de

www.dihk.de

www.infektionsschutz.de

www.rki.de

Außerdem finden sich weitere Informationen auf den Webseiten der Landesgesundheitsämter bzw. der Landesministerien für Gesundheit der Länder.


Ausnahmen bei gleichem Quarantäne-Status möglich

Im Landratsamt des Kreises Schmalkalden-Meiningen hat man die Problematik im Blick. Dabei gehe es immer um Einzelfälle. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne möglich – beispielsweise, wenn die Mitarbeiter den gleichen Status hätten und so als geschlossenes Team arbeiten würden. Ohne Kontakt zu anderen Kollegen im Betrieb könnten sie durchaus Schichten gemeinsam absolvieren.



Das Brandenburger Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium erklärte auf Anfrage der Bauernzeitung, dass Ersatzarbeitskräfte in einer Tierhaltung eingesetzt werden könnten, in der zuvor positiv getestete Mitarbeiter tätig waren. Der Umgang mit Nutztieren stelle nach derzeitigem Erkenntnisstand keine relevante Ursache für die Übertragung des Virus dar. Bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, so die Brandenburger Behörde, seien gesonderte Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus im Stall nicht erforderlich.

Arbeitsbereiche müssen nicht desinfiziert werden

(c) Sabine Rübensaat

So müsse der Arbeitsbereich (zum Beispiel Melkstand) vor dem Einsatz des Ersatzpersonals nicht desinfiziert werden. Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen sei bisher nicht dokumentiert. Das Coronavirus übertrage sich hauptsächlich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, insbesondere über die Schleimhäute der Atemwege. Auch eine indirekte Übertragung über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, sei möglich. Deshalb sei gründliches Händewaschen am wichtigsten.

Coronaviren bei Raumtemperatur bis zu neun Tage infektiös

Das Bundesagrarministerium verweist hingegen auf die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Greifswald. Danach hätten Untersuchungen mit Erregern (Sars-Coronavirus und Mers-Coronavirus) ergeben, dass sich Viren bei Raumtemperatur bis zu neun Tage lang auf Oberflächen halten und infektiös bleiben können. Im Schnitt überlebten sie zwischen vier und fünf Tagen. Kälte und hohe Luftfeuchtigkeit würden ihre Lebensdauer noch steigern.

Tests zur Flächendesinfektion gegen Coronaviren. © Toni Luise Meister/Stephanie Pfänder

Die Ergebnisse seien auf das Coronavirus Covid-19 übertragbar, so die Wissenschaftler, die auch verschiedene Desinfektionsmittel testeten. Ergebnis: Mittel auf der Basis von Ethanol, Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorit wirken in entsprechender Konzentration gut gegen Coronaviren. Wenn Präparate auf anderer Wirkstoffbasis verwendet würden, sollte für das Produkt mindestens eine Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren nachgewiesen sein (begrenzt viruzid). In der Regel würde das die Gefahr einer Ansteckung deutlich reduzieren. mey, Birgitt Schunk, fh