Coronavirus: Jessen und Schweinitz unter Quarantäne

Jessen ist wegen des Coronavirus unter Quarantäne. Die Molkerei ist davon aber nicht betroffen. (c) imago images / Rech
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Wegen gehäufter Infektionen mit dem Coronavirus stehen seit heute Morgen um 7 Uhr die Ortschaften Jessen und Schweinitz (Landkreis Wittenberg) unter Quarantäne. 8.000 Einwohner sind betroffen.

Von Detlef Finger

Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Feuerwehrleute und Polizisten kontrollieren die Umsetzung der Verordnung. Insgesamt sind etwa 100 Einsatzkräfte vor Ort. Das Landratsamt hat ein Infotelefon für Anwohner geschaltet, das unter der Telefonnummer (03491) 479 479 erreichbar ist.

Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises dürfen sich Menschen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Jessen und Schweinitz nur noch in ihrer Wohnung bzw. auf ihrem Grundstück aufhalten. Verlassen werden darf die häusliche Umgebung nur in dringenden Fällen, etwa zum Einkauf oder zum Gang zur Apotheke. Dies muss auf kürzestem Wege geschehen und darf auch nur dann erfolgen, wenn keine Erkältungssymptome vorliegen. Danach muss man sich unverzüglich wieder in häusliche Quarantäne begeben.

Gehäufte Infektionen in Pflegeheim

Im Landkreis Wittenberg gab es heute Morgen (Stand 6.00 Uhr) 53 Patienten, die sich mit dem Virus infiziert haben. Die meisten Betroffenen befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden ärztlich betreut. Sechs Personen werden stationär im Krankenhaus betreut. Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt.



Schwerpunkt der kritischen Entwicklung im Landkreis sind die Stadtteile Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster). In den beiden Orten gibt es 41 Corona-Infizierte. Im Pflegeheim stieg die Zahl der Erkrankten seit Wochenbeginn drastisch an. Elf Bewohner und fünf Mitarbeiter haben sich angesteckt. Drei Bewohner kamen zur Beobachtung ins Hospital. Eine Ausbreitung der Erkrankungen konnte mit den bisherigen Maßnahmen nicht unterbunden werden, weshalb der Landrat die Allgemeinverfügung erließ. Diese enthält zusätzliche Auflagen.

Weitere Regeln im Überblick

Wer in den vergangenen 14 Tagen in Jessen oder Schweinitz war und dort seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Wer Erkältungssymptome aufweist, muss sich unverzüglich telefonisch bei seinem Hausarzt oder beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch unter der Nummer 116 117 melden.

Alle Menschen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Jessen und Schweinitz sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit Menschen, die im Haus leben, ist demnach auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

Ausnahmen von Quarantäne

In den von der Sperrung betroffenen beiden Ortschaften gibt es eine Reihe von Unternehmen der Ernährungswirtschaft. Für etliche davon gibt es, wie für weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, Ausnahmeregelungen. Von der Quarantäne ausgenommen sind nach Angaben des Landkreises Mitarbeiter der medizinischen Pflege, der Rettungsdienste sowie der Bayerischen Milchindustrie (Molkerei Jessen), der MEG Jessen GmbH, der Jütro Tiefkühlkost, der Feintool System Parts, der Jessener Personennahverkehrsgesellschaft und des Bleck- und Technologiezentrums Linda.

Korrektur (Montag, 30. März): In der ersten Fassung des Beitrages hieß es, eine Feier in einem Autohaus in Jessen solle der Auslöser für das gehäufte Auftreten der Virusinfektion gewesen sein. Die berichtende Agentur berief sich dabei auf eine Auskunft aus dem Landratsamt. Wie sich inzwischen herausstellte, hat es keine Feier in einem Autohaus gegeben. Darüber informierte die Agentur am Freitag voriger Woche mit einer korrigierten Meldung. Wir bedauern, dass den Inhabern des Autohauses durch die falsche Information Unannehmlichkeiten entstanden sind. Die Redaktion


Weitere Informationen zu den Maßnahmen laut Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg gibt es hier.