Sachsen: Klauenpfleger dürfen auf Betriebe
Klauenpfleger können in Sachsen trotz bestehender Beschränkungen Landwirtschaftsbetriebe aufsuchen. Eine Abstimmung mit Agrar- und Sozialministerium schafft Rechtssicherheit während der Corona-Epidemie.
Trotz der durch die Corona-Epidemie bedingten Einschränkungen können Klauenpfleger in Sachsen rinderhaltende Betriebe aufsuchen und dort ihrer Tätigkeit nachgehen. Darauf weist der Vorsitzende der Interessenvereinigung Klauengesundheit Deutschland (IKD) e.V., Prof. Alexander Starke von der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, hin. Die Vorgehensweise sei mit den sächsischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Soziales abgestimmt. Somit herrsche rechtlich Klarheit für diesen Beruf, nachdem es in letzter Zeit vielfach Unsicherheiten gegeben hatte.
Klauenpfleger haben triftigen Grund
Für Klauenpfleger auf dem Weg von und zu von ihnen betreuten Betrieben gelte, dass sie zum einen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, zum anderen „unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren“ vornehmen. Beides sind laut sächsischer Allgemeinverfügung triftige Gründe, die trotz der Ausgangsbeschränkungen ein Verlassen der häuslichen Unterkunft erlauben.
Voraussetzung ist, dass der Klauenpfleger durch einen Betrieb beauftragt ist und im Falle einer Kontrolle die berufliche Tätigkeit belegen kann. Dies ist möglich durch Dokumente wie eine Gewerbeanmeldung oder einen Ausbildungsnachweis. Eine ergänzende Möglichkeit sei eine ausgefüllte Notwendigkeitsbestätigung, die etwa ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ausstellen kann.
Kontakte dennoch reduzieren
Starke betont, dass die dargestellte Sachlage für Sachsen gilt und nur hier mit den Ministerien abgestimmt wurde. Sie könne jedoch ebenso in anderen Bundesländern Anwendung finden. Es sei sinnvoll, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, ihnen die Notwendigkeit bewusst zu machen und um Unterstützung zu bitten.
Mit ihrer Tätigkeit würden Klauenpfleger nicht nur zur Gesunderhaltung der von ihnen behandelten Rinder beitragen, sondern auch zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Sie seien damit systemrelevant, so der Veterinär und Experte für Klauengesundheit. Dennoch sei es nötig, die Tätigkeit auf das Notwendigste zu beschränken, Abstand zu den Personen in den besuchten Betrieben zu halten und Betriebe nur zu besuchen, wenn dieses es nicht aufgrund der Situation vorübergehend ablehnen.