Neufassung der Düngeverordnung

Dialogforum Rote Gebiete

Konzentriert verfolgten knapp 500 Landwirte das Dialogforum, bei dem die landwirtschaftliche Praxis im Mittelpunkt stand. (c) Frank Hartmann
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Thüringens Umwelt- und Agrarverwaltung antwortete auf die vergangenen Proteste der Landwirte mit einem Dialogforum. In Erfurt stellte man sich am Donnerstag den Fragen der Landwirte zur Düngeverordnung.

Von Frank Hartmann

Das Dialogforum „Düngungsverordnung und rote Gebiete“, organsiert vom Thüringer Umweltministerium und gemeinsam veranstaltet mit dem Agrarministerium, machte seinem Namen alle Ehre. Die Ministerien hatten ihre Spitzenbeamten und die Fachleute aus ihren Landesämtern mitgebracht. Daneben verfolgten beide Staatssekretäre das fünfstündige Fachforum. „Land schafft Verbindung“ Thüringen (LsV) und der Thüringer Bauernverband (TBV) hingegen mobilisierten ihre Berufskollegen: Fast 500 kamen in das Congress Center der Messe Erfurt. Mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) war ein dritter Interessenvertreter eingeladen.


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Sachlich und fachlich

Von Beginn an ging es sachlich und fachlich zu. Landwirtschaftsbetriebe wie die Mörsbacher Agrar GbR aus Nordthüringen oder die Agrargenossenschaft Niederpöllnitz eG aus Ostthüringen, die mit ihren Flächen in der Kulisse der roten Gebiete liegen, hatten bis Anfang Februar sehr konkrete Fragen zu den Messstellen in ihren Territorien eingesandt. Grundwasserspezialisten Annett Peters vom Landesumweltamt (TLUBN) und  Referatsleiter Holger Diening aus dem Umweltministerium waren exzellent vorbereitet, um auf diese Fragen Antwort geben zu können. Detailliert berichteten sie überdies über die angewandte Methodik zur Gebietsausweisung in Thüringen, das Messstellennetz und die Messtechnik.

Transparenz abgeliefert

Insofern lieferten die Behördenvertreter die angekündigte Transparenz. Diening ließ einen Blick in die Zukunft zu, und zeigte eine Kulisse, wie sie nach der Neuabgrenzung der roten Gebiete im Herbst aussehen könnte. Das Rot auf dieser Thüringenkarte war erkennbar dem Grün gewichen, gleichwohl es punktuell neue N-Überschussareale gibt. Wie die Systematik für eine  bundeseinheitliche Binnendifferenzierung aussieht, diskutiert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Nordrhein-Westfalens.

Darüber, den engen Zeitablauf und die Knackpunkte der neuen Düngeverordnung des Bundes, berichtete der Abteilungsleiter im Agrarministerium, Ingo Zopf. Zu den wesentlichen Baustellen zählt u.a. die Güllelagerung für tierhaltende Betriebe, wenn sie im Herbst in den roten Gebieten nicht mehr düngen können. Nicht nur dies, so Zopf, müsse von den Ländern im Bundesrat noch im Interesse der Tierhalter gelöst werden.

Handfeste Ergebnisse

Die Ergebnisse des Dialogforums, das durch zahlreiche Fragen und Statements aus dem Publikum immerfort die landwirtschaftliche Praxis im Blickfeld behielt, kann sich sehen lassen: Es gab das sehr klare Bekenntnis, dass bei der Neuabgrenzung der roten Gebiete jene Betriebe, unter deren Flächen die Nitratbelastung im grünen Bereich liegt, verschont bleiben.


Brüssel akzeptiert Düngeverordnung
Die EU-Kommission wird keine Klage gegen Deutschland einleiten. Wie das Bundesagrarministerium heute (21. Februar) informierte, hätten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Düngeverordnung  abgeschlossen werden können. Diese wurde dem Bundesrat zugeleitet. Der Bund könne nun mit einer Verwaltungsvorschrift bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festlegen. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der roten Gebiete „künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert“. Jetzt haben die Länder noch knapp sechs Wochen Zeit, sich mit dem Entwurf der Düngeverordnung auseinanderzusetzen. Die Bundesratsbefassung ist fest auf den 3. April terminiert. Brüssel, so das Bundesagrarministerium, akzeptiere keine weitere Verzögerung. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, werde das Klageverfahren eingeleitet. 
Den Entwurf für die neue Düngeverordnung im Wortlaut gibt es hier.


Es wird eine schlagkräftige, kleine  Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landwirtschaft und der Fachbehörden gebildet. Hierhin können Landwirte zweifelhafte Messstellen melden, die dann, wenn nötig, auch vor Ort begutachtet werden. So sollen dann auch außerlandwirtschaftliche Quellen einer Nitratbelastung identifiziert werden. Es gibt die feste Zusage, Tiefbrunnen von Landwirtschaftsbetrieben zu überprüfen, ob diese als ergänzende Messstellen für die Nitratbewertung einbezogen werden können.

Ministerielle Zusammenarbeit

Nicht unwesentlich für die Landwirte sollte auch die Erkenntnis sein, dass das bis zum 5. Februar von den Linken geführte Landwirtschaftsministerium und das von Grünen geführte Umweltministerium bei der Nitratproblematik nunmehr lösungsorientiert zusammenarbeiten wollen, statt wie so häufig in der vergangenen Legislaturperiode gegeneinander. Sobald die Methodik für die bundeseinheitliche Binnendifferenzierung feststeht, werden die landwirtschaftlichen Interessenvertreter informiert, wie sie in die neue Thüringer Kulisse überführt wird.

Ein detaillierter Bericht zum Dialogform erscheint in der kommenden Ausgabe der Bauernzeitung.