Direktzahlungen 2023: Kommt die Zahlung pünktlich?
Die Verzögerung der Agrarzahlungen bringt Sachsens Landwirte in Existenznot. Vor dem Landtag in Dresden kritisieren sie den Agrarminister heftig und fordern Konsequenzen.
Mit dem Eingeständnis, Direktzahlungen definitiv nicht wie üblich zum Jahresende auf die Betriebskonten überweisen zu können (Bauernzeitung 44/2023, S. 20), steht Sachsens Landwirtschaftsministerium unter den ostdeutschen Ländern bislang noch allein da. Aus den Antworten auf die Anfragen der Redaktion an die Agrarressorts anderer Bundesländer lässt sich jedoch ablesen, dass es trotz enormer Anstrengungen durchaus noch nicht überall völlig gesichert ist, den gewohnten Termin einzuhalten.
Sachsen-Anhalt plant „nach derzeitigem Stand“ die Auszahlung der Direktzahlungen bis Ende Dezember, hat ein Sprecher des Agrarressorts in Magdeburg bekräftigt. Er verwies darauf, dass der Bund aufgrund der gestiegenen Kreditzinsen eine Auszahlung der Direktzahlungen seinerseits frühestens ab dem 28. Dezember in Aussicht stellt.
Auch die sachsen-anhaltischen Behörden haben damit zu kämpfen, dass durch die verspätete Einreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission Vorgaben für die notwendige Anpassung der IT-Systeme erst sehr spät verfügbar waren. Dadurch habe sich die „Bereitstellung der technischen Grundlagen für die Antragsbearbeitung“ verzögert, erläuterte der Sprecher. Das Agrarministerium des Landes Brandenburg teilte knapp mit: „Für uns hat die Zahlung bis Jahresende oberste Priorität. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir dies leisten können.“
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Direktzahlungen: Noch keine sicheren Aussagen
Aus Schwerin hieß es, man arbeite „mit Hochdruck daran, die Zahlungen im Dezember für alle fehlerfreien Antragsteller für die flächengebundenen Interventionen der Direktzahlungen zu zahlen“. Die gekoppelten Tierprämien für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen werden in Mecklenburg-Vorpommern Anfang 2024 („Januar/Februar“) ausgezahlt. Offenbar vorsorglich wird auf vielschichtige „Gründe für eine mögliche Verzögerung“ hingewiesen. Die endgültigen Entscheidungen der EU-Kommission seien viel zu spät gekommen, um eine rechtzeitige programmtechnische Umsetzung veranlassen zu können. Außerdem gebe es im ersten Jahr einer neuen Reform viele neue Bestandteile, Das Schweriner Ministerium verweist auf die verschiedenen Zahlungsvoraussetzungen, die „in sehr kurzer Zeit programmtechnisch umzusetzen, zu testen und freizugeben“ waren.
Fehler führten zu finanziellen Berichtigungen durch die Kommission und seien deshalb durch die Landesverwaltung bestmöglich auszuschließen, hieß es abschließend. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium plant die Auszahlungen „vorbehaltlich für die 52. Kalenderwoche“. Der Vorbehalt bezieht sich darauf, dass alle IT-Vorarbeiten ebenso zeitgerecht abgeschlossen werden wie die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen einschließlich der bundesweiten Ermittlung der Einheitsbeträge für die einzelnen Regelungen. Die Auszahlung der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) sei für die 50./51. Kalenderwoche geplant. Die Kulap-Gelder sollen wie geplant Ende Februar/ Anfang März 2024 fließen.
Wie in Sachsen hat auch die hessische Landesregierung bereits angekündigt, die Auszahlung der Direktzahlungen zum 27. und 28. Dezember nicht zusichern zu können. Möglicherweise werde der Großteil der Betriebe erst im Januar oder Februar 2024 mit den Zahlungen rechnen können, befürchtet der Hessische Bauernverband (HBV). Die vor allem auf Bundesebene verschleppten Entscheidungen zum Start der Förderperiode seien Politikversagen, „die die Betriebe nun existenziell gefährden“, so der HBV.
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