Düngelandesverordnung in MV: Landwirtschaft fair behandeln
Ein Grundwasserkörper mit diversen Szenarien – ein unerklärliches Phänomen? Landwirte bereiten neue Klage gegen Düngelandesverordnung vor.
Landwirte wehren sich nicht dagegen, das Grundwasser sauber zu halten und zu schützen. Im Gegenteil, ihnen sei das ebenfalls ein Grundanliegen. Sie möchten aber fair behandelt werden. Und sie wünschen sich, dass die Landwirtschaft fair behandelt wird.
Doch genau das vermissen Michael Drews von der Agrargenossenschaft Köchelstorf und Jörg Haase von der Agrar AG Gadebusch in Bezug auf die Düngeverordnung im Land und die damit einhergehende Ausweisung von mit Nitrat belasteten Feldblöcken – egal in welcher bisherigen Fassung.
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Kritikpunkte: Rote Gebiete mit Willkür
Größte Kritikpunkte dabei waren und sind die Verfahrensweise des zuständigen Ministeriums sowie das Messstellennetz des Landes in Kombination mit den daraus gezogenen Rückschlüssen auf die roten Gebiete.
Pauschal die Ursache für erhöhte Nitratwerte im Grundwasser in der Landwirtschaft zu sehen, entspreche keiner fundierten Betrachtung. Die Flexibilität der Lage der belasteten Gebiete käme Willkür gleich. So lautet der Vorwurf der beiden Vorstandsvorsitzenden.
Normenkontrollklage mit Recht
Und diese Ansichten haben die beiden Landwirte nicht exklusiv. Mit einer immer weiter wachsenden Interessengemeinschaft im Hintergrund und dem Rechtsbeistand des Berliner Anwalts Dr. Reinhard Mecklenburg waren sie den Weg der Normenkontrollklage gegen die alte Düngelandesverordnung gegangen. Zu Recht, wie mittlerweile bekannt ist, denn auch Gerichte hatten Zweifel.
Zunächst kippte im November 2021 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ohne mögliche Revision gegen das Urteil die Verordnung. Dann wies zu Beginn dieses Jahres das Bundesverwaltungsgericht die vom Schweriner Agrarministerium eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück und bestätigte das Urteil des OVG. In der Begründung heißt es unter anderem, dem Fachministerium sind Fehler bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unterlaufen, da zum Beispiel verpflichtende Verfahrensschritte nicht durchgeführt wurden.
Der Stein, den die beiden Betriebsleiter mit dem Vorgehen ins Rollen gebracht hatten, hinterließ noch einen weiteren Beigeschmack. Seit Einreichen der Klage im Januar 2020 mussten die Köchelstorfer 16 Cross-Compliance-Kontrollen über sich ergehen lassen. „Nach dem Zufallsprinzip“, sagt Michael Drews, der daran Zweifel erkennen lässt. Alle wurden anstandslos bestanden.
Dass sich bei der neuen und aktuell gültigen Düngelandesverordnung die bekannten Fehler oder andere nicht wiederfinden lassen, daran glauben Drews und Haase nicht. Vor allem nicht, wenn sie auf ihre Betroffenheit bei der Gebietskulisse blicken.
Während beide Betriebe im Jahr 2019 bei 100 % rotem Gebiet gestartet sind, steht Köchelstorf nach zwischenzeitlichen 25 % nun bei 0 % und Gadebusch über die Station 52 % nun wieder bei 98 %. Obwohl sie Feldblock an Feldblock und im selben Grundwasserkörper wirtschaften.
Neue Klage: Schadensersatz und Ursachenforschung
Deshalb werden sie auch weiterhin zusammenstehen und sich gemeinsam für eine lückenlose Aufklärung der Sachverhalte einsetzen. Mündlich sei bereits mit Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg die nächste Klage angestoßen worden und der „Auftrag wird auch noch folgen“, so Jörg Haase.
Darüber hinaus wird gerade geprüft, inwiefern Anspruch auf Schadenersatz – beispielsweise wegen Ertragsausfall und zusätzlich entstandener Kosten unter anderem für Nmin-Proben – geltend gemacht werden kann. Dafür werden aktuell die Daten von allen Betrieben der Interessengemeinschaft gesammelt und ausgewertet. Eine sechsstellige Summe käme dabei nach ersten Überschlagsrechnungen zusammen.
Bei all den Unstimmigkeiten betonen die beiden Landwirte, dass für sie fachlicher Konsens und sauberes Grundwasser im Fokus stehen. Sie fordern daher ein vernünftiges, das heißt für sie flächendeckendes, transparentes und entsprechend der Nitratrichtlinie geeignetes Messstellennetz.
Zudem sollten die Ursachen gründlich erforscht und mit nachweislich wirksamen Mitteln bekämpft werden. Michael Drews und Jörg Haase stehen für eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit bereit. Um diese ehrlich und im Sinne der Sache anzugehen, halten sie die seit Jahren bestehende Einladung zu einer Gesprächsrunde in Köchelstorf aufrecht. Der Tisch sei gedeckt, es fehle nur noch Minister Backhaus.