Einstimmig für Schweinehaltung

(c) Sabine Rübensaat
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Der Agrarausschuss des Thüringer Landtags bekennt sich zu den Schweinehaltern im Land und empfiehlt der Landesregierung, diese zu unterstützen.

Thüringens Schweinehalter müssen Unterstützung erfahren. So lautet das über alle Parteigrenzen hinweg gefasste einstimmige Votum der Mitglieder im Agrarausschuss des Landtags. Die Abgeordneten hatten am Donnerstag eine elf Punkte umfassende Empfehlung an die Landesregierung verabschiedet. Zuvor hatte sich der Ausschuss in mehreren Sitzungen mit der Situation der Schweinehalter im Land beschäftigt. Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion wurden dazu der Thüringer Bauernverband (TBV) und die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (IGS Thüringen) angehört.

Gutes Signal an Tierhalter

Marcus Malsch, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte der Bauernzeitung, es sei ein gutes Signal an die Tierhalter, das der Fachausschuss jetzt aussendet. „Meiner Fraktion war es besonders wichtig, die Landesregierung aufzufordern, sich um verlässliche Bedingungen beim Stallumbau für mehr Tierwohl zu kümmern. Und dass sie mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiterhin ein realistisches Bild von unserer Landwirtschaft vermittelt.“

Schweinehaltung: Tierwohlprämie aus Landeskasse?

Den Empfehlungen nach soll sich die Landesregierung beim Bund u. a. für konsistente Rechtsvorschriften einsetzen. Und zwar zur Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung; für Regelungen für tiergerechte Um- und Neubaulösungen; für bau- und genehmigungsrechtliche Erleichterungen für Bestandsanlagen beim Umbau zu Tierwohlställen. Hinwirken soll die Regierung auf ein Anheben des Investitionsfördersatzes. Gebeten wird sie, investierenden Betrieben eine Tierwohlprämie zu zahlen, die die laufenden Mehrkosten ausgleicht.

Schub für regionales Schlachten

Geprüft werden soll die Einführung eines Landesprogrammes zur Förderung mittelständischer regionaler Schlachtbetriebe. Einer Vereinfachung bedarf es beim landkreisübergreifenden Einsatz von zugelassenen mobilen Schlachtstätten. Einsetzen soll sich die Thüringer Regierung dafür, dass der Betrieb einer mobilen Schlachtstätte unabhängig von einer stationären Schlachtstätte erfolgen kann. Gefordert wird darüber hinaus eine landesweite, kreisübergreifende Vorschrift zur Genehmigung des Kugelschusses auf der Weide.

Um das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Thüringen zu verhindern, seien   alle Maßnahmen auszuschöpfen. Dies verbindet der Agrarausschuss im Erfurter Parlament mit der  Höhe der Aufwandspauschale für erlegtes Schwarzwild.

Tierabbau in der Schweinehaltung stoppen

Ihren Empfehlungen voran bekannten sich die Ausschussmitglieder zu einer flächendeckenden Landwirtschaft in Thüringen. Als vieharme Region sollte geprüft werden, ob ein Maßnahmenplan zur Entwicklung des Tierbestandes notwendig ist.

Auch wenn die Empfehlungen für die Landesregierung keinen verbindlichen Charakter besitzen, werden sie Fachpolitiker Malsch zufolge Wirkung entfalten. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der Agrarausschuss regelmäßig unterrichten lassen werde, ob und wie die Aufgaben erfüllt werden. fh


Zu viele gesellschaftliche Tierwohlwünsche beißen sich mit derpolitischen, marktwirtschaftlichen und rechtlichen Realität.

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