Zustimmung für die vereinfachten GAP-Regeln. Das EU-Parlament hat am Mittwoch dafür gestimmt. (c) Europäisches Parlament

EU beschließt neue GAP-Regeln für Landwirte

UPDATE 26.4.: Die GAP-Regelungen sollen einfacher werden. Das EU-Parlament hat am Mittwoch (24.4.) der Überarbeitung der Verordnungen mehrheitlich zugestimmt. Was ändert sich für Landwirte und ab wann gelten die neuen Regeln? Was heißt das für Deutschland?

Von Claudia Duda

Am Ende gab es ein deutliches Votum: Mit 425 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Mittwoch (24.4.) in Straßburg die Vereinfachung der GAP-Verordnungen beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde mit den vom Rat vorgeschlagenen technischen Änderungen, die bereits am 15. April 2024 vom Landwirtschaftsausschuss des Parlaments gebilligt wurden, von den Abgeordneten angenommen. Damit soll der Verwaltungsaufwand der Landwirte verringert werden.

Neue Regeln: EU vereinfacht GLÖZ

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden die Regeln für drei Umweltauflagen geändert, die von den Landwirten erfüllt werden müssen, um Beihilfen zu erhalten. Außerdem erhalten die EU-Länder mehr Flexibilität, um Ausnahmen von den GAP-Standards zu gewähren, wenn Probleme bei der Umsetzung auftreten oder durch extreme Wetterbedingungen verursacht werden. Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar werden von den Kontrollen ausgenommen und nicht bestraft, wenn bestimmte Vorschriften der GAP nicht eingehalten werden.

Stilllegung und Brachland: Folgende Regeln wurden beschlossen

  • GLÖZ 8 – nichtproduktive Landschaftselemente: Die Landwirte in der EU müssen die bestehenden Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlandes für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen vorzusehen. Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlandes als nichtproduktive Fläche beizubehalten oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) zu schaffen, und so zusätzliche finanzielle Unterstützung über eine Öko-Regelung erhalten, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Es wird Anreize für alle EU-Landwirte geben, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.
  • GLÖZ 7 – Fruchtwechsel: Je nach Gegebenheiten und je nachdem, ob ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in seinen GAP-Strategieplan aufzunehmen, können Landwirte diese Auflage durch Fruchtwechsel oder Anbaudiversifizierung erfüllen. Mit der Flexibilität, sich für Anbaudiversifizierung statt Fruchtwechsel zu entscheiden, wird es den von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffenen Landwirten leichter gemacht, dieser Anforderung nachzukommen.  
  • GLÖZ 6 – Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten: Die Mitgliedstaaten können angesichts unterschiedlicher nationaler und regionaler Gegebenheiten und vor dem Hintergrund stärkerer Witterungsschwankungen deutlich flexibler festlegen, was sie als sensible Zeiten definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind.
EU-Parlament Straßburg
Mit mit 425 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen wurde die GAP im EU-Parlament beschlossen. (Symbolbild) (c) EU-Parlament

GAP: Was gilt für kleine landwirtschaftliche Betriebe?

Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar sind ab sofort von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen ausgenommen. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Kontrollen wird so für Kleinerzeuger, die 65 % der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich reduziert.

Regeln: Was jetzt für GLÖZ 5, 6, 7 und 9 außerdem gilt

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Mitgliedstaaten für bestimmte Anbaukulturen, Bodentypen oder Bewirtschaftungssysteme Ausnahmen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen an Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtwechsel/Anbaudiversifizierung (GLÖZ 5, 6 und 7) festlegen können. Auch gezielte Ausnahmen, durch die das Umpflügen von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten erlaubt wird, um es nach einer Schädigung durch Raubtiere oder invasive Arten wiederherzustellen, können gewährt werden (GLÖZ 9).

GAP: Wenn das Wetter die Landwirte bei der Arbeit behindert

Laut Vorlage der EU-Kommission können Mitgliedsstaaten bei besonders widrigen Witterungsbedingungen, die die Landwirte daran hindern, ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachzugehen und die GLÖZ-Anforderungen einzuhalten, darüber hinaus vorübergehende Ausnahmen einführen. Diese Ausnahmen sollten zeitlich befristet sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.

Das gilt bei GLÖZ 1

Der Text sieht laut Pressemitteilung außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Anwendung der GAP-Vorschrift haben, den Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlichen Fläche im Vergleich zu 2018 über 5 % zu halten (GLÖZ-Standard 1 – „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“).

Ab wann gelten die neuen GAP-Regeln der EU?

Um die Umsetzung der neuen GAP zu beschleunigen wurde ein Dringlichkeitsverfahren beschlossen. Die Verordnung muss nun noch durch den Rat angenommen werden. Die belgische Ratspräsidentschaft hat das Parlament darüber informiert, dass der Rat den gleichen Text annehmen wird, wenn die Abgeordneten den Vorschlag in der Form billigen, in der er vom Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates angenommen wurde. Nach der Zustimmung des Rates wird das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es tritt sofort in Kraft. Landwirte können die überarbeiteten Umweltauflagen ab 2024 bei ihren Förderanträgen geltend machen.

Bauernproteste: Özdemir soll GAP 1:1 umsetzen

Der Vorsitzende des Agrarausschusses im EU-Parlament, Norbert Lins (CDU), hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Parlamentarier eine große Einigkeit gebe, die GAP-Regeln zu vereinfachen. Vor dem Hintergrund der Bauernproteste in ganz Europa sei es unbedingt nötig, die überbordende Bürokratie abzubauen, erklärte der deutsche Politiker aus Baden-Württemberg. Mit Blick auf die deutsche Politik und auf Cem Özdemir (Grüne) sagte Lins: „Der Bundeslandwirtschaftsminister wird aufgefordert, das auch umzusetzen.“

Norbert Lins, EU-Abgeordneter
Der CDU-Abgeordnete Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im EU-Parlament (c) EU-Parlament

Reaktion des Deutschen Bauernverbandes

Als erste Reaktion hat der Deutsche Bauernverband die Vereinfachungen für die GAP-Periode 2023-2027 begrüßt. „Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen“, erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Das sei ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. „Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen“, so der Bauernpräsident.

WAs heißt das für Deutschland?

Die auf europäischer Ebene beschlossenen Änderungen müssen nun zügig in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfordert das eine Änderung des GAP-Konditionalitätengesetzes. Dessen Überarbeitung soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Wie bei Fragen der GAP-Umsetzung üblich, sollen auch die Länder intensiv in den Prozess einbezogen werden. Es wird damit gerechnet, dass vom Vorsitzland Thüringen noch im Mai eine Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) angesetzt wird. Diskussionsgrundlage werden Eckwerte sein, die das Bundeslandwirtschaftsministerium bis dahin erarbeiten wird.

GAP: Was der Bundesrat beschließt

Der Bundesrat hat die Brüsseler Änderungsvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für eine deutliche Vereinfachung und Abschwächung der Konditionalität nicht kommentiert. Die Länderkammer nahm den Verordnungsentwurf der EU-Kommission am Freitag (26.4.) lediglich zur Kenntnis, sah jedoch von einer Stellungnahme ab. Eine Reihe von Empfehlungen, die der Grün-dominierte Umweltausschuss abgegeben hatte, zielten auf eine Beibehaltung von Umweltstandards ab. Sie fanden im Plenum allesamt keine Mehrheit, weil sich die meisten Länder aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb ihrer Regierungskoalitionen enthielten. (mit AGE)

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