Bodenschutz

Bodenüberwachung der EU: Mitgliedstaaten lockern Vorgaben – Kritik vom Bauernverband bleibt

Brüssel will zusätzlich den Bodenzustand regulieren, was vielfältiges Fachrecht bereits leistet. (c)Sabine Rübensaat
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EU-Parlamentarier und EU-Rat einigen sich darauf, die von der Kommission geplanten Auflagen für Landwirte bei der geplanten neuen Bodenüberwachung zu streichen. Der Deutsche Bauernverband lehnt den Kompromiss dennoch ab.

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Der geplante Entwurf der EU-Kommission zur Bodenüberwachung soll deutlich entschärft werden. Darauf verständigten am Mittwochabend (9. April) Vertreter der Mitgliedstaaten im EU-Rat mit den Berichterstattern des EU-Parlamentes bei ihren Trilog-Verhandlungen.

Beim zweiten Trilog-Treffen am 12. Dezember 2024 konnte noch keine Einigung erzielt werden. Knackpunkt war der Artikel 10 mit seinem Anhang III, der z.B. Landwirten konkrete Vorgaben für die Bewirtschaftung ihrer Flächen machen wollte. Der Berichterstatter des federführenden Umweltausschusses, Martin Hojsík (Renew Europe, SK), bestand auf der Streichung der Auflagen, womit sich die Parlamentarier nunmehr durchsetzen konnten. Bessere Informationen und Hilfe für die Landwirte bei gleichzeitiger Vermeidung von Bürokratie und neuen Verpflichtungen seien die Eckpfeiler der neuen Richtlinie, erklärte Hojsík.

Bodenüberwachung: Belastungen für Landwirte abgewendet

Mit dem gefundenen Kompromiss, so der sächsische EU-Abgeordnete Oliver Schenk (CDU), der die Verhandlungen für die EVP-Fraktion begleitete, „ist es gelungen, neue Belastungen für Landwirtschaft und Industrie abzuwenden. Die ursprünglich vorgesehenen umfassenden Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung werden nicht kommen“. Neue Regularien und potenzielle Auswirkungen auf Schlüsselbranchen wie Landwirtschaft, Bergbau und Chemie würden so vermieden. Schenk zufolge handele es sich jetzt im Grunde um eine „Monitoring-Verordnung“.

Der sächsische EU-Abgeordnete Oliver Schenk (CDU/EVP) lobt den Kompromiss, stellt den EU-Eingriff aber grundsätzlich infrage. (c) Thomas Türpe
Der sächsische EU-Abgeordnete Oliver Schenk (CDU/EVP) lobt den Kompromiss, stellt den EU-Eingriff aber grundsätzlich infrage. (c) Thomas Türpe

Mitgliedstaaten ziehen ihre Schlüsse aus Bodenüberwachung

Der vorläufigen Einigung zufolge – voraussichtlich soll sie nach dem Sommer dem EU-Rat und EU-Parlament zu Abstimmung vorgelegt werden – bleibt es das „unverbindliche“ Ziel, bis 2050 „gesunde Böden“ zu schaffen.

Nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten bis zu zehn Jahre Zeit erhalten, den Zustand der Böden (physikalische, chemische und biologische Parameter) zu erfassen und zu katalogisieren. Dafür können die Mitgliedstaaten auf bereits bestehende nationale Instrumente zur Bodenüberwachung zurückgreifen.

Damit der lokalen Bodendegradation (z. B. Wüstenbildung) und den lokalen Bedingungen Rechnung getragen werden kann, will man es den nationalen Regierungen überlassen, wie sie Verbesserungen erreichen. Weder sind EU-weit einheitliche Grenzwerte noch Sanktionen geplant. Die Mitgliedstaaten sollen stattdessen Bodennutzer bei der Verbesserung der Bodengesundheit unterstützen, etwa durch unabhängige Beratung und Schulungsmaßnahmen oder die Förderung von Forschung und Innovationen. Ohne konkrete Maßnahmen zu benennen, zielt die Richtlinie zudem darauf ab, gegen Bodenversiegelung und Erosion vorzugehen.  

Rukwied bleibt bei seiner Kritik an der Bodenüberwachung

Der Änderung des Kommissionsvorschlages zum Trotz kritisierte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, den Ausgang der Trilog-Verhandlungen. Sie würden „weiterhin eine untragbare Belastung für die Praxis“ darstellen: „Regularien zum Schutz der Böden und zur Bewirtschaftung existieren bereits umfassend auf nationaler sowie europäischer Ebene im Fach- und Umweltrecht und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es besteht keine Notwendigkeit für ein zusätzliches europäisches Regelwerk“, so Rukwied.

Zwei Tage vor dem Trilog-Treffen hatte der DBV mit Partnerbänden aus elf EU-Ländern appelliert, die Bodenüberwachungs-Richtlinie einzustampfen: „Das Misstrauen gegenüber uns Landwirten ist völlig unangebracht, da wir ein hohes Eigeninteresse am Bodenschutz haben“, erklärte der DBV-Präsident.

Bodenüberwachung der EU widerspricht Bürokratieabbau

Grundsätzliche Zweifel, dass es einer solchen EU-Regulierung braucht, äußerte auch der sächsische EU-Abgeordnete. Viele Mitgliedstaaten verfügten seit Jahrzehnten über bewährte und wirksame Bodenschutzgesetze. Diese gewachsenen Strukturen gelte es zu stärken und nicht mit neuen europäischen Vorgaben auszuhöhlen: „Wir können nicht glaubwürdig Bürokratieabbau fordern und gleichzeitig neue Belastungen einführen – insbesondere nicht auf dem Rücken der Landwirtschaft“, so Oliver Schenk.

Schwarz-Rot will gegen die Bodenüberwachung der EU stimmen

Sowohl Rukwied als auch der sächsische Abgeordnete erinnerten an den gerade vereinbarten schwarz-roten Koalitionsvertrag: Die künftige Bundesregierung will das EU-Vorhaben ablehnen. Es nicht ausgeschlossen, dass diesem Signal weitere Mitgliedstaaten folgen.

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