Sachsen-Anhalt

Geflügelpest bei Nutztieren in zwei Landkreisen

Die Geflügelpest wurde jetzt in Sachsen-Anhalt in zwei Nutzgeflügelhaltungen festgestellt. c) Detlef Finger
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Sachsen-Anhalt vermeldet die ersten Fälle von Geflügelpest bei Nutzgeflügel in diesem Jahr. Betroffen sind Kleinstbestände im Saalekreis und im Altmarkkreis Salzwedel.

Sachsen-Anhalt hat die ersten beiden Fälle von Geflügelpest in Nutztierhaltungen in diesem Jahr zu verzeichnen. Amtlich festgestellt wurde das Virus vom Subtyp H5N8 zuletzt am 23. März im Saalekreis. Betroffen ist ein privater Hausgeflügelbestand in Krosigk (Gemeinde Petersberg). Zuvor war der Ausbruch der Geflügelpest am 18. März in Vietze im Altmarkkreis Salzwedel amtlich festgestellt worden. Auch hier betraf es eine private Kleinsthaltung von Nutzgeflügel.

Die Veterinärbehörden beider Landkreise richteten um die betroffenen Höfe herum jeweils Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ein. Der Saalekreis ordnete nach erfolgter Risikobewertung in einer Allgemeinverfügung außerdem die Aufstallung von sämtlichem im Landkreis gehaltenen Geflügel an. Die Stallpflicht galt im Saalekreis wegen der allgemeinen Gefährdungslage durch die Geflügelpest schon seit Dezember vorigen Jahres. Sie war erst kürzlich aufgehoben worden und gilt nun wieder seit 26. März 2021.

Geflügelpest trifft auch Stadt Halle

Das Beobachtungsgebiet im Krosigker Geflügelpestfall umfasst indes nicht nur Ortschaften im Saalekreis, sondern erstreckt sich auch auf Teile der kreisfreien Stadt Halle. In der Saalemetropole besteht bereits seit dem 23. Dezember 2020 ein Aufstallungsgebot für Nutzgeflügel im gesamten Stadtgebiet. Die von der Stadtverwaltung verfügten Maßnahmen betreffen 58 hallesche Geflügelhalter.

Die behördlich angeordnete Sperrzone im Altmarkkreis Salzwedel umfasst aktuell die Orte Vietzen, Güssefeld, Siepe, Karstedt und Altmersleben. Hier sind 56 Halter mit insgesamt rund 1.100 Stück Geflügel amtlich registriert. Eine Stallpflicht gilt übrigens schon seit dem 16. Dezember 2020 im gesamten Altmarkkreis. Am 15. März hatte es im Kreisgebiet bereits einen Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel, konkret einem Uhu, in Vienau gegeben. Die behördlichen Maßnahmen trafen hier 15 Geflügelhalter mit rund 200 Tieren.

Geflügelpest bei Wildvögeln in drei Kreisen

Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln meldeten im Monat März außerdem die Landkreise Stendal, Anhalt-Bitterfeld und Börde. Im Einzelnen betraf dies eine verendet aufgefundene Wildgans im Tangerhütter Ortsteil Bittkau, des Weiteren einen toten Greifvogel in der Gemeinde Muldestausee. Die beiden Fälle in der Börde von Anfang März betrafen eine Wildgans am Bahnhof Dreileben/Drackenstedt bzw. einen Graureiher bei Eilsleben.

Der Landkreis Stendal erließ Mitte Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel. Diese bleibt nunmehr weiterhin in Kraft.

Der Bördekreis verfügte damals auch ein Aufstallungsgebot für Nutzgeflügel. Allerdings galt dieses nur für bestimmte Risikogebiete. Die Kreisverwaltung ordnete per 10. März 2021 nunmehr die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet an.

Neue Beobachtungsgebiete eingerichtet

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erklärte am 20. März die Gemeinde Muldestausee zum Sperrgebiet. Am 25. März erließ die Kreisverwaltung darüber hinaus eine neue Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes in etlichen Ortschaften im südwestlichen Teil seines Kreisgebietes. Dieses grenzt an den Landkreis Saalekreis, wo im nahen Krosigk die Geflügelpest festgestellt wurde.

Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau verlängerte unterdessen wegen der Geflügelpestgefahr durch Wildvögel in Sachsen-Anhalt ebenfalls die seit Ende vergangenen Jahres im Stadtgebiet geltende Aufstallungspflicht für Geflügel. Im Dezember 2020 hatten nahezu alle Landkreise in Sachsen-Anhalt die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.