Mecklenburg-Vorpommern

Geflügelpest in Nordwestmecklenburg

Hühner im Freiland. Symbolbild. Foto: Gerd Rinas
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In einer privaten Haltung nahe Gadebusch in Nordwestmecklenburg wurde heute Geflügelpest amtlich festgestellt. 40 Tiere mussten notgetötet werden.

Bei Gadebusch wurde heute in einer privaten Geflügelhaltung mit 52 Enten, Gänsen, Hühnern und Puten Geflügelpest amtlich festgestellt, teilte der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelsicherheit des Landkreises Nordwestmecklenburg mit.

Wildenten als Infektionsquelle

In dem Geflügelbestand verendeten am Wochenende Hühner und weitere Tiere erkrankten mit Atemwegssymptomen. Aus dem Bestand wurden deshalb am Montag verendete Hühner zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) gesandt. Nachdem dort das Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen worden war, wurden Proben an das Nationale Referenzlabor in Greifswald (FLI) weitergeleitet. Es bestätigte den hochpathogenen Subtyp H5N8. Daraufhin wurde der Geflügelbestand am Dienstagnachmittag tierschutzgerecht getötet. Zwölf Hühner waren zuvor verendet. Als Ansteckungsquelle vermuten Experten Wildenten auf dem Hofteich.

Stallpflicht im Sperrbezirk

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Landkreis um den Ausbruchsherd einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km eingerichtet. Im Sperrbezirk gilt Stallpflicht. Tauben dürfen in Wildvogel sicheren Volieren gehalten werden. Im Beobachtungsgebiet und im gesamten Landkreis müssen Tierhalter sicherstellen, dass der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln zuverlässig unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Wenn das von den Tierhaltern nicht gewährleistet werden kann, ist Geflügel auch hier in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.

Veterinäramt rasch informieren

Geflügelhalter im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben ihren aktuellen Tierbestand ab dem 4. Januar 2021 dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich zu melden, legt die heute erlassene und bekanntgemachte Allgemeinverfügung des Landkreises fest. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus appellierte nach Bekanntwerden des Seuchenausbruchs an die Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen hochzuhalten. Kranke und auffällige Tiere seien umgehend an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, um sie untersuchen zu lassen. Zuletzt war die Seuche am 25. Dezember im Landkreis Leipzig amtlich bestätigt worden. red