Geflügelpest: So schützen Sie Ihren Bestand
Die Geflügelpest-Fälle in Wieglitz und Bad Lausick kamen überraschend. Um den Bestand zu schützen, sollten Tierhalter den Seuchenschutz überprüfen. Das ist dabei wichtig.
Von Roland Küblböck, Sächsische Tierseuchenkasse
Der Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 in einer Hobbygeflügelhaltung im sächsischen Landkreis Leipzig kam überraschend, aber nicht unerwartet. Denn schon seit Jahresbeginn gab es in osteuropäischen Ländern von Bulgarien bis zur Tschechischen Republik Ausbrüche. Besonders traf es Polen mit 30 Fällen. Im Februar war eine Kleinhaltung in Baden-Württemberg betroffen. Zu erwarten ist, dass wieder vermehrt verendete Wildvögel positiv getestet werden.
Doch mit dem jüngsten Nachweis in einem Putenbetrieb mit 20.000 Tieren in Wieglitz (Sachsen-Anhalt) ist nun eine andere Dimension erreicht. Somit empfiehlt es sich, jetzt die Betriebshygiene und die seuchenhygienische Abschirmung zu überprüfen und festgestellte Defizite zu beseitigen.
Geflügelpest-Vorbeugung: Saubere Stallumgebung
Gute Betriebshygiene beginnt im Umfeld des Stalles. Es sollte aufgeräumt sein. Lagerplätze für Holz und Baustoffe, aber auch dichter Bewuchs machen das Gebiet als Deckung und Nistplatz für Schadnager attraktiv. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis sie sich Zugang in den Stall verschaffen und Krankheitserreger eintragen können.
Betonplatten vor Stalltoren und Türen ermöglichen wirkungsvolle Reinigung und Desinfektion, wenn der Bereich zum Beispiel beim Ein- oder Ausstallen befahren wurde. Betriebsgelände und Ställe sind verschlossen zu halten, um das Eindringen von Unbefugten zu verhindern.
Hygiene im Stallvorraum gegen Geflügelpest
Ist ein Vorraum vorhanden, sollte er als Hygieneschleuse dienen und nur Dinge enthalten, die für die Betreuung dieses Stalles nötig sind. Die Desinfektionswanne ist am Eingang so aufzustellen, dass sie nicht übersehen werden kann. Bei Verschmutzung ist sie zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel in wirksamer Konzentration neu zu befüllen. Nur saubere Desinfektionswannen sind funktionstüchtig!
Der Vorraum sollte unterteilt werden, um den Schwarzbereich, der mit Straßenschuhen betreten werden kann, deutlich vom Weißbereich zu trennen, der nur mit Stallschuhen betreten werden darf (Abtrennung zum Beispiel durch einen Rahmen vor der Stalltür, in dem die Stallschuhe stehen). Vorhanden sein sollten ein Handwaschbecken mit Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher sowie stalleigene Schutzkleidung.
Personalhygiene zum Seuchenschutz
Unbefugten Personen ist der Zugang zum Betriebsgelände und den Ställen zu verwehren. Darauf sollten Schilder mit der Aufschrift „Wertvoller Tierbestand – Unbefugten Personen ist der Eintritt verboten“ hinweisen. In jeder Betriebseinheit sind stalleigene Schutzkleidung und Schuhe zu tragen. Werden verschiedene Tierarten gehalten, ist – wenn möglich – das betreuende Personal strikt zu trennen.
Beim Betreten und Verlassen der Betriebseinheit sind die Hände zu waschen. Mitarbeiter müssen für die Bedeutung der Maßnahmen sensibilisiert werden. Personalhygiene gilt für alle, auch für Chefs (Vorbildfunktion). Betriebsfremde Personen, etwa der betreuende Tierarzt, haben sich in ein Besucherbuch einzutragen.
Schadnagerbekämpfung zum Seuchenschutz
Schadnager stellen ein hohes Risiko dar. Alle Öffnungen und Ritzen, durch die Mäuse eindringen können, sind zu verschließen, Rück- zugsgebiete auf dem Betriebsgelände zu beseitigen. Die Bekämpfung selbst sollte Spezialisten übertragen werden und ist konsequent durchzuführen. Zur professionellen Bekämpfung gehören ausreichend Köderboxen, ihre regelmäßige Kontrolle und die Dokumentation.
Die Bekämpfung von Ratten sollte mit den benachbarten Tierhaltern abgesprochen werden, da Ratten anders als Mäuse auch zwischen den Haltungen wandern.
Kontamination von Tränken und Futter verhindern
Futter ist so zu lagern, dass eine Kontamination durch Wildvögel oder Schadnager ausgeschlossen werden kann. Wird Futter nicht in geschlossenen Silos gelagert, so sind loses Futter oder Futtersäcke in einer geschlossenen Kammer aufzubewahren. Futterreste unter den Silos sind zu vermeiden, da sie Wildvögel anlocken.
Ausläufe haben hohes Gefährdungspotenzial
Bei der Freilandhaltung besteht durch den Auslauf ein besonderes Gefährdungspotenzial. Hier darf weder Futter noch Wasser angeboten werden, um keine Wildvögel anzulocken. Vertiefungen, in denen sich Wasser sammeln kann, sind aufzufüllen. Falls die Tiere nur durch geöffnete Türen in den Auslauf können, sind diese durch Planen bis auf 40 cm über dem Boden abzuhängen, um das Einfliegen von Wildvögeln in den Stall zu vermeiden.
Sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest
Verendete Tiere sind in geschlossenen Behältern und mit Abstand zum Stall zu lagern. Bei der Abholung sollte das Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung nicht das Betriebsgelände befahren. Einstreumaterial muss so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Wildvögel, Schadnager oder Haustiere erfolgen kann. Wird im belegten Stall Material zum Nachstreuen benötigt, ist der Fahrweg zwischen Einstreulager und Stall zu reinigen und zu desinfizieren.
Was tun bei bei erhöhten Verlusten?
Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand Verluste von
- mindestens drei Tieren (bei standsgröße bis 100 Tiere) oder
- mehr als zwei Prozent der Tiere des Bestandes bei einer Bestands- größe von mehr als 100 Tieren
auf oder verändern sich Legeleistung oder Gewichtszunahme erheblich, hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und das Vorliegen einer Virusinfektion ausschließen zu lassen. Das gilt ebenso, wenn in Beständen mit Enten und Gänsen über mehr als vier Tage
- Verluste von mehr als der dreifach üblichen Sterblichkeit oder
- eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % eintreten.
Unabhängig von diesen Empfehlungen sind die Vorgaben der Geflügelpestverordnung einzuhalten. Aktuelles zur Vogelgrippe finden sie beim Friedrich-Loeffler-Institut und auf den Webseiten der zuständigen Behörden.