Aufstallungspflicht

Zweiter Fall von Geflügelpest bei privater Geflügelhaltung in Spree-Neiße bestätigt

Symbolbild (c) IMAGO / Christine Roth
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Im Landkreis Spree-Neiße wurde erneut der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen.

In der Kleinsthaltung mit rund 80 Hühnern und Enten waren erhebliche Tierverluste aufgetreten. Der Bestand liegt unweit der Geflügelhaltung, in der bereits am Sonntag (31.10.) der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde. Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat gestern (3.11.) den Verdacht bestätigt.

Die bereits bestehende Schutzzone im Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbestände wurden entsprechend erweitert. Unter anderem gilt in beiden Zonen eine Aufstallungspflicht für mindestens dreißig Tage. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße per Allgemeinverfügung festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

erster fall in nutzgeflügelhaltung am sonntag

Bereits am Sonntag (31.10.) wurde der Erreger der Geflügelpest H5N1 in einem Nutzgeflügelbestand im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen. Die Infektion in einer Haltung mit knapp 200 Enten, Gänsen und Hühnern wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch bestätigt. Zuvor waren in dem Bestand in wenigen Tagen mehrere Tiere verendet. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersuchte die Tiere. Die Infektion mit dem Erreger des Typs H5N1 konnte dabei nachgewiesen werden, teilt der Landkreis mit. Bereits am Sonntag waren alle Tiere des Geflügelbestandes getötet und unschädlich beseitigt worden.

was passiert, wenn die geflügelpest ausbricht?

Bricht die Geflügelpest aus, wird eine Sperrzone eingerichtet. Sie besteht aus einer Schutzzone von drei Kilometern Radius und einer Überwachungszone von insgesamt mindestens zehn Kilometern Radius um den Ausbruchsbetrieb. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

Die in dieser Sperrzone gehaltenen Vögel müssen aufgestallt werden und Kontrollen durch die zuständige Behörde sind von jedem betroffenen Geflügelhalter zu dulden. Tiere, die sich sonst in einem Grünauslauf unter freiem Himmel bewegen, müssen so aufgestallt werden, dass sie keinen Kontakt zu Wildtieren haben. Hierfür können überdachte Ausläufe oder Voliere mit Einzäunungen zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass kein Vogel durch den Zaun passt und der Stall zuverlässig vor Kot von Wildvögeln geschützt ist. Die Vorschriften sind rechtsbindend.

Geflügelhalter müssen bestände anmelden

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.


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Verbraucherschutzministerin Nonnemacher besorgt

„Dass die Seuche so früh im Herbst auftritt und zudem Nutzgeflügel betroffen ist, noch bevor das Virus bei Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen werden konnte, bereitet mir große Sorgen“, so Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher. Die Ursache für die Infektionen in Spree-Neiße sind derzeit noch unklar. Die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet.

Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße wird dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt. „Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalter im Land: Halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen ein und vermeiden Sie Kontakt zwischen Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel“, so Nonnemacher. red

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