Heizungsgesetz: Gericht stoppt Verabschiedung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag gestoppt.
Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch, den 5. Juli 2023 nach einem Eilverfahren mit.
Ausgelöst hatte das der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung, denn der Gesetzentwurf wurde den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorlegt.
Heilmann argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden seien. Die maximal verkürzten Beratungen zur GEG-Novelle im Parlament erlaubten es nicht, konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern.
Das Gericht stimmte Heilmann zu und kam zu dem Ergebnis, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.
Die Richter betonten aber zugleich, dass das geänderte GEG noch immer zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könne. Dafür müsse nur im Juli, nach Beginn der offiziellen Sommerpause, noch eine Sondersitzung abgehalten werden.
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