Bis 15. Mai möglich

Herdenschutz: Jetzt noch Anträge stellen!

Zu den förderfähigen Betriebsausgaben für den Herdenschutz zählen auch die Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde. (c) Detlef Finger
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Das Magdeburger Agrarministerium hat zwei Antragsverfahren für die Förderung des Herdenschutzes vor Wölfen eröffnet. Für Zuschüsse zu den laufenden Betriebsausgaben ist aber bereits Mitte Mai Antragsfrist.

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) vom 12. April 2022 kürzlich das Antragsverfahren für die Förderung laufender Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz des Nutzviehs vor Wolfsübergriffen eröffnet. Darauf hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt in der vergangenen Woche in seinem wöchentlichen Infobrief hingewiesen.

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Eine Förderung kann jedoch nur im Rahmen der für das Jahr 2022 verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen, heißt es seitens des Agrarressorts zum diesjährigen Antragsverfahren zum Herdenschutz. Die Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2022 (Posteingang im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt) unter Verwendung der einheitlichen Vordrucke möglich.

Ebenfalls vom Landwirtschaftsministerium eröffnet wurde das diesjährige Antragsverfahren zur Förderung präventiver Maßnahmen des Herdenschutzes. Dies betrifft den Erwerb mobiler Elektrozäune nebst Zubehör. Antragsschluss hierfür, ebenfalls beim ALFF Anhalt, ist der 15. September 2022.

Alle Formulare und Kontaktdaten sind beim ALFF Anhalt online abrufbar:


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