Hilfen für Frostschäden im Obst- und Weinbau
Bis zum 29. Mai können Thüringer Obst- und Weinbaubetriebe, die im Frühjahr 2020 vom Spätfrost betroffen waren, Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Wie das Agrarministerium informierte, stellt der Freistaat dafür 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Wie in vielen Regionen kam es im Vorjahr auch im Thüringer Obst- und Weinbau zu erheblichen Frostschäden in der Blüte, an Knospen und Fruchtansätzen. Das führte bei der Ernte zu deutlichen Ertragseinbußen von bis zu 51 Prozent im Obst- und 42 Prozent im Weinbau – im Vergleich zum fünfjährigen Mittelwert. Äpfel und Kirschen waren besonders betroffen.
Im Ministerium in Erfurt geht man davon aus, dass im Juli die Auszahlung erfolgen kann. Die finanziellen Hilfen können in ihrer Existenz bedrohte Obst- und Weinbaubetriebe beantragen. Als existenzgefährdet gelten Betriebe mit Ertragseinbußen von über 30 Prozent sowie einer Schadenshöhe, die die Liquidität des Unternehmens gefährdet. Die Betroffenen hatten nach eigenen Angaben durch Frostschäden Erlösausfälle von 7 Mio. Euro.